Hey,

Zitat:
Steht die Schulordnung über dem Schulgesetzt oder doch umgekehrt?


Das Schulgesetz ist der Schulordnung überstellt, jedoch kann die Schulordnung das Schulgesetz ergänzen. Ist zum Beispiel im Gesetz die rede vom Verbot von einzelnen Geräten im Unterricht, kann die Schulordnung ergänzend dazu Handys oder ähnliches im Unterricht verbieten. Das Gesetz ist maßgebend, aber die Schulordnung bestimmt näheres zu den Pflichten und Rechten der Schüler.

Zitat:
Unsere Schulleitung begründete das Verbot damit, dass angeblich soziale Kompetenzen nachgelassen hätten (sprich: die Kinder spielen nur noch mit ihren Handys), das sehe ich jedoch anders.



Zwischen dem, was man selber sieht, und dem, was Tatsache ist, liegen manchmal Welten. Und ich denke auch, dass es immer schlimmer an den Schulen wird, was Aufmerksamkeit, Mitarbeit und sämtliche andere Grundregeln anbelangt.

Und eins muss ich hier wirklich mal loswerden. Ihr pocht so sehr auf eure Rechte als Schüler und Volljährigkeit, aber es werden die Pflichten und die möglichen Strafen vergessen. Gismo hat es zwar etwas seltsam formuliert, aber es ist nunmal so, dass die Lehrer die für euch harmlosesten Strafen einsetzen.

Ich frage mich, ob es für einen Schüler schlimmer ist, ohne Handy zu sein oder ob die anderen Strafen besser sind.

Antwort auf: D.A.S. Rechtsportal

Von zart ...
Bevor man dich aber ins Gefängnis steckt, wird man dich erst versuchen, mit so genannten Erziehungsmitteln oder Ordnungsmaßnahmen im Rahmen der Schulgesetze gefügig zu machen.

Dabei stehen als Erziehungsmittel deinem Lehrer oder Klassenlehrer, als pädagogische Maßnahmen nach dem Schulgesetz, zum Beispiel

* die mündliche Ermahnungen
* das Nachsitzen
* Briefe an die Eltern
* der Ausschluss vom Unterricht

zur Verfügung.

... bis hart
Treffen dich von der Klassenkonferenz verhängte Ordnungsmaßnahmen, wird es ernst.

In Niedersachsen konfrontiert man dich dann womöglich mit der

* Überweisung in eine Parallelklasse
* Überweisung an eine andere Schule der gleichen Schulform
* das Nachsitzen
* Androhung des Ausschlusses vom Unterricht bis zu drei Monaten
* Verweisung vom Unterricht bis zu drei Monaten
* Androhung der Verweisung von allen Schulen und Verweisung von allen Schulen.


Die Lehrer ziehen sozusagen ersteinmal harmlose Maßnahmen durch, bevor sie zu ernsten Mittel greifen. Ihr habt die Chance, vergleichsweise harm- und schadlos durchzukommen, wenn ihr mit dem Handy im Unterricht stört. Stellt euch mal vor, was passiert, wenn ihr euren Lehrern mit Gesetzen kommen wollt. Ich denke, die wissen schon, was sie dürfen und was nicht. Und wenn ihr dann auf einmal mit so etwas ankommt, müsst ihr auch mit anderen Strafen leben.

Und jede Schule hat eine Hausordnung (nochmal etwas anderes), wobei hier die Möglichkeit besteht, Handys komplett im Schulgelände zu verbieten (öffentlich tragen usw.). Es ist zwar eine drastische Regel, aber an einigen Schulen so verlangt. Und da mit einen Handyverbot keine Gesetze verletzt werden, ist das sogar vollkommen legitim. Ganz genau heißt es:

Zitat:
Die Hausordnung ist eine Sammlung privatrechtlicher Vorschriften, die für die Benutzung jedweder Gebäude erlassen werden kann. Hausordnungen dürfen keine Paragraphen enthalten, die den allgemein gültigen Gesetzen widersprechen.


Und ich glaube, dass es kein Gesetz gibt, welches Besagt, dass man ein Recht auf die Handynutzung hat. Es gibt für jede Handyfunktion eine Alternative, welche die Schule zur Verfügung stellen kann bei Notfällen. Und sofern es kein Notfall ist, schränkt das Handyverbot keine Grundrechte ein.

Ich will einfach damit sagen, dass SMS wie "Was machst du heute abend?" usw. auch bis nach dem Unterricht warten können.