Du bist nicht angemeldet. [Anmelden]
Seite 1 von 5 1 2 3 4 5 > alle
Optionen
Thema bewerten
Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? - #2141585 - 12.12.2010, 21:02:31
Watermelon
frisc​h & f​rucht​ig​

Registriert: 19.04.2006
Beiträge: 794
Ort: Hannover
Erstmal ein paar wichtige Details:
Meine Schule befindet sich in Niedersachsen und ist eine KGS, ich selbst bin 18 Jahre (also volljährig!) und besuche die 13 Klasse (Aktueller Abiturjahrgang).
Ich habe bei Eintritt der Schule in der Klasse 7 die Schulordnung per Unterschrift bestätigt, in welche vor ca. einem Jahr folgender Punkt aufgenommen wurde (sinngemäßes Zitat):
"Handys und Multimediageräte sind im Schulgebäude nicht sichtbar und ausgeschaltet aufzubewahren. Sollte gegen diese Regel verstoßen werden, werden diese Geräte von den Lehrkräften eingesammelt und können von den Eltern der Schüler sofort, von den Schülern selbst nach 7 Tagen abgeholt werden."

Nun haben wir (mein Englischkurs) am Freitag mit unserer Lehrerin darüber diskutiert, wie es denn jetzt bei volljährigen Schülern aussieht und ich habe wie folgt argumentiert: "Da ich ja durch meine Volljährigkeit auch selbst Entschuldigungen für's Fehlen schreiben kann und somit mein eigener Erziehungsberechtigter bin, dürfte ich dieses Gerät sofort wiederbekommen. - Also dem Lehrer eine Sekunde geben und sofort zurückgeben lassen."

Zudem habe ich als weiteres Argument aufgeführt, dass ausserdem in der Schulordnung steht, dass die Klassenräume um genau 7:45 Uhr aufgeschlossen werden, was in der Realität NIE der Fall ist. - Somit liegt doch auch von allen Lehrkräften ein Verstoß gegen die Schulordnung vor. - Oder dürfen Lehrkräfte dagegen verstoßen?

Meine Lehrerin hat letzteres Argument sofort abgewürgt und meinte, dass es komplett rechtens wäre, das Handy einzubehalten. - Ist dies wirklich so, dass die von der Schule selbst entworfene Schulordnung aktuelle Gesetze des Bundes ausser Kraft setzt, welche (bei Volljährigkeit!) sagen, dass dies ja ein klarer Diebstahl ist?
Das Recht, dafür die Zensuren in gewisser Weise zu verändern, wenn Handys klingeln etc. bleibt dabei unberührt.

Ich möchte hier keine Meinungen dazu hören, dass es richtig von den Lehrern (Erziehung & bla( ist oder sonst was, ich möchte Antworten haben, welche auf rechtlichen Grundlagen beruhen. Vielen Dank

Liebe Grüße
Markus
_________________________
... parce que le temps qui court change les plaisirs.

[zum Seitenanfang]  
Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Watermelon] - #2141592 - 12.12.2010, 21:11:45
TobiasHH14

Registriert: 09.07.2005
Beiträge: 2.724
also, ich würde das handy abgeben und wenn ich es nach schulschluss nicht wiederbekomme, die polizei rufen.
es ist dein eigentum. diebstahl wäre es dann nicht, sie hat es dir ja nicht weggenommen, darf sie auch nicht.

[zum Seitenanfang]  
Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: TobiasHH14] - #2141596 - 12.12.2010, 21:16:54
Watermelon
frisc​h & f​rucht​ig​

Registriert: 19.04.2006
Beiträge: 794
Ort: Hannover
Okay, das wäre eine Maßnahme.
Mir fällt gerade noch ein weiterer Aspekt ein, wie sieht es denn aus, wenn ich nun eine Freistunde hätte und dort mein Handy nutzen würde, dürfte es dann eingesammelt werden, obwohl ich laut dem offiziellen Leisten / Stundenplan gar nicht in der Schule sein müsste? (Was ich so ja eigentlich auch nicht muss...)

