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Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! - #2035368 - 05.07.2010, 13:33:47
MindChaoz
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Hallo,

ich habe mich entschlossen, da ich weiß, dass viele Hilfe mit den obengenannten Themen brauchen, einen Thread zu erstellen. (Hoffentlich ist dies das richtige Unterforum, habe kein passenderes gefunden).

Stellt eure Fragen rund um Anträge, Ämter, Ansprüche, Recht und Gesetz usw. einfach hier, ich werde sie so gut es geht zeitnah beantworten.

Natürlich darf jeder, der etwas dazu zu sagen hat oder die Frage beantworten kann, auch etwas dazu schreiben.

Gruß Mike

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2035895 - 06.07.2010, 14:25:43
Erdnussbutta
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Hey Mike (:

Dürfte ich fragen, ob du beruflich damit etwas zu tun hast? Oder warum siehst du dich sonst in der Lage unsere Fragen zu beantworten? :)

glg, salih

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2036488 - 07.07.2010, 12:58:46
MindChaoz
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Ja, ich bin im 3. Ausbildungsjahr bei einer Behörde ^^

Gruß Mike

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2037557 - 09.07.2010, 14:14:16
Tidus90
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Dann entjungfer ich doch glatt mal den Thread mit einer Frage... ;-)

Also ich habe momentan ein rechtliches Problem in Bezug auf Unterhaltszahlungen.
Mein Vater hat seine Unterhaltszahlungen eingefroren, obwohl er noch bis einschließlich September dazu verpflichtet ist (ab Oktober Wehrdienst).
Nun ist meine Frage, wie ich rechtlich gegen ihn vorgehen kann? Wo kann ich mich beraten lassen (am besten erstmal kostenlos/kosten günstig. Habe auch keinen Anwalt, da ich noch nie einen gebraucht habe)?
Muss ich mir selbst einen Anwalt suchen oder kriege ich irgendwo einen staatlichen Anwalt zugeordnet, wenn ich mir nicht selbst einen besonderen raussuchen möchte?
Ein weiteres Problem ist, dass er sein Gehalt nie offen zeigen will (auch wegen Bafög notwendig, Beispiel meiner Schwester), da er auch sehr viel auf die Hand bekommt. Gibt es Mittel, ihn dazu zu zwingen, das offenlegen zu lassen?

Mir wäre vor allem die Frage wichtig, wie ich am besten zu erst vorgehen muss, um an eine seriöse und kostengünstige Beratung und Anwalt zu kommen, danke im voraus.

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2037814 - 09.07.2010, 22:18:25
phoenixsoul w
Nicht registriert


Hallo Tidde,

also, ich mach mal den Anfang:

Wenn jemand dazu verpflichtet ist, dir bis September Unterhalt zu zahlen und er das nicht tut, dann ist es am besten, ihn ernsthaft dazu aufzufordern die Leistung zu erbringen (Mahnung). Das ist ohne Anwalt möglich. Tut er es dann immer noch nicht, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden und geklagt werden.
Nach der Mahnung gerät der Schuldner in den sog. Schuldnerverzug und dann kann man als Gläubiger auch die Kosten, die aufgrund des Verzuges entstanden sind, einklagen.

Wenn kein Geld vorhanden ist für einen Anwalt, gibt es die Möglichkeit Beratungskostenhilfe vor Gericht zu beantragen. Man geht zum Gericht, holt sich einen Antrag und füllt den aus. Der wird dann geprüft und ggf. erhält man einen Bescheid, mit dem sich einen Anwalt aussuchen kann. Man zahlt für den Anwalt dann 10 Euro für die Beratung.

:-)

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2037915 - 10.07.2010, 09:39:28
Gismo the first
Nicht registriert


Zitat:
Mein Vater hat seine Unterhaltszahlungen eingefroren, obwohl er noch bis einschließlich September dazu verpflichtet ist


Wenn Du gutmütig bist und glaubst es bringt was: Schreib ihm nen ernsten Brief und forder ihn auf zu zahlen. Tut er das nicht oder Du glaubst das bringt eh nichts kannst Du den Unterhalt auch einklagen und sogar einen Unterhaltstitel erwirken. Mit dem Titel hast Du auch noch in 30 Jahren Anspruch auf den Unterhalt, das ist besonders sinnvoll wenn er momentan kein Geld hat um zu zahlen, ist ähnlich wie wenn man den Gerichtsvollzieher beauftragt.

Zitat:
Muss ich mir selbst einen Anwalt suchen oder kriege ich irgendwo einen staatlichen Anwalt zugeordnet, wenn ich mir nicht selbst einen besonderen raussuchen möchte?


Du musst Dir selber einen suchen, hast Du kein Geld dafür ist das nich so schlimm - in Deutschland braucht man kein Geld zum klagen, gewinnst Du, was Du sicher würdest, wird das zu Lasten Deines Vaters gerechnet.

Zitat:
Gibt es Mittel, ihn dazu zu zwingen, das offenlegen zu lassen?


Das selbe Problem hatte ich auch als ich BAB beantragen wollte, mein Vater wollte das nicht offenlegen, ich hab das dann nen Anwalt erledigen lassen, und plötzlich hatte ich nach einer Woche alles was ich brauchte von ihm.

Zitat:
Mir wäre vor allem die Frage wichtig, wie ich am besten zu erst vorgehen muss, um an eine seriöse und kostengünstige Beratung und Anwalt zu kommen, danke im voraus.


