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Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! - #2035368 - 05.07.2010, 13:33:47
MindChaoz
Nicht registriert


Hallo,

ich habe mich entschlossen, da ich weiß, dass viele Hilfe mit den obengenannten Themen brauchen, einen Thread zu erstellen. (Hoffentlich ist dies das richtige Unterforum, habe kein passenderes gefunden).

Stellt eure Fragen rund um Anträge, Ämter, Ansprüche, Recht und Gesetz usw. einfach hier, ich werde sie so gut es geht zeitnah beantworten.

Natürlich darf jeder, der etwas dazu zu sagen hat oder die Frage beantworten kann, auch etwas dazu schreiben.

Gruß Mike

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2035895 - 06.07.2010, 14:25:43
Erdnussbutta
Nicht registriert


Hey Mike (:

Dürfte ich fragen, ob du beruflich damit etwas zu tun hast? Oder warum siehst du dich sonst in der Lage unsere Fragen zu beantworten? :)

glg, salih

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2036488 - 07.07.2010, 12:58:46
MindChaoz
Nicht registriert


Ja, ich bin im 3. Ausbildungsjahr bei einer Behörde ^^

Gruß Mike

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2037557 - 09.07.2010, 14:14:16
Tidus90
Nicht registriert


Dann entjungfer ich doch glatt mal den Thread mit einer Frage... ;-)

Also ich habe momentan ein rechtliches Problem in Bezug auf Unterhaltszahlungen.
Mein Vater hat seine Unterhaltszahlungen eingefroren, obwohl er noch bis einschließlich September dazu verpflichtet ist (ab Oktober Wehrdienst).
Nun ist meine Frage, wie ich rechtlich gegen ihn vorgehen kann? Wo kann ich mich beraten lassen (am besten erstmal kostenlos/kosten günstig. Habe auch keinen Anwalt, da ich noch nie einen gebraucht habe)?
Muss ich mir selbst einen Anwalt suchen oder kriege ich irgendwo einen staatlichen Anwalt zugeordnet, wenn ich mir nicht selbst einen besonderen raussuchen möchte?
Ein weiteres Problem ist, dass er sein Gehalt nie offen zeigen will (auch wegen Bafög notwendig, Beispiel meiner Schwester), da er auch sehr viel auf die Hand bekommt. Gibt es Mittel, ihn dazu zu zwingen, das offenlegen zu lassen?

Mir wäre vor allem die Frage wichtig, wie ich am besten zu erst vorgehen muss, um an eine seriöse und kostengünstige Beratung und Anwalt zu kommen, danke im voraus.

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2037814 - 09.07.2010, 22:18:25
phoenixsoul w
Nicht registriert


Hallo Tidde,

also, ich mach mal den Anfang:

Wenn jemand dazu verpflichtet ist, dir bis September Unterhalt zu zahlen und er das nicht tut, dann ist es am besten, ihn ernsthaft dazu aufzufordern die Leistung zu erbringen (Mahnung). Das ist ohne Anwalt möglich. Tut er es dann immer noch nicht, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden und geklagt werden.
Nach der Mahnung gerät der Schuldner in den sog. Schuldnerverzug und dann kann man als Gläubiger auch die Kosten, die aufgrund des Verzuges entstanden sind, einklagen.

Wenn kein Geld vorhanden ist für einen Anwalt, gibt es die Möglichkeit Beratungskostenhilfe vor Gericht zu beantragen. Man geht zum Gericht, holt sich einen Antrag und füllt den aus. Der wird dann geprüft und ggf. erhält man einen Bescheid, mit dem sich einen Anwalt aussuchen kann. Man zahlt für den Anwalt dann 10 Euro für die Beratung.

:-)

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2037915 - 10.07.2010, 09:39:28
Gismo the first
Nicht registriert


Zitat:
Mein Vater hat seine Unterhaltszahlungen eingefroren, obwohl er noch bis einschließlich September dazu verpflichtet ist


Wenn Du gutmütig bist und glaubst es bringt was: Schreib ihm nen ernsten Brief und forder ihn auf zu zahlen. Tut er das nicht oder Du glaubst das bringt eh nichts kannst Du den Unterhalt auch einklagen und sogar einen Unterhaltstitel erwirken. Mit dem Titel hast Du auch noch in 30 Jahren Anspruch auf den Unterhalt, das ist besonders sinnvoll wenn er momentan kein Geld hat um zu zahlen, ist ähnlich wie wenn man den Gerichtsvollzieher beauftragt.

