Gerade lief doch auf RTL die Sendung "Einspruch".
Dort war ein ähnlicher Fall.
Ein Lehrer hatte einem Schüler das Handy weggenommen, weil der Schüler kurz im Unterricht auf das Handy geschaut hatte. Daraufhin hatte der Lehrer das Handy weggenommen und erst nach 4 Tagen wieder gegeben.

Die Frage war; darf der Lehrer das Handy so lange wegnehmen?
Der Anwalt antwortete so. Wegnehmen ja, aber das Handy sollte sofort nach Unterrichtsende wiedergegeben werden und nicht erst nach 4 Tagen. So wird dem Schüler ja die Freizeit weggenommen.

Es ist auch nicht verboten Handys mit in die Schule zu nehmen. Sie sollten nur nicht in Betrieb sein.