Das kann man bei Gericht beantragen, kriegt man eigentlich immer zugesprochen, ist einfach nur um die Formalien zu wahren, es sei denn man hat wirklich genug Geld ums selber zu zahlen. Das Problem dabei ist nur: Das macht nicht jeder Anwalt, aber die Gerichte haben meist auch ne Liste aushängen mit Anwälten die das desöfteren übernehmen.

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2038034 - 10.07.2010, 14:35:26
Tidus90
Nicht registriert


Hey,

danke für die (zum Teil sehr nützlichen) Tipps.
Haben demnächst nochmal ein letztes Gespräch zu dritt, ich bezweifle aber, dass da nochmal was rauskommen wird.
Ansonsten, wie viel muss ich denn so grob rechnen an Kosten für nen normalen Anwalt? Denke mal, dass ich den selbst bezahlen werden muss, aber erkundige mich nochmal genau, bis wohin man den nicht selbst bezahlen muss.

Und die Kosten für die Anklage muss man doch trotzdem vorlegen erstmal oder? Oder werden die Kosten komplett erst danach beglichen?

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2038261 - 10.07.2010, 23:20:42
phoenixsoul w
Nicht registriert


Wie das mit den Kosten genau ist, weiß ich nicht. Ich gebe dir allerdings den Tipp, selbst zu mahnen.
Denn ein Anwalt verlangt dafür Geld, dass du NICHT vom Schuldner verlangen kannst, denn er kommt erst nach der Mahnung in Verzug und erst ab Verzug muss der Schuldner die Kosten begleichen, die Aufgrund des Verzugs entstanden sind.

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2038369 - 11.07.2010, 09:50:04
Gismo the first
Nicht registriert


Zitat:
ass du NICHT vom Schuldner verlangen kannst


Das kommt drauf an wieviele man schreibt. Die erste Mahnung kann man nicht anrechnen, die gilt als Zahlungserinnerung, die 2. hingegen kann man dem Schuldner anrechnen.

Zitat:
Und die Kosten für die Anklage muss man doch trotzdem vorlegen erstmal oder?


Ich glaub die musst Du erstmal auslegen, kriegst sie aber dann später wieder zurück, denn der verlierer zahlt ja alle Kosten.

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2038377 - 11.07.2010, 09:58:46
phoenixsoul w
Nicht registriert


Die erste Mahnung ist eine Zahlungserinnerung, aber es ist keine nötig um zu klagen. Aber eine Mahnung ist nötig, dass der Schuldner in Verzug gerät, dann kann man auf ihn die Kosten "abwälzen", die aufgrund des Verzugs den Gläubiger treffen.
Die erste Mahnung kann dann nicht angerechnet werden, weil der Gläubiger erst ab Verzug (also Zahlungsverzögerung + Mahnung) die zusätzlichen Kosten tragen muss. Mahnt man also selbst, spart man sich Geld, welches man beim Gläubiger nicht holen kann.



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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2039736 - 13.07.2010, 15:22:06
Kalender
Alpa ​Gun​

Registriert: 10.04.2007
Beiträge: 777
Hallo, ich hab mal ne Frage. Wenn die Eltern getrennt sind und man selber 15 Jahre alt ist, wieviel muss der Vater dann monatlich Unterhalt zahlen?

Anmerkung: Der Vater ist Rentner.
_________________________
Später wird man sagen das war dieser Frank White!

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: Kalender] - #2039904 - 13.07.2010, 19:17:16
Gismo the first
Nicht registriert


Zitat:
wieviel muss der Vater dann monatlich Unterhalt zahlen?


Woher sollte das jemand hier wissen? Sowas wird auf jede Person speziell ausgerechnet, dabei spielt auch das einkommen Deines Vaters eine Rolle.

phoenixsoul w macht mich übrigens Sprachlos... Du hast nichts anderes gesagt als ich - Du hast es nur mit mehr Worten geschrieben. Is auch immernoch nicht richtig, dass man die 1. Mahnung nie auf den Schuldner abwälzen kann, aber bevor Du noch 5x das selbe schreibst.

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2039922 - 13.07.2010, 19:39:16
Chica911
​[rock'n'roll queen]

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Ort: [da.wo.du.nicht.sein.willst]
Antwort auf: phoenixsoul w
Die erste Mahnung ist eine Zahlungserinnerung, aber es ist keine nötig um zu klagen. Aber eine Mahnung ist nötig, dass der Schuldner in Verzug gerät, dann kann man auf ihn die Kosten "abwälzen", die aufgrund des Verzugs den Gläubiger treffen.
Die erste Mahnung kann dann nicht angerechnet werden, weil der Gläubiger erst ab Verzug (also Zahlungsverzögerung + Mahnung) die zusätzlichen Kosten tragen muss. Mahnt man also selbst, spart man sich Geld, welches man beim Gläubiger nicht holen kann.



Man gerät nicht nur durch Mahnung in Zahlungsverzug, sondern auch wenn die vereinbarte Zahlungsfrist abgelaufen ist, außerdem auch automatisch 30 Tage nach Rechnungseingang.
_________________________
"Viele Menschen sind gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun."
(Orson Welles)

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: Chica911] - #2039991 - 13.07.2010, 20:44:16
BloodyRebirth
​humorlos.