Zitat:
Muss ich mir selbst einen Anwalt suchen oder kriege ich irgendwo einen staatlichen Anwalt zugeordnet, wenn ich mir nicht selbst einen besonderen raussuchen möchte?


Du musst Dir selber einen suchen, hast Du kein Geld dafür ist das nich so schlimm - in Deutschland braucht man kein Geld zum klagen, gewinnst Du, was Du sicher würdest, wird das zu Lasten Deines Vaters gerechnet.

Zitat:
Gibt es Mittel, ihn dazu zu zwingen, das offenlegen zu lassen?


Das selbe Problem hatte ich auch als ich BAB beantragen wollte, mein Vater wollte das nicht offenlegen, ich hab das dann nen Anwalt erledigen lassen, und plötzlich hatte ich nach einer Woche alles was ich brauchte von ihm.

Zitat:
Mir wäre vor allem die Frage wichtig, wie ich am besten zu erst vorgehen muss, um an eine seriöse und kostengünstige Beratung und Anwalt zu kommen, danke im voraus.


Das kann man bei Gericht beantragen, kriegt man eigentlich immer zugesprochen, ist einfach nur um die Formalien zu wahren, es sei denn man hat wirklich genug Geld ums selber zu zahlen. Das Problem dabei ist nur: Das macht nicht jeder Anwalt, aber die Gerichte haben meist auch ne Liste aushängen mit Anwälten die das desöfteren übernehmen.

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2038034 - 10.07.2010, 14:35:26
Tidus90
Nicht registriert


Hey,

danke für die (zum Teil sehr nützlichen) Tipps.
Haben demnächst nochmal ein letztes Gespräch zu dritt, ich bezweifle aber, dass da nochmal was rauskommen wird.
Ansonsten, wie viel muss ich denn so grob rechnen an Kosten für nen normalen Anwalt? Denke mal, dass ich den selbst bezahlen werden muss, aber erkundige mich nochmal genau, bis wohin man den nicht selbst bezahlen muss.

Und die Kosten für die Anklage muss man doch trotzdem vorlegen erstmal oder? Oder werden die Kosten komplett erst danach beglichen?

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2038261 - 10.07.2010, 23:20:42
phoenixsoul w
Nicht registriert


Wie das mit den Kosten genau ist, weiß ich nicht. Ich gebe dir allerdings den Tipp, selbst zu mahnen.
Denn ein Anwalt verlangt dafür Geld, dass du NICHT vom Schuldner verlangen kannst, denn er kommt erst nach der Mahnung in Verzug und erst ab Verzug muss der Schuldner die Kosten begleichen, die Aufgrund des Verzugs entstanden sind.

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2038369 - 11.07.2010, 09:50:04
Gismo the first
Nicht registriert


Zitat:
ass du NICHT vom Schuldner verlangen kannst


Das kommt drauf an wieviele man schreibt. Die erste Mahnung kann man nicht anrechnen, die gilt als Zahlungserinnerung, die 2. hingegen kann man dem Schuldner anrechnen.

Zitat:
Und die Kosten für die Anklage muss man doch trotzdem vorlegen erstmal oder?


Ich glaub die musst Du erstmal auslegen, kriegst sie aber dann später wieder zurück, denn der verlierer zahlt ja alle Kosten.

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2038377 - 11.07.2010, 09:58:46
phoenixsoul w
Nicht registriert


Die erste Mahnung ist eine Zahlungserinnerung, aber es ist keine nötig um zu klagen. Aber eine Mahnung ist nötig, dass der Schuldner in Verzug gerät, dann kann man auf ihn die Kosten "abwälzen", die aufgrund des Verzugs den Gläubiger treffen.
Die erste Mahnung kann dann nicht angerechnet werden, weil der Gläubiger erst ab Verzug (also Zahlungsverzögerung + Mahnung) die zusätzlichen Kosten tragen muss. Mahnt man also selbst, spart man sich Geld, welches man beim Gläubiger nicht holen kann.