Noch ein weiterer Aspekt: Die meisten Smartphones lassen sich als Wörterbücher / zum Googlen nutzen... In der Pause zur Unterrichtsvorbereitung für mich oft unvermeidbar.
_________________________
... parce que le temps qui court change les plaisirs.

[zum Seitenanfang]  
Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Watermelon] - #2141607 - 12.12.2010, 21:31:14
Gismo the first
Nicht registriert


Theoretisch dürfte der Lehrer Dir nichtmal Dein Handy wegnehmen. Auch keine 10 Minuten. Es ist Dein Eigentum.

Wenn Du aber die Schulordnung unterschrieben hast und in dieser stand diese Regelung schon, dass das Handy ausgeschaltet sein muss, dann hast Du Dich auch daran zu halten. Das ist in dem Fall wie ein Vertrag, verstößt Du gegen Deinen Teil des Vertrags, kann das auch eine Strafe nach sich ziehen. Verlangen, dass Du Dein Handy hergibst ist allerdings nicht drin.

Tust Du es doch (freiwillig) kannst Du am Ende des Schultages bereits Dein Handy wieder verlangen, selbst wenn in der Schulordnung was von 7 Tagen steht, so ist das nicht gültig. Der Eigentümer darf jederzeit die Herausgabe vom Besitzer verlangen. (Du wärst in dem Fall der Eigentümer und der Lehrer der Besitzer)

Wenn mein Handy aber nicht stört - und das kann es nicht, wenn ich es ausgeschaltet habe - dann gibts auch keinen Grund es einzuziehen oder sonstiges. Das sollte man in dem Alter vielleicht mal lernen, ich kann auf der Arbeit auch nicht einfach ne SMS an einen Freund schicken.

Zitat:
Die meisten Smartphones lassen sich als Wörterbücher / zum Googlen nutzen... In der Pause zur Unterrichtsvorbereitung für mich oft unvermeidbar.


Also, als ich zur Schule gegangen bin gabs das nicht - und wir kamen trotzdem super zu Recht. Wir haben uns immer so komische Dinger geholt... na, wie hießen die noch...? Achja, Bücher.
Und nur mal so als Tipp nebenbei: Was man jetzt nicht kann, das lernt man auch in 5 Minuten nicht. Die beste Möglichkeit ist sich darauf zu konzentrieren was man kann, so kurz vor den Tests. Wenn man sich statt dessen noch auf etwas konzentriert was man nicht kann, schneidet man in der Regel schlechter ab als hätte man es gelassen.

[zum Seitenanfang]  
Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2141610 - 12.12.2010, 21:36:36
Watermelon
frisc​h & f​rucht​ig​

Registriert: 19.04.2006
Beiträge: 794
Ort: Hannover
Okay, also dürfen dies Lehrkräfte schonmal nicht tun, dankeschön!

Antwort auf: Gismo the first

Zitat:
Die meisten Smartphones lassen sich als Wörterbücher / zum Googlen nutzen... In der Pause zur Unterrichtsvorbereitung für mich oft unvermeidbar.


Also, als ich zur Schule gegangen bin gabs das nicht - und wir kamen trotzdem super zu Recht. Wir haben uns immer so komische Dinger geholt... na, wie hießen die noch...? Achja, Bücher.


Naja, Bücher sind schön und gut, aber warum sollte ich Bücher aus unserer veralteten Bibliothek nehmen, die 20 Jahre alt sind, wenn ich doch aktuelle Daten von Wikipedia etc. bekommen kann, um z.B. in Freistunden meine Hausaufgaben zu erledigen. - Aber das ist ein anderes Thema.

Du sagtest, dass die Schulordnung eine Art Vertrag ist.

- Wie sieht es dann mit dem von mir erwähnten Punkt aus, dass die Klassenräume um 7:45 Uhr aufgeschlossen werden, was jedoch in der Realität NIE der Fall ist? Kann ich jetzt die Schulleitung dazu zwingen, die Schulordnung abzuschreiben oder habe ich da gar keine Rechte?
_________________________
... parce que le temps qui court change les plaisirs.