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Ort: Recklinghausen
Hallöchen,
ich hab auch mal eine Frage zum Thema Unterhalt. Nicht, dass mein Vater den nicht ordnungsgemäß zahlen würde, so ist es ja nicht. Ich schildere einmal kurz die Situation:

Meine Eltern sind seit 1999 circa geschieden und meine Ma und ich wohnen zusammen mit meinem Stiefvater. Mein Vater zahlt seit 11 Jahren mittlerweile eben Unterhalt. Da es aber mit meiner Ma und meinem Stiefpa ziemlich.. schwierig zugeht und mein Pa und ich beide das Gefühl haben, der komplette Unterhalt geht für Zigaretten und Alkohol drauf und nicht unbedingt für mich, möchte mein Pa mir nun den Unterhalt auszahlen. Mein Kindergeld bekomm ich schon.

Ich bin nun 18. Mein Pa darf, soweit ich weiß, mir den Unterzahlt auszahlen. Aber: Ich wohn immernoch bei meiner Mutter. Ich muss vermutlich etwas für Miete und Lebenserhaltungskosten vom Unterhalt an sie zahlen, oder? Wenn ja, kann man pauschal einen Prozentsatz oder ähnliches angeben wie viel das genau ist? Von einem Anwalt hab ich mal gehört, dass es so etwas wie Unterhalt ab dem 18. Lebensjahr ohnehin nicht mehr gibt, sondern eher ein.. ich weiß nicht mehr, wie er es ausdrückte, "Gebrauchsgeld", das sich irgendwie aus Alter, Ausbildung oder sonstigen Faktoren berechnet, das mir beide Elternteile zahlen müssen. Stimmt das? Das war nur ein kurzes Gespräch und mir blieb nicht alles im Gedächtnis.

Ich hoffe, mir kann da jemand weiterhelfen. Danke schonmal.

Caro
_________________________
the horrors persist, but so do i.

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: BloodyRebirth] - #2040017 - 13.07.2010, 21:21:57
Gismo the first
Nicht registriert


Der Unterhalt ist, wie der Name schon sagte, für Deinen Unterhalt gedacht. Heißt: Miete, Essen, Trinken, Strom, ... alles was Du halt brauchst, was Deine Eltern alles kaufen ist vollkommen egal, Du kannst ihnen keine Zweckentfremdung vorwerfen, Du kriegst ja wohl alles Lebensnotwendige, ich vermute Du wohnst dort, Du isst und trinkst dort, Du hast was zum Anziehen, kannst Deinen Freizeitbeschäftigungen nachgehen, wenn Du krank bist kannst Du zum Arzt, dafür ist Dein Unterhalt gedacht, solange Du das kannst, kannst Du Dich doch nicht beschweren. Es ist nicht so, dass der Unterhalt für nen neuen Computer gedacht ist oder sowas, sondern für all diese "selbstverständlichen" Dinge und ob Du nun Deiner Mutter das Geld für alles gibst oder ob sie es gleich kriegt macht in dem Fall keinen Unterschied.

Zitat:
das mir beide Elternteile zahlen müssen. Stimmt das?


Natürlich stimmt es, das beide Eltern Unterhaltsverpflichtet sind. ABER wenn Du bei Deiner Mutter wohnst steht Dir da auch nichts zu, sie bezahlt ja bereits für Dich, Miete, Strom, Essen, wie gesagt. Ist ja nicht so, dass Du von Luft und Liebe leben würdest. Und von so einer "getrennten" Kasse würd ich die Finger lassen, das bringt nur Ärger. Wenn Du ausziehst hast Du anspruch darauf dass Dir Deine Eltern Unterhalt zahlen, sofern Du Deine erste Lehre machst oder noch zur Schule gehst.

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2040060 - 13.07.2010, 22:02:40
BloodyRebirth
​humorlos.

Registriert: 05.08.2005
Beiträge: 3.695
Ort: Recklinghausen
Antwort auf: Gismo the first
Du kriegst ja wohl alles Lebensnotwendige, ich vermute Du wohnst dort, Du isst und trinkst dort, Du hast was zum Anziehen, kannst Deinen Freizeitbeschäftigungen nachgehen, wenn Du krank bist kannst Du zum Arzt, dafür ist Dein Unterhalt gedacht, solange Du das kannst, kannst Du Dich doch nicht beschweren.


Eben nicht. Frühstück und Mittagessen bekomm ich bei meiner Oma, Kleidung etc muss ich mir mittlerweile von meinem Kindergeld selbst kaufen. Ich bekomm hin und wieder mal 10 oder 20€, wenn ich wirklich gar kein Geld mehr habe. Insofern KANN ich ihnen wohl Zweckentfremdung vorwerfen. Miete und so, meinetwegen, das ist klar, aber alles andere muss ich wirklich selbst bezahlen oder bekomm ich von Oma oder meinem Vater.
Das mag jetzt in Bezug Unterhalt Haarspalterei sein und nicht als Grund akzeptiert werden, dass ich meinen Unterhalt so ausgezahlt bekommen möchte. Meine Frage war auch lediglich nur, ob es einen Prozentsatz gibt, den ich für Miete, Strom, etc abdrücken MUSS.

Der Anwalt sagte mir nämlich, dass BEIDE an mich zahlen müssten, unabhängig davon, ob ich jetzt bei meiner Mutter wohnen würde. Dann aber eben keinen Unterhalt, sondern dieses andere Gebrauchsgeld oder wie auch immer man das nennt.
_________________________
the horrors persist, but so do i.

