Also de Facto ist es so, dass Du den Zugang zur Toilette verbieten kannst.
Derjenige kann dich dann aber anzeigen.
Hab ich zumindest gehört.

Bei einigen Fastfood-Buden ist es so, dass man an der Kasse den Beleg bekommt.
Den zeigt man dann der Dame vorm Klo und muss dann keine 50-Cent bezahlen.

Die Bahn, Autobahn-Raststätten und Einkauszentren können dafür Geld verlangen aufgrund der
Reinigungskosten und weil man nicht immer vorher dort gegessen hat.
Sonstige Gastronomiebetriebe können dies nur von Fremden die dort nicht als Gast sind verlangen.

#So far,
René
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Hey Brother,

there's an endless road

to rediscover..