Ich weiß nicht, ob es schon gesagt wurde, aber:

Volljährige Schüler sind nicht mehr schulpflichtig und nehmen deshalb freiwillig an jeder Art von Unterricht teil. Wenn sie dann die Hausordnung unterschreiben, in der steht, dass sie sich verpflichten, ihre Handys im Unterricht auszuschalten, dürfen ihnen diese bei Nichtbefolgung abgenommen werden.
Weiteres regelt das Schulrecht des jeweiligen Landes.