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: BloodyRebirth] - #2040066 - 13.07.2010, 22:07:56
farinurlaubgirl 15
Nicht registriert


Aber das "Gebrauchsgeld" von deiner Mutter (vorausgesetzt, es ist richtig, was du da sagst) stellt sie dir zur Verfügung, indem du eben bei ihr wohnst, keinen Strom etc. zahlen musst (und diese ganzen Kosten sind übrigens mehr als du denkst), dass du abends Essen bekommst und manchmal nen paar Euros dazu kriegst. Für Kleidung etc. (ich denk mal, mit "etc" meinst du auch abends weggehen können usw.) kann man mit dem Kindergeld wirklich auskommen, das schaffe ich prinzipiell auch und ich wohne alleine.
Und wenn du weiterhin bei deiner Mutter leben willst oder musst, würd ich diese Haarspalterei, die dir vllt. am Ende noch 50 Euro bringen würde, nicht eingehen. Dann zieh halt bei erster Gelegenheit aus und kümmer dich dann drum, dass du bekommst, was dir zusteht.

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2040075 - 13.07.2010, 22:12:59
BloodyRebirth
​humorlos.

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Ort: Recklinghausen
Wenn nicht jeden Monat dank Zugticket sofort ~130€ weggehen würden, würd ich das ja auch schaffen... :/

Nein, meinen Pa nervts halt, deswegen hatte ich mich mal bei 'nem befreundeten Anwalt informiert, der hatte mir das mit diesem Gebrauchsgeld whatever so gesagt und weil dieser Thread so klang, als könnt man mir noch weitere Informationen geben, wollt ich mal wissen, ob ich das auch richtig verstanden hab, was er mir da so erklärt hat.

Ausziehen werd ich auch, leider erst nach dem Abitur. Leben wollen tu ich hier wirklich nicht mehr länger.
Aber danke auf jeden Fall für die Auskünfte.
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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: BloodyRebirth] - #2040081 - 13.07.2010, 22:22:28
Gismo the first
Nicht registriert


Zitat:
Kleidung etc muss ich mir mittlerweile von meinem Kindergeld selbst kaufen.


Und nun? Was glubst du wozu das Kindergeld da ist? Nicht um Party zu machen. ;-)

Zitat:
Ich bekomm hin und wieder mal 10 oder 20€, wenn ich wirklich gar kein Geld mehr habe. Insofern KANN ich ihnen wohl Zweckentfremdung vorwerfen


Das widerspricht sich...

Zitat:
aber alles andere muss ich wirklich selbst bezahlen oder bekomm ich von Oma oder meinem Vater.


Du hast also einen eigenen Stromzähler und zahlst auch jeden Monat Deinen Abschlag? Du hast ein eigenes Telefon/Internet, wofür Du auch monatlich zahlst? (Anders könntest Du hier ja gerade nicht schreiben). Usw. usw. die Liste könnte ich noch um etwa 30 Punkte weiterführen - ganz Spontan.

Zitat:
Meine Frage war auch lediglich nur, ob es einen Prozentsatz gibt, den ich für Miete, Strom, etc abdrücken MUSS.


Nö, gibt es nicht. Denn das GESAMTE Geld welches an Unterhalt gezahlt werden muss dient genau diesem Zweck.

Zitat:
Der Anwalt sagte mir nämlich, dass BEIDE an mich zahlen müssten, unabhängig davon, ob ich jetzt bei meiner Mutter wohnen würde. Dann aber eben keinen Unterhalt, sondern dieses andere Gebrauchsgeld oder wie auch immer man das nennt.


Dann hast Du sicher einen sehr uninformierten Anwalt - oder einen aus nem fernen Land um Rat gefragt.
Richtig: Beide Eltern müssen an Dich zahlen, wenn Du bei keinem von beiden Wohnst bzw. Dein Leben selbstständig und alleine führst, dazu gehört schonmal ne eigene Wohnung. Wohnst Du bei Oma oder sonstwem haben die widerrum Anspruch auf den Unterhalt.
Falsch: Beide müssen an Dich zahlen, obwohl Du bei einem von Ihnen wohnst.

Das ist etwas komplizierter: Der Unterhalt steht Dir zwar zu, ist also für Dich gedacht, aber Du hast keinen Anspruch darauf ihn zu erhalten, den hat das Elternteil bei dem Du lebst. Lebst Du bei keinem der beiden steht Dir der Unterhalt zu. Das Elternteil bei dem Du wohnst ist NIE verpflichtet zu zahlen, denn das tut es im Regelfall ganz automatisch durch die laufenden Kosten die Du verursachst, die werden selten nur durch den Unterhalt des anderen Elternteils beglichen.

Unterhalt und Kindergeld eigentlich für den selben Zweck: Sie dienen Deinem alltäglichen Lebensbedarf. Solange Du bei einem Deiner Eltern lebst, bekommt auch dieses Elternteil den Unterhalt und Kindergeld, wobei Dir das Kindergeld generell nicht zusteht, es ist zwar für dich gedacht aber ein Recht haben nur Deine Eltern darauf, auch wenn Du ausziehst. Alles sehr kompliziert, aber das ist Deutschland.

Was Du tun kannst ist: Geh zu einem gescheiten Anwalt oder zum Jugendamt oder, oder, oder, informier Dich dort richtig und ausführlich, erklär denen genau was Sache ist und die können Dir dann auch sehr gut weiterhelfen.