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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2039736 - 13.07.2010, 15:22:06
Kalender
Alpa ​Gun​

Registriert: 10.04.2007
Beiträge: 777
Hallo, ich hab mal ne Frage. Wenn die Eltern getrennt sind und man selber 15 Jahre alt ist, wieviel muss der Vater dann monatlich Unterhalt zahlen?

Anmerkung: Der Vater ist Rentner.
_________________________
Später wird man sagen das war dieser Frank White!

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: Kalender] - #2039904 - 13.07.2010, 19:17:16
Gismo the first
Nicht registriert


Zitat:
wieviel muss der Vater dann monatlich Unterhalt zahlen?


Woher sollte das jemand hier wissen? Sowas wird auf jede Person speziell ausgerechnet, dabei spielt auch das einkommen Deines Vaters eine Rolle.

phoenixsoul w macht mich übrigens Sprachlos... Du hast nichts anderes gesagt als ich - Du hast es nur mit mehr Worten geschrieben. Is auch immernoch nicht richtig, dass man die 1. Mahnung nie auf den Schuldner abwälzen kann, aber bevor Du noch 5x das selbe schreibst.

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2039922 - 13.07.2010, 19:39:16
Chica911
​[rock'n'roll queen]

Registriert: 08.04.2003
Beiträge: 6.975
Ort: [da.wo.du.nicht.sein.willst]
Antwort auf: phoenixsoul w
Die erste Mahnung ist eine Zahlungserinnerung, aber es ist keine nötig um zu klagen. Aber eine Mahnung ist nötig, dass der Schuldner in Verzug gerät, dann kann man auf ihn die Kosten "abwälzen", die aufgrund des Verzugs den Gläubiger treffen.
Die erste Mahnung kann dann nicht angerechnet werden, weil der Gläubiger erst ab Verzug (also Zahlungsverzögerung + Mahnung) die zusätzlichen Kosten tragen muss. Mahnt man also selbst, spart man sich Geld, welches man beim Gläubiger nicht holen kann.



Man gerät nicht nur durch Mahnung in Zahlungsverzug, sondern auch wenn die vereinbarte Zahlungsfrist abgelaufen ist, außerdem auch automatisch 30 Tage nach Rechnungseingang.
_________________________
"Viele Menschen sind gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun."
(Orson Welles)

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: Chica911] - #2039991 - 13.07.2010, 20:44:16
BloodyRebirth
​humorlos.

Registriert: 05.08.2005
Beiträge: 3.698
Ort: Recklinghausen
Hallöchen,
ich hab auch mal eine Frage zum Thema Unterhalt. Nicht, dass mein Vater den nicht ordnungsgemäß zahlen würde, so ist es ja nicht. Ich schildere einmal kurz die Situation:

Meine Eltern sind seit 1999 circa geschieden und meine Ma und ich wohnen zusammen mit meinem Stiefvater. Mein Vater zahlt seit 11 Jahren mittlerweile eben Unterhalt. Da es aber mit meiner Ma und meinem Stiefpa ziemlich.. schwierig zugeht und mein Pa und ich beide das Gefühl haben, der komplette Unterhalt geht für Zigaretten und Alkohol drauf und nicht unbedingt für mich, möchte mein Pa mir nun den Unterhalt auszahlen. Mein Kindergeld bekomm ich schon.

Ich bin nun 18. Mein Pa darf, soweit ich weiß, mir den Unterzahlt auszahlen. Aber: Ich wohn immernoch bei meiner Mutter. Ich muss vermutlich etwas für Miete und Lebenserhaltungskosten vom Unterhalt an sie zahlen, oder? Wenn ja, kann man pauschal einen Prozentsatz oder ähnliches angeben wie viel das genau ist? Von einem Anwalt hab ich mal gehört, dass es so etwas wie Unterhalt ab dem 18. Lebensjahr ohnehin nicht mehr gibt, sondern eher ein.. ich weiß nicht mehr, wie er es ausdrückte, "Gebrauchsgeld", das sich irgendwie aus Alter, Ausbildung oder sonstigen Faktoren berechnet, das mir beide Elternteile zahlen müssen. Stimmt das? Das war nur ein kurzes Gespräch und mir blieb nicht alles im Gedächtnis.

Ich hoffe, mir kann da jemand weiterhelfen. Danke schonmal.

Caro
_________________________
the horrors persist, but so do i.

