Antwort auf: Brösl

Ich habe in einem anderen Forum ein paar andere/gegensätzliche Ansichten gefunden: http://www.gutefrage.net/frage/duerfen-lehrer-laut-gesetz-schuelern-das-handy-abnehmen-falls-nein-wo-steht-das-im-gesetz-und-wie


Hier geht es ja explizit um den § 53 des Schulgesetzes in NRW mit dem Titel "Erzieherisches Einwirken" - Hier ist doch aber die Frage, ob Lehrer dazu berechtigt sind, volljährige Schüler noch zu erziehen.
Auch sind in diesem Paragraphen nur Ordnungsmaßnahmen aufgeführt, welche nichts mit dem Einziehen eines Handys o. anderen Elektrogeräten zutun haben -> http://www.schulministerium.nrw.de/Schulgesetz/paragraph.jsp?paragraph=53
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... parce que le temps qui court change les plaisirs.