Antwort auf: Showmaster

Wenn in der Hausordnung der Schule steht, dass die Nutzung von Mobiltelefonen auf dem Schulgelände untersagt ist, dann hast du dich daran zu halten. Andernfalls kann das Gerät -wie bereits erwähnt- zeitweise "eingezogen" werden.

Eingezogen kann es gar nicht werden!!!
Es kann aufbewahrt werden, wenn man es freiwillig abgibt.




Man kann das Telefon dann auch jeder Zeit zurück fordern ... Mein Lehrer wollte es mir nicht mehr aushändigen nach dem Unterricht, ich habe ohne Flax die Polzei gerufen und eine Anzeige wegen Unterschlagung gemacht. :-D (Ja ich bin Stolz drauf, ich mag Machtkämpfe ;D)