Man wird in dem Sinne schon bestraft wenn man ausgebrochen ist und wieder geschnappt und zurückgebracht wird.Aber intern im Gefängnis sprich man bekommt Ausgänge und Einkäufe gestrichen und landet im Bunker.Aber eine Strafe im Sinne von einer längeren Haftstrafe gibt es nicht da der Freiheitsdrang nicht bestraft werden darf.Wenn man etwas zerstört oder eine Person verletzt kann man deswegen belangt werden aber nicht alleine wegen dem Ausbruch an sich.Und man darf nicht ausbrechen es ist nur nicht strafbar,das ist ein Unterschied.