Zitat:
Wenn nicht jeden Monat dank Zugticket sofort ~130€ weggehen würden, würd ich das ja auch schaffen... :/


Wofür 130e für ein Zugticket? Für die Schule wohl kaum, das zahlt i.d.R der Staat. Um zu Deinem Vater zu kommen oder sowas: Dazu dient der Unterhalt nicht. Und mit etwa 184€ kommt man eigentlich ganz gut zurecht, auch wenn 130€ für nen Zugticket drauf gehen, sind immer noch 54€. Man muss ja nicht mit den neusten und teuersten Modelabels bekleidet herumlaufen.

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: BloodyRebirth] - #2040100 - 13.07.2010, 22:41:35
BloodyRebirth
​humorlos.

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Beiträge: 3.695
Ort: Recklinghausen
So, also nochmal:

Was Strom, Miete etc betrifft, dass dafür der Unterhalt draufgeht, das weiß ich, allerdings werden dafür wohl keine ~400€ draufgehen, das kann ich mir nicht vorstellen. Eventuell hab ich dafür ein zu geringes Vorstellungsvermögen, wer weiß.
Handy bezahl ich selbst, ja, Internet und Telefon ist für alle zusammen, da würd es nichtmal einen Unterschied machen, glaub ich.
Was ich mit "etc" meinte ist lediglich meine Kleidung, gelegentlich auch Essen, Schulkram, meist auch Praxisgebühren, usw. Das muss ich nämlich auch selbst bezahlen.
Wieso widersprech ich mir, wenn ich sage, dass ich gelegentlich mal 20€ bekomm? Das musst du mir noch erklären. Eigenes Geld verdient meine Ma auch, das Geld muss nicht zwangsläufig vom Unterhalt kommen.

Im Übrigen:
"Das volljährige Kind muss also jetzt selbst für die Durchsetzung seiner Unterhaltsansprüche sorgen. Mag die Mutter das Unterhaltsgeld noch so dringend für den gemeinsamen Haushalt benötigen- ihr Konto bleibt leer, wenn Kind und Vater eine andere Zahlungsweise vereinbaren, z.B. auf das Konto des Kindes." (Quelle: http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php)

Abgesehen davon ist der Unterhalt nicht NUR für Strom und Miete, usw, sondern auch für Bekleidung, Freizeitgestaltung, Taschengeld usw. Taschengeld bekomm ich nicht, das muss aber ja auch nicht sein. Und Bekleidung und Freizeitgestaltung muss ich - Spannung! - selbst bezahlen. (;

Also bitte erklär mir, der unwissenden Person, doch einmal, wieso ich mir widerspreche. Zugticket btw für 'ne Fernbeziehung. Das ist meine eigene Entscheidung, das weiß ich und ich MUSS das Geld nicht dafür ausgeben, also bitte keine Belehrungen darüber.

Ich lauf auch nicht mit den neusten Modelabels rum, aber sich für 54€ im Monat selbst Handyverträge usw zu bezahlen kommt halt auch nicht immer hin. o;


Möcht jetzt hier auch keinen Stunk anzetteln oder irgendwie zickig wirken oder mich irgendwie aufspielen, wirklich nicht, falls weitere Fragen jetzt dazu sind, dann bitte per /m an mich im Chat. :/

Es ist ja nun auch kein Drama und ich fühl mich nicht irgendwie finanziell vernachlässigt, ich werde versorgt und kann nun wirklich nicht klagen. Da ich nun 18 bin, hatte mein Vater eben entschieden, der weiß, dass bei uns nicht gut mit Geld umgegangen wird, dass mein Unterhalt an mich ausgezahlt wird. Da ich aber noch bei meiner Ma wohnte, wollte ich nur wissen, wie das denn ablaufen würde. Mensch.. .__.
_________________________
the horrors persist, but so do i.

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: BloodyRebirth] - #2040125 - 13.07.2010, 23:07:39
Gismo the first
Nicht registriert


Zitat:
Handy bezahl ich selbst, ja,


Ist ja auch richtig so. Ist ja nicht Lebenswichtig für das alltägiche Leben und wenn wir uns daran nochmal erinnern was ich vorhin schrieb: Nur für die Dinge die Dein alltägliches Leben sichern sollen ist Unterhalt & Kindergeld, ein Handy gehört da nicht zu, fällt also gleich wieder weg. wir sind früher sogar nebenbei arbeiten gegangen um uns das kaufen zu können was wir wollten und da kenne ich heute noch einige Leute auch bei mir in der Firma, die machen auch Abitur und müssen auch für Handy, die teuren Klamotten, etc. selbst zahlen und arbeiten deswegen bei uns auf 400€-Basis. Und das ist auch vollkommen richtig so und jeder Richter würde dem so zustimmen.

Zitat:
Was ich mit "etc" meinte ist lediglich meine Kleidung, gelegentlich auch Essen, Schulkram, meist auch Praxisgebühren, usw. Das muss ich nämlich auch selbst bezahlen.


Und Du sagtest dass Du Dein Kindergeld bekommst. Jetzt erzähle mir bitte mal, wo Du das also selbst bezahlst. Das ist so wie wenn mir meine Mutter früher 5 Mark zum Brötchen kaufen gegeben hat, ich bezahl die Brötchen zwar an der Kasse, aber das tu ich ja nicht von meinem Geld.

Zitat:
Im Übrigen:
"Das volljährige Kind muss also jetzt selbst für die Durchsetzung seiner Unterhaltsansprüche sorgen. Mag die Mutter das Unterhaltsgeld noch so dringend für den gemeinsamen Haushalt benötigen- ihr Konto bleibt leer, wenn Kind und Vater eine andere Zahlungsweise vereinbaren, z.B. auf das Konto des Kindes."


