Klick mich! :)

Hier ist eine Entscheidung vom Amtsgericht Ingolstadt, es geht um jemanden, der in der Disco fotografiert wurde und dessen Bild auf der Webseite der Disco, ohne dessen Einwilligung veröffentlicht wurde.
Nach der Entscheidung kommt es drauf an, ob man auf dem Foto gut erkennbar ist (Gesichtszüge sind gut erkennbar) und identifizierbar ist. Ist das der Fall, ist man in seinen Rechten verletzt, wenn das Foto ohne Einwilligung veröffentlicht wird.
Ist man hingegen nur Teil der Masse oder nicht deutlich zu erkennen, ist es nicht rechtswidrig.

@pepii - an den Typen, er stellts on, er verletzt dich in deinen Rechten.

Wenn das Bild nun von Knuddels veröffentlicht wäre, dann könntest du Knuddels verklagen.