[zum Seitenanfang]  
Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Watermelon] - #2141616 - 12.12.2010, 21:47:42
Gismo the first
Nicht registriert


Zitat:
Naja, Bücher sind schön und gut, aber warum sollte ich Bücher aus unserer veralteten Bibliothek nehmen, die 20 Jahre alt sind, wenn ich doch aktuelle Daten von Wikipedia etc. bekommen kann


...also als ich zur Schule gegangen bin, wurden die Bücher alle 3 - 4 Jahre durch neue ersetzt.

Zum Thema Wikipedia: Da schreibt teilweise der Typ, der den Star Wars Artikel verfasst hat, gleichzeitig Preisverdächtige Medizinartikel. Da muss man genau gucken, was man da wirklich für voll nehmen kann.

Zitat:
Du sagtest, dass die Schulordnung eine Art Vertrag ist.


Ja, zwischen Dir und der Schule.

Zitat:
Wie sieht es dann mit dem von mir erwähnten Punkt aus, dass die Klassenräume um 7:45 Uhr aufgeschlossen werden, was jedoch in der Realität NIE der Fall ist?


Auch das ist ein Vertragsbruch, ausgelöst durch den Lehrer, der in dem Fall die Schule vertritt. Kommt das permanent vor und es steht ausdrücklich da, dass die Klassenräume um Punkt 7:45 geöffnet werden, kannst Du Dich darüber auch beim Schulleiter beschweren. In der realität bringt das leider selten etwas.

Allerdings erinner ich mich an einige Schulordnungen, in denen stand der selbe Satz, allerdings immer in etwa so formuliert:

"Die Klassenräume werden gegen 7:45 Uhr durch die Lehrkräfte geöffnet"

Wodurch man hier einen gewissen Spielraum hat, die Uhrzeit wurde nicht verbindlich erklärt sondern für "ungefähr um die Uhrzeit machen wir die Türen auf".

Das hat auch eigentlich nur den Sinn, dass die Schüler sich vorbereiten können, auf den Unterricht und ihre Sachen nicht um 8:10 Uhr rauskramen. Ist die Tür nicht früh genug auf, kann Dir also auch keiner was, wenn Du Deine Sachen erst um 8 auf den Tisch legen kannst, denn es ging ja vorher nicht.

Nur deswegen existiert diese "Regel", damit die Lehrer verlangen können, dass Du vorbereitet bist, wenn der Unterricht anfängt, damit er seine Unterrichtszeit nicht damit verplempern muss, Dir zu sagen "hol Deine Sachen raus".

[zum Seitenanfang]  
Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2141624 - 12.12.2010, 21:55:17
Bitter12
​The Legend of Beach

Registriert: 11.04.2009
Beiträge: 2.660
Ort: Erfurt
kurzer einwurf

laut grund gesetzt darf neimanden das handy abgenommen werden egal ob schüler oder nicht! es zählt unter privat eigentum

zumal es ab 18 noch komplizierter wird


bespiel:
eine frau hat ein kind und das kind verletzt sich. vater kann nicht benachrichtigt werden mutter aber schon.so hat die mutter das recht bei den anruf oder der sms dran zu gehen oder zu anzworten
würde dir die schule oder der betrieb dir das handy weg nehmen könntest du sie soagr deswegen anzeigen (unterlasse hilfeleistung)

fall hatten wir schonmal in unseren betrieb


das einzigste was der chef oder die schule machen darf
dir eine abmahnung geben oder dich vor die tür stellen


Bearbeitet von Bitter12 (12.12.2010, 22:00:35)
_________________________
Liebe Grüße Kai :-)

[zum Seitenanfang]  
Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: TobiasHH14] - #2141628 - 12.12.2010, 22:00:02
Mann @ Mail
Nicht registriert


Antwort auf: TobiasHH14
also, ich würde das handy abgeben und wenn ich es nach schulschluss nicht wiederbekomme, die polizei rufen.
es ist dein eigentum. diebstahl wäre es dann nicht, sie hat es dir ja nicht weggenommen, darf sie auch nicht.