Und nun?`Dann sagt Deine Mutter eben ganz einfach: Du schuldest mir soviel Miete, soviel Strom, soviel fürs Telefon, soviel für Essen und Trinken und schwupp ist der Unterhalt wieder weg. Da hast Du dann wieder ganz viel gewonnen. :-D

Zitat:
Abgesehen davon ist der Unterhalt nicht NUR für Strom und Miete, usw, sondern auch für Bekleidung, Freizeitgestaltung


Hab ich bereits genannt. Die Sache ist nun folgende (ich kenn ja die Jugend von heute xD) ihr glaubt immer eure Eltern seien verpflichtet Eure 300€-Jeans zu bezahlen. Das ist falsch, sie müssen euch irgendeine Jeans bezahlen und sei es auch eine von Kick für 4,99€, sie sind nicht dazu verpfichtet Dich wie nen Königskind hochleben zu lassen.
Freizeitgestaltung: Richtig. Nur was ist die Freizeitgestaltung genau?`Geld versaufen und in der Gegend rumvögeln mag zwar eine sein, muss aber nicht von den Eltern finanziert werden, nen Golfclub für 200€ im Monat muss ebenfalls nicht bezahlt werden. Wiei ch schon sagte: Deutschland ist nicht immer so einfach wie ihr euch das denkt.

Zitat:
Zugticket btw für 'ne Fernbeziehung. Das ist meine eigene Entscheidung, das weiß ich und ich MUSS das Geld nicht dafür ausgeben, also bitte keine Belehrungen darüber.


Aha, da kommen wir dem Punkt doch schon näher. Du kriegst 184€ Kindergeld von Deiner Mutter und DU Zweckentfremdest dieses Kindergeld., nämlich für eine Fahrkarte für 130€, obwohl das Kindergeld dazu nicht gedacht ist. Da hast Du den Grund, warum Dir Geld für Anziehsachen, Taschengeld, ... fehlt.

Zitat:
Ich lauf auch nicht mit den neusten Modelabels rum, aber sich für 54€ im Monat selbst Handyverträge usw zu bezahlen kommt halt auch nicht immer hin. o;


Ja und? Arbeiten heißt das Zauberwort. Kindergeld und Unterhalt sind nämlich genau für solche Sachen NICHT gedacht.

Zitat:
Da ich nun 18 bin, hatte mein Vater eben entschieden, der weiß, dass bei uns nicht gut mit Geld umgegangen wird, dass mein Unterhalt an mich ausgezahlt wird.


Das kann er auch gerne tun, nur kannst Du Dir sicher sein wird Deine Mutter Dir die Kohle gleich wieder abknüpfen. Du kannst dann sagen Du willst genaue Belege dafür, kann sie Dir die Vorlegen hast Du Pech gehabt. Du kannst dann auch vor Gericht ziehen aber 1. das bringt wirklich nur ärger 2. kann ich Dir ziemlich sicher sagen der Richter würde Deiner Mutter Recht geben und Ihr das Geld - sofern sie es richtig angeht - zusprechen.

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2040133 - 13.07.2010, 23:27:24
Green Day 54
Nicht registriert


Antwort auf: Gismo the first


Hab ich bereits genannt. Die Sache ist nun folgende (ich kenn ja die Jugend von heute xD) ihr glaubt immer eure Eltern seien verpflichtet Eure 300€-Jeans zu bezahlen. Das ist falsch, sie müssen euch irgendeine Jeans bezahlen und sei es auch eine von Kick für 4,99€, sie sind nicht dazu verpfichtet Dich wie nen Königskind hochleben zu lassen.
Freizeitgestaltung: Richtig. Nur was ist die Freizeitgestaltung genau?`Geld versaufen und in der Gegend rumvögeln mag zwar eine sein, muss aber nicht von den Eltern finanziert werden, nen Golfclub für 200€ im Monat muss ebenfalls nicht bezahlt werden. Wiei ch schon sagte: Deutschland ist nicht immer so einfach wie ihr euch das denkt.
.


Und ich find das toll, dass du jeden Jugendlichen gleich stellst, du kennst die betroffene Person, kannst du nicht sachlich bleiben, dann lass es.

---

Und ja dennoch hat er Recht, die Mutter steht im Recht, ist hart aber ist so.
Das Untergeld KANN sie verwenden wie sie es will, denn du wohnst bei Ihr. - Du kannst ja ausziehen oder zu deinem Vater ziehen oder sonst was. - Ich habe es auch getan und bereue es nicht.
War nämlich bei mir genauso. - Verschwende deine Energie nicht für zweckslose Sachen.

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2040137 - 13.07.2010, 23:32:20
Kalender
Alpa ​Gun​

Registriert: 10.04.2007
Beiträge: 777
Antwort auf: Gismo the first
Zitat:
wieviel muss der Vater dann monatlich Unterhalt zahlen?


Woher sollte das jemand hier wissen? Sowas wird auf jede Person speziell ausgerechnet, dabei spielt auch das einkommen Deines Vaters eine Rolle.

Sorry, besser gefragt: Muss der Vater Unterhalt bezahlen? Weil er ist der Meinung, nicht mehr zu bezahlen.
_________________________
Später wird man sagen das war dieser Frank White!

