Da ich das ganze auch in einem Rechtsforum gefragt habe, habe ich nun ein paar interessante Auszügen aus dem Schulgesetz des Landes NRW von den Usern da bekommen, die ich einfach mal zitiere:
Der/Die Schulleiter/in entscheidet dann, wann – zwingend jedoch am gleichen Tag - der Gegenstand dem Schüler oder seinen Erziehungsberechtigten zurückgegeben wird.
und
die zeitweise Wegnahme von Gegenständen (eine konkrete Störung des Unterrichts muss vorausgegangen sein; je nach Art der Störung kommt eine Wegnahme für die Unterrichtsstunde oder für einen Schultag in Betracht
Quelle:
§53, 2g Jetzt ist nur noch zu überlegen, ob eine "konkrete Störung des Unterrichts" gegeben ist, wenn ich in der Pause mal eben nen Wörtchen google oder eine SMS schreibe.
michael61s (recht.de):
Damit ist die Aufnahme des Handyverbotes in die Schulordnung nur ein pädagogisches Mittel, und hat rechtlich keinen Bestand, da den Lehrkräften zur Durchsetzung die rechtlichen Mittel fehlen.
Lehrern die die Handys einkassieren geht es darum den Schüler zu demütigen.
Dann gibts natürlich auch Lehrer die die Schüler nicht hassen und sich nicht den komplett falschen Beruf ausgesucht haben. Die setzen sich dann mit an den Tisch (z.B: in Pausen) und fragen ob man ein Spiel aufm Smartphone hat das man zu zweit spielen kann.
Oder es geht darum, zu zeigen, wer man ist. - Aber darum geht es mir ja gar nicht, sondern nur darum, wie es rechtlich aussieht. Wobei ich die Lehrer, die du als zweites aufführst, auch kenne!