Unterschlagung wäre es ...

Die Lehrer dürfen die Handys auch nicht Abnehmen! Sie dürfen sie Einsammeln, wenn du es Freiwillig abgibst, abnehmen dürfen sie es dir nicht. :-)

Mein ehemaliger Lehrer hat mir Zigaretten mit vier weiteren Lehrern Gewaltsam abgenommen, diese wurden nach Anzeige vom Unterricht Suspendiert.


Selbst wenn es Drogen oder Waffen sind, dürfen sie es dir nicht abnehmen! In einem solchen fall müssen sie die Polizei einschalten.


Bei dem Handy, wenn du es dem Lehrer nicht gibst, kann er dich Suspendieren etc. aber sonst hat er keine Möglichkeiten dir das abzunehmen (rechtliche)
Selbst als U18 und wenn du es ihm Freiwillig gibst und sagst du willst es nach dem Unterricht wieder und er dies nicht tut, kannst du die Polizei hinzu ziehen und eine Anzeige wegen Unterschlagung erstatten.

[zum Seitenanfang]  
Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Bitter12] - #2141644 - 12.12.2010, 22:29:18
LadyNo
Nicht registriert


Zitat:

...also als ich zur Schule gegangen bin, wurden die Bücher alle 3 - 4 Jahre durch neue ersetzt.


Wieviel Geld hatte deine Schule denn zur Verfügung..??! Wir haben im Englisch Unterricht in den ersten Jahren noch Bücher aus den 80ern benutzt und die andern Bücher waren auch so ca 8-10 Jahre alt. Die wurden erst als ich in der 10. Klasse war teilweise durch neuere ersetzt.
Bei andern Schulen wars auch nicht anders wie ich das gesehen hab, die haben ja normalerweise nicht das Geld nach 4 Jahren alles neu zu kaufen, das muss ja Unmengen als Geld fressen.


Antwort auf: Bitter12



das einzigste was der chef oder die schule machen darf
dir eine abmahnung geben oder dich vor die tür stellen


Ne, vor die Tür stellen geht auch nicht, da wird die Aufsichtspflicht verletzt und dann gibts Probleme mit der Versicherung falls was passiert..
Aber sowas gabs bei uns in der Oberstufe eh nicht, das kann man vielleicht mit 14jährigen machen aber nicht mit Abiturienten.


Finds aber komisch wie streng die Handyregeln mittlerweile sind. Als ich noch Abi gemacht hab hatten wir die Handys selbst bei Klassenarbeiten draussen, die durften wir aber eben nur für die Uhrzeit benutzen und am Rand des Tisches liegen.

[zum Seitenanfang]  
Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2141668 - 12.12.2010, 22:53:26
Brösl

Registriert: 03.06.2007
Beiträge: 3.487
Bei mir an der Berufsschule gilt auch ein ziemlich strenges Mobiltelefonverbot. Begründet wurde oder wird das strikte Verbot mit diesen (ehemals) kursierenden Gewaltvideos und der möglichen Störung des Unterrichts. Wir dürf(t)en es nicht einmal nutzen, um kurz(!) die aktuelle Uhrzeit abzulesen.

Daran halten tun sich jedoch die wenigsten, wobei sich die meisten Schüler auch nicht dabei erwischen lassen. Wobei - letztens wurde ein Schüler mit seinem angeschalteten Mobiltelefon erwischt und der Lehrer wollte es ihm abnehmen. Der Schüler verweigerte jedoch die Herausgabe und hat sich so einen Verweis eingehandelt.