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2040139 - 13.07.2010, 23:32:51
Barcardi 87

Registriert: 09.12.2003
Beiträge: 259
Ort: Deutschland

Komm mal wieder runter, Gismo the first.
Sie hat dich NICHT nach deiner Meinung gefragt, sondern nach ihren Optionen. Insofern kannst du dir ne Diskussion darüber auch echt mal sparen inkl. deiner Belehrungen. Du hast keine Ahnung, wies da zu Hause aussieht, noch von den Umständen und Ähnlichem. Sie muss dir keine Rechenschaft ablegen.

Ich habe leider keine Ahnung von der Thematik, Bloody.
Allerdings möchte ich gerne nochmal drauf hinweisen, dass sie nur ANTEILE von den ganzen Kosten zu tragen hat. Und hier muss ja auch noch der Mutter-Anteil, der für die Tochter bestimmt ist, mit eingerechnet werden. Ich kann mir bei bestem Willen nicht vorstellen, dass da absolut nichts übrig bleiben soll.
Allerdings kennt niemand von uns die Kosten, die deine Familie tragen muss, Bloody. Du könntest deine Mum ja mal fragen, wieviel sie so im Monat zahlen müssen, um dir ein Bild von den Kosten zu machen.
Mal von dem ganzen Anwaltskram abgesehen, solltest du vielleicht mit deiner Mutter über die ganze Sache mal reden. Sie wird dir bestimmt ihre Meinung mitteilen und was sie erwartet. Mit diesen Erwartungen kannst du dann ggf. nochmals nachhaken.
Gleich mit einem Richter anzukommen halte ich für lächerlich. Solche Übertreibungen sind hier wirklich fehl am Platze. Wenn deine Mum anfängt, zu hohe Forderungen zu stellen oder damit nicht einverstanden ist, muss man halt sehen, wie man das diplomatisch klärt. Gerichte sollten immer die letzte Instanz bleiben.
Im Übrigen ist das mit dem Richter keine so "ziemlich sichere" Sache. Gismo the First hat keine Ahnung von eurer Kostensituation, sowas muss man sich detailliert anschauen und keine Pauschalaussage treffen.

Falls du noch Fragen zu eventuell entstehenden Kosten und deren Höhe hast, kannst du mich auch gerne im Chat anschreiben. Ich wohn schon n bissel länger allein und kann dir da eventuell helfen.

- Bea
_________________________
Willkommen am Ende des Denkprozesses!

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2040141 - 13.07.2010, 23:33:26
BloodyRebirth
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Antwort auf: Gismo the first

Und Du sagtest dass Du Dein Kindergeld bekommst. Jetzt erzähle mir bitte mal, wo Du das also selbst bezahlst. Das ist so wie wenn mir meine Mutter früher 5 Mark zum Brötchen kaufen gegeben hat, ich bezahl die Brötchen zwar an der Kasse, aber das tu ich ja nicht von meinem Geld.

Da ich kein Taschengeld o.ä. bekomme, ist mein Kindergeld quasi mein Taschengeld. Wenn ich jetzt arbeiten gehe und das Geld von meinem Arbeitgeber bekomme, ist es doch auch mein Geld, also bitte. Ich bekomm das Geld direkt von der Familienkasse, nicht etwa von meiner Mutter. Das Beispiel hinkt meiner Meinung nach ein bisschen.


Antwort auf: Gismo the first
Und nun?`Dann sagt Deine Mutter eben ganz einfach: Du schuldest mir soviel Miete, soviel Strom, soviel fürs Telefon, soviel für Essen und Trinken und schwupp ist der Unterhalt wieder weg. Da hast Du dann wieder ganz viel gewonnen. :-D

Deswegen war ja meine Frage, wie viel genau ich denn dafür abdrücken müsste. Können auch gut und gern 90% des ganzen Geldes sein, es war lediglich nur eine Frage. Mein Gott.

Antwort auf: Gismo the first
Hab ich bereits genannt. Die Sache ist nun folgende (ich kenn ja die Jugend von heute xD) ihr glaubt immer eure Eltern seien verpflichtet Eure 300€-Jeans zu bezahlen. Das ist falsch, sie müssen euch irgendeine Jeans bezahlen und sei es auch eine von Kick für 4,99€, sie sind nicht dazu verpfichtet Dich wie nen Königskind hochleben zu lassen.
Freizeitgestaltung: Richtig. Nur was ist die Freizeitgestaltung genau?`Geld versaufen und in der Gegend rumvögeln mag zwar eine sein, muss aber nicht von den Eltern finanziert werden, nen Golfclub für 200€ im Monat muss ebenfalls nicht bezahlt werden. Wiei ch schon sagte: Deutschland ist nicht immer so einfach wie ihr euch das denkt.

Mir geht das jetzt zwar eigentlich zu weit, aber WO ZUR HÖLLE hab ich gesagt, dass meine Eltern verpflichtet sind, mir eine 300€ Jeans zu kaufen?! Ich bekomm ja nichtmal eine Hose von KIK für 4,99€. Danke, ich versauf mein Geld auch nicht, ich vögel auch nicht in der Gegend rum. Ich hasse solche Schubladendenker wie dich, die davon ausgehen, dass alle Jugendlichen nur am Saufen, Rauchen, Kiffen und Vögeln sind. Danke, mein Lieber Gismo, aber so eine bin ich nun wirklich nicht.
Das Problem ist nur, dass meine Mutter mir ja eben nicht eine Hose von KIK kauft, auch keine für 20€ oder sonstwas, das muss ich nämlich selbst tun mit dem Kindergeld, richtig.

