Normal hat man alle Möglichkeiten zu nutzen, um den ALG Bezug zu beenden. Aber eine Pflicht besteht bei Vorschlägen vom Amt nur, wenn ersichtlich ist, was für eine Arbeit es ist. Damit der Empfänger überhaupt wissen kann, ob er die Arbeit ausführen kann.
Oft liegt auch direkt eine Rechtsbelehrung dabei. Bei denen muss man auch folgen.

Dann ist da ggf. noch die Eingliederungsvereinbarung, die auch schriftlich darlegt, welche Pflichten man hat. U.a. auch, wieviele Bewerbungen man pro Monat belegen muss. Das sieht in etwa so aus (klick). In dem Fall ist es ein Kurs, der erfüllt sein will, aber das variiert je nach Absprache. Die Nullen in der Auflistung können also belibig geändert werden und der Absatz darüber macht klar, was eigentlich die Pflicht der Person ist. Eben alles zu tun, was möglich ist.

Welches Bundesland anliegt, scheint dabei egal zu sein. Das Thema ist an sich umstritten, weil teilweise Grenzen des Rechts überschritten werden. Gute Anfangssuchbegriffe sind "Bewerbungspflicht" & "Eingliederungsvereinbarung". Da kann man sich schon halb tot lesen.
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... Außerdem ist es so, dass wir, wie auch jedes andere Unternehmen, das Ziel haben, Gewinne mit unserer Arbeit zu erzielen. Euer Holgi << nun verstanden? :-)