Danke Watermelon für die ausfürliche Beantwortung.

Steht die Schulordnung über dem Schulgesetzt oder doch umgekehrt?
Darf die Schulordnung (= Hausordnung) das Schulgesetzt weiter eingrenzen? Im Grunde wird ja gesagt, dass nur das öffentliche Mitführen von elektronischen Geräten verboten ist.
Ich persönlich versteh das nicht. Unsere Schulleitung begründete das Verbot damit, dass angeblich soziale Kompetenzen nachgelassen hätten (sprich: die Kinder spielen nur noch mit ihren Handys), das sehe ich jedoch anders.
Wäre toll, wenn ihr eine Antwort auf die von mir oben gestellten Fragen hättet.