Hallo Tidde,
also, ich mach mal den Anfang:
Wenn jemand dazu verpflichtet ist, dir bis September Unterhalt zu zahlen und er das nicht tut, dann ist es am besten, ihn ernsthaft dazu aufzufordern die Leistung zu erbringen (Mahnung). Das ist ohne Anwalt möglich. Tut er es dann immer noch nicht, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden und geklagt werden.
Nach der Mahnung gerät der Schuldner in den sog. Schuldnerverzug und dann kann man als Gläubiger auch die Kosten, die aufgrund des Verzuges entstanden sind, einklagen.
Wenn kein Geld vorhanden ist für einen Anwalt, gibt es die Möglichkeit Beratungskostenhilfe vor Gericht zu beantragen. Man geht zum Gericht, holt sich einen Antrag und füllt den aus. Der wird dann geprüft und ggf. erhält man einen Bescheid, mit dem sich einen Anwalt aussuchen kann. Man zahlt für den Anwalt dann 10 Euro für die Beratung.