Ich habe in einem anderen Forum ein paar andere/gegensätzliche Ansichten gefunden: http://www.gutefrage.net/frage/duerfen-l...-gesetz-und-wie

[zum Seitenanfang]  
Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Brösl] - #2141673 - 12.12.2010, 23:07:27
Watermelon
frisc​h & f​rucht​ig​

Registriert: 19.04.2006
Beiträge: 794
Ort: Hannover
Antwort auf: Brösl

Ich habe in einem anderen Forum ein paar andere/gegensätzliche Ansichten gefunden: http://www.gutefrage.net/frage/duerfen-lehrer-laut-gesetz-schuelern-das-handy-abnehmen-falls-nein-wo-steht-das-im-gesetz-und-wie


Hier geht es ja explizit um den § 53 des Schulgesetzes in NRW mit dem Titel "Erzieherisches Einwirken" - Hier ist doch aber die Frage, ob Lehrer dazu berechtigt sind, volljährige Schüler noch zu erziehen.
Auch sind in diesem Paragraphen nur Ordnungsmaßnahmen aufgeführt, welche nichts mit dem Einziehen eines Handys o. anderen Elektrogeräten zutun haben -> http://www.schulministerium.nrw.de/Schulgesetz/paragraph.jsp?paragraph=53
_________________________
... parce que le temps qui court change les plaisirs.

[zum Seitenanfang]  
Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Watermelon] - #2141719 - 13.12.2010, 00:39:02
illuu
Nicht registriert


Antwort auf: Watermelon

Ich habe bei Eintritt der Schule in der Klasse 7 die Schulordnung per Unterschrift bestätigt, in welche vor ca. einem Jahr folgender Punkt aufgenommen wurde (sinngemäßes Zitat):
"Handys und Multimediageräte sind im Schulgebäude nicht sichtbar und ausgeschaltet aufzubewahren. Sollte gegen diese Regel verstoßen werden, werden diese Geräte von den Lehrkräften eingesammelt und können von den Eltern der Schüler sofort, von den Schülern selbst nach 7 Tagen abgeholt werden."
tja ums mit den worten zu sagen wie es die admins tun ... du hast den regeln zugestimmt ... hast du der änderung widersprochen? nein? .. gut dann ist ja alles korrekt .. kein grund zum weinen .. halte dich an von dir zugestimmten regeln

Antwort auf: Watermelon

Zudem habe ich als weiteres Argument aufgeführt, dass ausserdem in der Schulordnung steht, dass die Klassenräume um genau 7:45 Uhr aufgeschlossen werden, was in der Realität NIE der Fall ist. - Somit liegt doch auch von allen Lehrkräften ein Verstoß gegen die Schulordnung vor. - Oder dürfen Lehrkräfte dagegen verstoßen?
du solltest mal den unterschied lehrer <==> schüler lernen ... sie sind die autoritäten .. nicht du ... du kannst nicht verlangen mit ihnen gleichgestellt zu sein.

Antwort auf: TobiasHH14
also, ich würde das handy abgeben und wenn ich es nach schulschluss nicht wiederbekomme, die polizei rufen.
super vorschlag (Y) verschafft einem bestimmt massig sympathiepunkte bei der nächsten klausur oder abschlußprüfung

Antwort auf: Watermelon

Naja, Bücher sind schön und gut, aber warum sollte ich Bücher aus unserer veralteten Bibliothek nehmen, die 20 Jahre alt sind, wenn ich doch aktuelle Daten von Wikipedia etc. bekommen kann
stimmt wieso bücher und fachliteratur nehmen .. wikipedia ist ja auch geiler als eine wissenschaftliche quelle ...wo jeder drin rumschreiben kann wie er lustig ist .. ich frag mich grade wie ich die schule ohne wikipedia und smartphone schaffte.

[zum Seitenanfang]  
Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2141734 - 13.12.2010, 01:45:31
2ocean
​I'm the sin.