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: BloodyRebirth] - #2040017 - 13.07.2010, 21:21:57
Gismo the first
Nicht registriert


Der Unterhalt ist, wie der Name schon sagte, für Deinen Unterhalt gedacht. Heißt: Miete, Essen, Trinken, Strom, ... alles was Du halt brauchst, was Deine Eltern alles kaufen ist vollkommen egal, Du kannst ihnen keine Zweckentfremdung vorwerfen, Du kriegst ja wohl alles Lebensnotwendige, ich vermute Du wohnst dort, Du isst und trinkst dort, Du hast was zum Anziehen, kannst Deinen Freizeitbeschäftigungen nachgehen, wenn Du krank bist kannst Du zum Arzt, dafür ist Dein Unterhalt gedacht, solange Du das kannst, kannst Du Dich doch nicht beschweren. Es ist nicht so, dass der Unterhalt für nen neuen Computer gedacht ist oder sowas, sondern für all diese "selbstverständlichen" Dinge und ob Du nun Deiner Mutter das Geld für alles gibst oder ob sie es gleich kriegt macht in dem Fall keinen Unterschied.

Zitat:
das mir beide Elternteile zahlen müssen. Stimmt das?


Natürlich stimmt es, das beide Eltern Unterhaltsverpflichtet sind. ABER wenn Du bei Deiner Mutter wohnst steht Dir da auch nichts zu, sie bezahlt ja bereits für Dich, Miete, Strom, Essen, wie gesagt. Ist ja nicht so, dass Du von Luft und Liebe leben würdest. Und von so einer "getrennten" Kasse würd ich die Finger lassen, das bringt nur Ärger. Wenn Du ausziehst hast Du anspruch darauf dass Dir Deine Eltern Unterhalt zahlen, sofern Du Deine erste Lehre machst oder noch zur Schule gehst.

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2040060 - 13.07.2010, 22:02:40
BloodyRebirth
​humorlos.

Registriert: 05.08.2005
Beiträge: 3.698
Ort: Recklinghausen
Antwort auf: Gismo the first
Du kriegst ja wohl alles Lebensnotwendige, ich vermute Du wohnst dort, Du isst und trinkst dort, Du hast was zum Anziehen, kannst Deinen Freizeitbeschäftigungen nachgehen, wenn Du krank bist kannst Du zum Arzt, dafür ist Dein Unterhalt gedacht, solange Du das kannst, kannst Du Dich doch nicht beschweren.


Eben nicht. Frühstück und Mittagessen bekomm ich bei meiner Oma, Kleidung etc muss ich mir mittlerweile von meinem Kindergeld selbst kaufen. Ich bekomm hin und wieder mal 10 oder 20€, wenn ich wirklich gar kein Geld mehr habe. Insofern KANN ich ihnen wohl Zweckentfremdung vorwerfen. Miete und so, meinetwegen, das ist klar, aber alles andere muss ich wirklich selbst bezahlen oder bekomm ich von Oma oder meinem Vater.
Das mag jetzt in Bezug Unterhalt Haarspalterei sein und nicht als Grund akzeptiert werden, dass ich meinen Unterhalt so ausgezahlt bekommen möchte. Meine Frage war auch lediglich nur, ob es einen Prozentsatz gibt, den ich für Miete, Strom, etc abdrücken MUSS.

Der Anwalt sagte mir nämlich, dass BEIDE an mich zahlen müssten, unabhängig davon, ob ich jetzt bei meiner Mutter wohnen würde. Dann aber eben keinen Unterhalt, sondern dieses andere Gebrauchsgeld oder wie auch immer man das nennt.
_________________________
the horrors persist, but so do i.

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: BloodyRebirth] - #2040066 - 13.07.2010, 22:07:56
farinurlaubgirl 15
Nicht registriert


Aber das "Gebrauchsgeld" von deiner Mutter (vorausgesetzt, es ist richtig, was du da sagst) stellt sie dir zur Verfügung, indem du eben bei ihr wohnst, keinen Strom etc. zahlen musst (und diese ganzen Kosten sind übrigens mehr als du denkst), dass du abends Essen bekommst und manchmal nen paar Euros dazu kriegst. Für Kleidung etc. (ich denk mal, mit "etc" meinst du auch abends weggehen können usw.) kann man mit dem Kindergeld wirklich auskommen, das schaffe ich prinzipiell auch und ich wohne alleine.
Und wenn du weiterhin bei deiner Mutter leben willst oder musst, würd ich diese Haarspalterei, die dir vllt. am Ende noch 50 Euro bringen würde, nicht eingehen. Dann zieh halt bei erster Gelegenheit aus und kümmer dich dann drum, dass du bekommst, was dir zusteht.

