Zitat:
meine fresse. das arbeitsamt hat zugriff auf deine konten! sie sehen was drauf ist, aber nicht die bewegungen...


Können sie nicht. Wie gesagt, Du darfst gerne eine Quelle posten. Alles was ich dazu finde sind Leute, die nachfragen - aber da gibts nie eine Antwort mit einem zuverlässigem Gesetzestext und die Meinungen sind 50/50.
Was da Arbeitsamt kann ist, die normalen Kundendaten abfragen, dazu gehört aber kein Kontostand oder sonstiges, sondern lediglich: Name, Vorname, Kontonummer, ...
Einzig das Finanzamt/Staatsanwaltschaft kann, bei begründetem Verdacht auf eine Straftat, eine Einsicht in die Kontobewegungen vornehmen.

Wie gesagt, zu allem anderem kannst Du mir gerne eine Quelle geben. Sollte ja nicht so schwer sein.