Registriert: 02.12.2003
Beiträge: 5.640
Es stimmt natürlich, dass man sich nicht unnötig mit seinen Lehrern anlegen sollte. Also ich würde lieber mein Handy für den Rest des Tages abgeben, als mir nen Verweis einzufangen, zumal ich ja tatsächlich den Fehler gemacht habe.
Allerdings finde ich die Ausgangsfrage schon interessant, denn wer volljährig ist, hat nunmal keinen Erziehungsberechtigten. Meine Schule hat da auch ziemlich viel Wert drauf gelegt - beispielsweise dürfen Schulen ja auf Nachfrage immer Informationen über die Leistungen und das Verhalten der jeweiligen Schüler an deren Eötern rausgeben - aber eben nur, solange diese nicht volljährig sind. Bei uns mussten wir in der Oberstufe alle unterschreiben, dass wir dies dennoch weiterhin gestatten; wenn wir das nicht unterschrieben haben, dann wurden den Eltern auch keine Informationen gegeben.
Insofern glaube ich schon, dass der Threadersteller eigentlich im Recht ist. Mein Vater hätte da ziemlich sicher auch gesagt "Du bist erwachsen, wieso soll ich in die Schule fahren, um dein Handy abzuholen?". Nicht zu Unrecht, wie ich finde.
_________________________
Fairy tales don't come true. Reality is much stormier. Much murkier. Much scarier.
Reality is so much more interesting than living happily ever after.

[zum Seitenanfang]  
Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2141742 - 13.12.2010, 02:42:42
TobiasHH14

Registriert: 09.07.2005
Beiträge: 2.724
Antwort auf: illuu

Antwort auf: TobiasHH14
also, ich würde das handy abgeben und wenn ich es nach schulschluss nicht wiederbekomme, die polizei rufen.
super vorschlag (Y) verschafft einem bestimmt massig sympathiepunkte bei der nächsten klausur oder abschlußprüfung

wenn dadurch punkte unterdrückt werden, ab zur schulleitung, wenn da auch nichts unternommen wird, ab zur schulbehörde ;)
und in der abschlussprüfung hat man 3 fremde prüfer, also da kann der lehrer/die lehrerin nicht schummeln ;)


Bearbeitet von TobiasHH14 (13.12.2010, 02:43:45)

[zum Seitenanfang]  
Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: TobiasHH14] - #2141749 - 13.12.2010, 04:49:14
2ocean
​I'm the sin.

Registriert: 02.12.2003
Beiträge: 5.640
Naja, natürlich kann einem in ner Matheklausur keiner Sympathiepunkte anziehen. Aber in anderen Fächern ist das teilweise ganz anders, da gibt's viel Spielraum für die Lehrer und da kann man auch schlecht bis gar nicht beweisen, dass der Lehrer einem nun einen reinwürgen will.
Abgesehen davon wurden bei uns (Hessen) die Abiklausuren von unseren jeweiligen Fachlehrern korrigiert und es gab danach nur einen weiteren Korrektor (der auch nicht unbedingt fremd sein muss - kam nämlich auch von der Schule).

Ganz so einfach würde ich es mir also nicht machen, und es sich grundlos verscherzen halte ich wie bereits erwähnt für eine ganze schlechte Idee.
_________________________
Fairy tales don't come true. Reality is much stormier. Much murkier. Much scarier.
Reality is so much more interesting than living happily ever after.

[zum Seitenanfang]  
Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: 2ocean] - #2141783 - 13.12.2010, 08:31:53
Gismo the first
Nicht registriert


Zitat:
Wieviel Geld hatte deine Schule denn zur Verfügung..??!


Ich hab mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt. Es wurden nicht generell alle Bücher ersetzt. Aber, wenn irgendein Buch veraltet war (z.B aufgrund der Informationen die es hergibt, wenn es dazu neue Erkentnisse gibt und das was im alten Buch steht somit falsch ist) dann wurde die komplette Reihe des Buches ersetzt. Z.B wenn sich etwas grundlegend im Erdkundebuch der 8. Klasse geändert hat, dann wurden die i.d.R so schnell es ging komplett ersetzt. Dann gab es da noch die Regel "bei zu starker beschädigung, werden die Bücher ersetzt". Aber ansonsten wurden die Bücher auch generell Regelmäßig ausgetauscht. Ich hab nie ein Buch gesehen, das älter als 6 Jahre war (bei uns gab es in den Büchern immer die Stempel, da konnte man sehen wann sie gekauft wurden)

Zitat:
du hast den regeln zugestimmt ... hast du der änderung widersprochen? nein? .. gut dann ist ja alles korrekt


Komplett falsch. Nur weil ich etwas unterschreibe, ist das noch nicht gültig. Verstößt ein Vertrag gegen ein Gesetz und ich hab den unterschrieben, dann ist das egal. Das Gesetz steht in dem Fall höher als der Vertrag.