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2040075 - 13.07.2010, 22:12:59
BloodyRebirth
​humorlos.

Registriert: 05.08.2005
Beiträge: 3.698
Ort: Recklinghausen
Wenn nicht jeden Monat dank Zugticket sofort ~130€ weggehen würden, würd ich das ja auch schaffen... :/

Nein, meinen Pa nervts halt, deswegen hatte ich mich mal bei 'nem befreundeten Anwalt informiert, der hatte mir das mit diesem Gebrauchsgeld whatever so gesagt und weil dieser Thread so klang, als könnt man mir noch weitere Informationen geben, wollt ich mal wissen, ob ich das auch richtig verstanden hab, was er mir da so erklärt hat.

Ausziehen werd ich auch, leider erst nach dem Abitur. Leben wollen tu ich hier wirklich nicht mehr länger.
Aber danke auf jeden Fall für die Auskünfte.
_________________________
the horrors persist, but so do i.

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: BloodyRebirth] - #2040081 - 13.07.2010, 22:22:28
Gismo the first
Nicht registriert


Zitat:
Kleidung etc muss ich mir mittlerweile von meinem Kindergeld selbst kaufen.


Und nun? Was glubst du wozu das Kindergeld da ist? Nicht um Party zu machen. ;-)

Zitat:
Ich bekomm hin und wieder mal 10 oder 20€, wenn ich wirklich gar kein Geld mehr habe. Insofern KANN ich ihnen wohl Zweckentfremdung vorwerfen


Das widerspricht sich...

Zitat:
aber alles andere muss ich wirklich selbst bezahlen oder bekomm ich von Oma oder meinem Vater.


Du hast also einen eigenen Stromzähler und zahlst auch jeden Monat Deinen Abschlag? Du hast ein eigenes Telefon/Internet, wofür Du auch monatlich zahlst? (Anders könntest Du hier ja gerade nicht schreiben). Usw. usw. die Liste könnte ich noch um etwa 30 Punkte weiterführen - ganz Spontan.

Zitat:
Meine Frage war auch lediglich nur, ob es einen Prozentsatz gibt, den ich für Miete, Strom, etc abdrücken MUSS.


Nö, gibt es nicht. Denn das GESAMTE Geld welches an Unterhalt gezahlt werden muss dient genau diesem Zweck.

Zitat:
Der Anwalt sagte mir nämlich, dass BEIDE an mich zahlen müssten, unabhängig davon, ob ich jetzt bei meiner Mutter wohnen würde. Dann aber eben keinen Unterhalt, sondern dieses andere Gebrauchsgeld oder wie auch immer man das nennt.


Dann hast Du sicher einen sehr uninformierten Anwalt - oder einen aus nem fernen Land um Rat gefragt.
Richtig: Beide Eltern müssen an Dich zahlen, wenn Du bei keinem von beiden Wohnst bzw. Dein Leben selbstständig und alleine führst, dazu gehört schonmal ne eigene Wohnung. Wohnst Du bei Oma oder sonstwem haben die widerrum Anspruch auf den Unterhalt.
Falsch: Beide müssen an Dich zahlen, obwohl Du bei einem von Ihnen wohnst.

Das ist etwas komplizierter: Der Unterhalt steht Dir zwar zu, ist also für Dich gedacht, aber Du hast keinen Anspruch darauf ihn zu erhalten, den hat das Elternteil bei dem Du lebst. Lebst Du bei keinem der beiden steht Dir der Unterhalt zu. Das Elternteil bei dem Du wohnst ist NIE verpflichtet zu zahlen, denn das tut es im Regelfall ganz automatisch durch die laufenden Kosten die Du verursachst, die werden selten nur durch den Unterhalt des anderen Elternteils beglichen.

Unterhalt und Kindergeld eigentlich für den selben Zweck: Sie dienen Deinem alltäglichen Lebensbedarf. Solange Du bei einem Deiner Eltern lebst, bekommt auch dieses Elternteil den Unterhalt und Kindergeld, wobei Dir das Kindergeld generell nicht zusteht, es ist zwar für dich gedacht aber ein Recht haben nur Deine Eltern darauf, auch wenn Du ausziehst. Alles sehr kompliziert, aber das ist Deutschland.

