Hallo,
Das mit der Disco ist halb richtig. Wenn die minderjährige Person von einer volljährigen Person begleitet wird, welche für den Abend die Aufsichtspflicht vom Erziehungsberechtigten übertragen bekommen hat, kann der Minderjährige auch länger in einer Disco bleiben - nämlich so lange, wie die volljährige Person das erlaubt.
Das war mir auch klar, jedoch kann eine über volljährige jährige Person nur für eine minderjährige Person die Aufsichtspflicht übernehmen, daher ging ich davon aus, das diese Regel außen vor ist, da ich nur 2 Eltern habe.
Ich habe am Freitag einen Termin mir den Club anzugucken, und dann werde ich da mal nachfragen.
#' Hannes.
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Yesterday is history, tomorrow is mystery, but today is a gift - that's why we call it the present!