Was Änderungen angeht: Nicht ich muss hingehen und sagen "ich widerspreche", die Schule muss mich über die Änderung unterrichten und meine Zustimmung einholen. Man kann nicht einfach einen Vertrag ändern, wie man lustig ist. Ich kritzel ja auch nicht in meinem Telefonvertrag rum und sag dann "hier, ich hab mal unseren Vertrag geändert, ich zahl jetzt einfach nur noch 3€ im Monat statt 30€".


Zitat:
Abgesehen davon wurden bei uns (Hessen) die Abiklausuren von unseren jeweiligen Fachlehrern korrigiert und es gab danach nur einen weiteren Korrektor


Das war bei uns anders. Als ich meinen Schulabschluss gemacht habe, war da immer der Lehrer der uns in dem Fach unterrichtet hat, irgendein Direktor von einer anderen Schule und eine direkt vom Schulamt. Allerdings hatte auch keiner vor einem das Leben schwer zu machen - im Gegenteil, die haben bei der Prüfung noch etwas geholfen.
Genauso war es als ich meine Ausbildung gemacht habe, da war der Lehrer, irgendjemand (ich weiss gar nicht mehr obs einer von der IHK war) und ein "unabhängiger" Prüfer (ich hatte ja das Glück, es war die Bezirksmanagerin von dem Rewe bei dem ich gelernt habe :D)

Übrigens finde ich es erschreckend wie oft Man@Mail seine Lehrer angezeigt hat. Der schreibt ja fast in jedem 2. Beitrag "ich hab meine Lehrer angezeigt".... wie glaubwürdig das wohl ist?!

[zum Seitenanfang]  
Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2141853 - 13.12.2010, 13:35:14
Gangsta Hamster 91
Hmm..​.​

Registriert: 06.05.2006
Beiträge: 6.091
Ort: Berlin

Lehrern die die Handys einkassieren geht es darum den Schüler zu demütigen, so wie z.B. zwei in unserer Schule die ständig Schüler von der Treppe holen das man da nicht sitzen darf (es sind noch 2 Meter Platz daneben frei zu vorbeilaufen).

Dann gibts natürlich auch Lehrer die die Schüler nicht hassen und sich nicht den komplett falschen Beruf ausgesucht haben. Die setzen sich dann mit an den Tisch (z.B: in Pausen) und fragen ob man ein Spiel aufm Smartphone hat das man zu zweit spielen kann.

Das hat hier alles nix mit Schulordnung usw zu tun sondern nur wie normal oder gestört die einzelnen Lehrkörper sind.
_________________________
---

[zum Seitenanfang]  
Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2141855 - 13.12.2010, 13:36:20
Watermelon
frisc​h & f​rucht​ig​

Registriert: 19.04.2006
Beiträge: 794
Ort: Hannover
Da ich das ganze auch in einem Rechtsforum gefragt habe, habe ich nun ein paar interessante Auszügen aus dem Schulgesetz des Landes NRW von den Usern da bekommen, die ich einfach mal zitiere:

Zitat:
Der/Die Schulleiter/in entscheidet dann, wann – zwingend jedoch am gleichen Tag - der Gegenstand dem Schüler oder seinen Erziehungsberechtigten zurückgegeben wird.

und
Zitat:
die zeitweise Wegnahme von Gegenständen (eine konkrete Störung des Unterrichts muss vorausgegangen sein; je nach Art der Störung kommt eine Wegnahme für die Unterrichtsstunde oder für einen Schultag in Betracht


Quelle: §53, 2g

Jetzt ist nur noch zu überlegen, ob eine "konkrete Störung des Unterrichts" gegeben ist, wenn ich in der Pause mal eben nen Wörtchen google oder eine SMS schreibe.

michael61s (recht.de):
Zitat:
Damit ist die Aufnahme des Handyverbotes in die Schulordnung nur ein pädagogisches Mittel, und hat rechtlich keinen Bestand, da den Lehrkräften zur Durchsetzung die rechtlichen Mittel fehlen.