Was Du tun kannst ist: Geh zu einem gescheiten Anwalt oder zum Jugendamt oder, oder, oder, informier Dich dort richtig und ausführlich, erklär denen genau was Sache ist und die können Dir dann auch sehr gut weiterhelfen.

Zitat:
Wenn nicht jeden Monat dank Zugticket sofort ~130€ weggehen würden, würd ich das ja auch schaffen... :/


Wofür 130e für ein Zugticket? Für die Schule wohl kaum, das zahlt i.d.R der Staat. Um zu Deinem Vater zu kommen oder sowas: Dazu dient der Unterhalt nicht. Und mit etwa 184€ kommt man eigentlich ganz gut zurecht, auch wenn 130€ für nen Zugticket drauf gehen, sind immer noch 54€. Man muss ja nicht mit den neusten und teuersten Modelabels bekleidet herumlaufen.

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: BloodyRebirth] - #2040100 - 13.07.2010, 22:41:35
BloodyRebirth
​humorlos.

Registriert: 05.08.2005
Beiträge: 3.698
Ort: Recklinghausen
So, also nochmal:

Was Strom, Miete etc betrifft, dass dafür der Unterhalt draufgeht, das weiß ich, allerdings werden dafür wohl keine ~400€ draufgehen, das kann ich mir nicht vorstellen. Eventuell hab ich dafür ein zu geringes Vorstellungsvermögen, wer weiß.
Handy bezahl ich selbst, ja, Internet und Telefon ist für alle zusammen, da würd es nichtmal einen Unterschied machen, glaub ich.
Was ich mit "etc" meinte ist lediglich meine Kleidung, gelegentlich auch Essen, Schulkram, meist auch Praxisgebühren, usw. Das muss ich nämlich auch selbst bezahlen.
Wieso widersprech ich mir, wenn ich sage, dass ich gelegentlich mal 20€ bekomm? Das musst du mir noch erklären. Eigenes Geld verdient meine Ma auch, das Geld muss nicht zwangsläufig vom Unterhalt kommen.

Im Übrigen:
"Das volljährige Kind muss also jetzt selbst für die Durchsetzung seiner Unterhaltsansprüche sorgen. Mag die Mutter das Unterhaltsgeld noch so dringend für den gemeinsamen Haushalt benötigen- ihr Konto bleibt leer, wenn Kind und Vater eine andere Zahlungsweise vereinbaren, z.B. auf das Konto des Kindes." (Quelle: http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php)

Abgesehen davon ist der Unterhalt nicht NUR für Strom und Miete, usw, sondern auch für Bekleidung, Freizeitgestaltung, Taschengeld usw. Taschengeld bekomm ich nicht, das muss aber ja auch nicht sein. Und Bekleidung und Freizeitgestaltung muss ich - Spannung! - selbst bezahlen. (;

Also bitte erklär mir, der unwissenden Person, doch einmal, wieso ich mir widerspreche. Zugticket btw für 'ne Fernbeziehung. Das ist meine eigene Entscheidung, das weiß ich und ich MUSS das Geld nicht dafür ausgeben, also bitte keine Belehrungen darüber.

Ich lauf auch nicht mit den neusten Modelabels rum, aber sich für 54€ im Monat selbst Handyverträge usw zu bezahlen kommt halt auch nicht immer hin. o;


Möcht jetzt hier auch keinen Stunk anzetteln oder irgendwie zickig wirken oder mich irgendwie aufspielen, wirklich nicht, falls weitere Fragen jetzt dazu sind, dann bitte per /m an mich im Chat. :/

Es ist ja nun auch kein Drama und ich fühl mich nicht irgendwie finanziell vernachlässigt, ich werde versorgt und kann nun wirklich nicht klagen. Da ich nun 18 bin, hatte mein Vater eben entschieden, der weiß, dass bei uns nicht gut mit Geld umgegangen wird, dass mein Unterhalt an mich ausgezahlt wird. Da ich aber noch bei meiner Ma wohnte, wollte ich nur wissen, wie das denn ablaufen würde. Mensch.. .__.
_________________________
the horrors persist, but so do i.

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