Hier ist eine Entscheidung vom Amtsgericht Ingolstadt
Welche aber unerheblich ist. Nur weil ein kleines Amtsgericht das einmal so entschieden hat, heißt das nicht dass es immer so ist.
Ich dürfte mich auch in die Stadt stellen und fotografieren lassen, wenn da noch jemand im Bild ist - nicht mein Problem, ich hab ja nicht die Person sondern mich fotografieren lassen ich könnte es nun auch online stellen. Wenn diese Person nun das Bild entdeckt und was dagegen hat wäre ich verpflichtet die Person unkenntlich zu machen (dazu reicht ja schon der geliebte schwarze Balken), mehr aber nicht, was die namentliche Nennung angeht weiss ich nicht genau wie das ist, aber ein "Vorname A." oder sowas soll wohl kein Problem darstellen, gegen die Nennung des Nicknamens kann man aber wohl nichts machen.