Zitat:
für jeden, der sich auf dem Gelände aufhält.


Für jeden der sie kennt. Kenne ich so eine Ordnung nicht, dann gilt sie für mich auch nicht und nicht alles was da steht ist auch Gesetzeskonform. Ich kenn da so ein paar Läden die am Eingang ne AGB aushängen haben wo dann sowas steht wie "Wir nehmen keine zerdrückten Einwegflaschen zurück" oder "jeder Kunde erklärt sich bereit auf Aufforderung Handtaschen o.Ä an der Kasse vorzuzeigen", diese Regeln sind nicht gültig, weder bin ich verpflichtet meine Einwegflaschen im Top-Zustand abzugeben noch muss ich meine Tasche öffnen geschweige denn zeigen.

Und solche Regeln gelten (ausgenommen die normalen Gesetze) nur, wenn mir diese Regeln bekannt gegeben wurden und ich sie auch akzeptiere.