Antwort auf: Gangsta Hamster 91

Lehrern die die Handys einkassieren geht es darum den Schüler zu demütigen.

Dann gibts natürlich auch Lehrer die die Schüler nicht hassen und sich nicht den komplett falschen Beruf ausgesucht haben. Die setzen sich dann mit an den Tisch (z.B: in Pausen) und fragen ob man ein Spiel aufm Smartphone hat das man zu zweit spielen kann.


Oder es geht darum, zu zeigen, wer man ist. - Aber darum geht es mir ja gar nicht, sondern nur darum, wie es rechtlich aussieht. Wobei ich die Lehrer, die du als zweites aufführst, auch kenne! :-)
_________________________
... parce que le temps qui court change les plaisirs.

[zum Seitenanfang]  
Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Gangsta Hamster 91] - #2141879 - 13.12.2010, 14:28:20
Gismo the first
Nicht registriert


Zitat:
Lehrern die die Handys einkassieren geht es darum den Schüler zu demütigen.


Genau!

Es geht darum, dass eine Schulstunde einen Haufen Kohle kostet. Es geht auch darum, dass die Lehrer kein Bock haben sich 2.000x am Tag zu wiederholen, nur weil ein kleiner dummer Junge mit seinem Handy im Unterricht rumspielt.

Hey, ich bin ja für eine drastischere Methode als Handys wegnehmen: Den Unterricht wegnehmen. Den Schüler der es nicht lernt, einfach permanent vom Unterricht ausschließen und statt dessen eine 6 zu erteilen - mal sehen wie sich das bei der Jobsuche macht! Zusätzlich würd ich noch einen Eintrag in das Zeugnis setzen lassen, sowas wie "Störte permanent den Unterricht, durch sein Handy. Außerdem war er nicht bereit, Regeln einzusehen und einzuhalten". Damit wirst Du niemals im Leben irgendwo ne Ausbildung geschweige denn einen Job bekommen. Nichtmal der hirnloseste Arbeitgeber würde Dir noch einen Job geben.

Das wäre ja mein Vorschlag. Der wäre sicher deutlich effektiver.

[zum Seitenanfang]  
Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2141883 - 13.12.2010, 14:34:03
i have no mentor
Forumuser

Registriert: 11.09.2010
Beiträge: 33
Ort: Deutschland, Brandenburg, Stra...
Das ist ja schon eine nette Idee.
Aber die Lehrer greifen heutzutage nicht mehr durch.
Die Schüler werden immer schlimmer. Manchmal merkt man auch, dass die Lehrer richtig Angst haben.
z.B.: im Winter, die Lehrer haben Hofaufsicht und die Schüler werfen mit steinharten Schneebällen, die Lehrer sagen nichts, weil sie Angst haben, selbst einen abzubekommen.
Genauso haben wir eine in unsere Klasse die beleidigt und schreit die Lehrer an.
Was machen die Lehrer? Die kriechen der sozusagen noch in den Arsch.
Und wenn du dich einmal mit deiner Banknachbarin unterhälst wird man gleich angeblufft.
Ungerechtigkeit und das heutige Verhalten. Schule bringt nichts mehr.
Man kann garnicht richtig lernen.. :-|
_________________________
Niveau liegt im Kopf des Denkers.
& nicht in der Cremetube eines Modepüppchens. :-]

[zum Seitenanfang]  
Seite 1 von 5 1 2 3 4 5 > alle