Antwort auf: Gismo the first
Zitat:
für jeden, der sich auf dem Gelände aufhält.

Für jeden der sie kennt. Kenne ich so eine Ordnung nicht, dann gilt sie für mich auch nicht und nicht alles was da steht ist auch Gesetzeskonform. Ich kenn da so ein paar Läden die am Eingang ne AGB aushängen haben wo dann sowas steht wie "Wir nehmen keine zerdrückten Einwegflaschen zurück" oder "jeder Kunde erklärt sich bereit auf Aufforderung Handtaschen o.Ä an der Kasse vorzuzeigen", diese Regeln sind nicht gültig, weder bin ich verpflichtet meine Einwegflaschen im Top-Zustand abzugeben noch muss ich meine Tasche öffnen geschweige denn zeigen.

Und solche Regeln gelten (ausgenommen die normalen Gesetze) nur, wenn mir diese Regeln bekannt gegeben wurden und ich sie auch akzeptiere.

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". %-) Wenn in der Hausordnung der Schule steht, dass die Nutzung von Mobiltelefonen auf dem Schulgelände untersagt ist, dann hast du dich daran zu halten. Andernfalls kann das Gerät -wie bereits erwähnt- zeitweise "eingezogen" werden. Wäre ja noch schöner, wenn diese Regeln nur einzuhalten sind, wenn man sie akzeptiert.

In Supermärkten ist es anders. Selbst die Polizei darf Taschen und Rucksäcke nur durchsuchen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. Die Taschenkontrollen durch das Ladenpersonal sind also nicht zulässig, weil der Gesetzgeber es so vorsieht.