DIe Lehrer sind berechtigt unterricht fremdes bis zum Ende der Stunde (Ende des Unterrichtes) einzubehalten. Dabei spielt es keine Rolle ob der Schüler volljährig oder minderjährig ist. Anerfalls wäre es Diebstahl bzw Vorenthaltung von Eigentum.

Solltest du dein Gerät nicht abgeben wollen, kannst du auch alternativ die Klasse verlassen ;)


Bearbeitet von Truthähnchen (13.12.2010, 15:45:45)