Antwort auf: Gismo the first
Aha, da kommen wir dem Punkt doch schon näher. Du kriegst 184€ Kindergeld von Deiner Mutter und DU Zweckentfremdest dieses Kindergeld., nämlich für eine Fahrkarte für 130€, obwohl das Kindergeld dazu nicht gedacht ist. Da hast Du den Grund, warum Dir Geld für Anziehsachen, Taschengeld, ... fehlt.

Sagte ich nicht, ich will keine Belehrungen haben? Wenn ich Taschengeld bekommen würde, würde ich mein Taschengeld für die Tickets ausgeben, da ich das aber nicht bekomme, nehme ich das Geld, das mir zur Verfügung steht. Ist ja auch so verwerflich, jaaa.


Antwort auf: Gismo the first
Ja und? Arbeiten heißt das Zauberwort. Kindergeld und Unterhalt sind nämlich genau für solche Sachen NICHT gedacht.

Ja, sondern für Anziehsachen und Strom und Miete und und und, das weiß ich, danke. Ganz blöd bin ich nicht. Ich geh in den Ferien arbeiten, neben der Schule schaff ich das nicht. Das ist jetzt vermutlich auch wieder meine ganz eigene Schuld, ja.
Aber nochmal: Ich bekomm keine Anziehsachen, Essen tu ich so gut wie immer woanders (nämlich bei Oma) und ich weiß, dass meine Mutter eben das Geld woanders reinsteckt. Du kannst mir nicht sagen "Du kannst ihr keine Zweckentfremdung vorwerfen", ich weiß wohl noch ein bisschen besser, wie unsere finanzielle Situation aussieht.

Antwort auf: Gismo the first
Zitat:
Da ich nun 18 bin, hatte mein Vater eben entschieden, der weiß, dass bei uns nicht gut mit Geld umgegangen wird, dass mein Unterhalt an mich ausgezahlt wird.


Das kann er auch gerne tun, nur kannst Du Dir sicher sein wird Deine Mutter Dir die Kohle gleich wieder abknüpfen. Du kannst dann sagen Du willst genaue Belege dafür, kann sie Dir die Vorlegen hast Du Pech gehabt. Du kannst dann auch vor Gericht ziehen aber 1. das bringt wirklich nur ärger 2. kann ich Dir ziemlich sicher sagen der Richter würde Deiner Mutter Recht geben und Ihr das Geld - sofern sie es richtig angeht - zusprechen.


Das "sofern sie es richtig angeht" ist ja das Problem. Geld ist bei uns seit Jahren ein Konfliktthema und sie kann nicht richtig mit Geld umgehen, weswegen wir ziemlich Schulden haben.

Weißt du, ich seh's nicht ein, mich hier zurechtweisen zu lassen, weil ich eine harmlose Frage gestellt hab. Ich weiß, wie unsere finanzielle Situation aussieht und ich weiß, wie viel an Unterhalt sie kriegt, genau so wie ich weiß, wie viel für Strom und Miete draufgeht. Ich kann mein Kindergeld ja auch nur "zweckentfremden". Es ist nirgendwo vorgeschrieben, wofür das Geld, sobald es an mich ausgezahlt wird, zu verwenden ist. Also bitte, die Zugtickets darf ich wohl noch kaufen.

Ich mein, es ist schön, wenn man hier betitelt, dass einem bei Fragen geholfen wird und dann wird man nur belehrt, dass die Ursache der Frage anscheinend völlig verwerflich ist und der Fragende keine Ahnung hat. Richtig, hab ich auch nicht, deswegen frag ich ja auch. Ich WEISS, wofür der Unterhalt ist und ich habe sicherlich KEINE falschen Vorstellungen dafür, wofür er ausgegeben werden soll und deswegen WEISS ich auch, dass meine Mutter ihn sicherlich NICHT für Strom und Miete verwendet.
Ich merk aber, dass meine Frage sich wohl nie klären wird und ich einfach den besten Rat annehmen sollte, der mir gegeben wurde: Ich wende mich an einen richtigen Anwalt. Was anderes kann ich bei dir ja anscheinend nicht erwarten, Hilfe zumindest nicht. Danke vielmals.

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Danke ihr Anderen, hatte das erst gelesen, als ich schon fertig geschrieben hatte. :/

@ Barcardi 87 Danke schonmal, ich werd eventuell darauf zurückkommen, ich wollte ja bald ausziehen.

Gericht fände ich ja auch übertrieben, Anwalt an sich auch, ich bin eh der Meinung, dass wir das auch so klären können, aber mit Geld bei meiner Mutter anzukommen ist immer unglaublich heikel. Deswegen hatte ich ja einen Anwalt gefragt.

@ Kalender Also Väter sind da eigentlich zu verpflichtet o.o Zumindest bis zu einem gewissen Alter glaub ich und wenn das Kind irgendwie selbst irgendwas einnimmt. So genau weiß ich das aber auch nicht, aber er macht seine Sache glaub ich schon richtig... >>


Bearbeitet von BloodyRebirth (13.07.2010, 23:37:56)
Bearbeitungsgrund: Zusatz
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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: BloodyRebirth] - #2040197 - 14.07.2010, 02:10:58
wolltihrmichveraschen
hart,​ aber​ herz​lich.​..​

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Gismo the first, wenn man dein Schubladen-Denken fortführen würde, dann könnte man von dem Kreuz um deinen Hals auch darauf schließen, dass du ein Zeuge Jehovas bist (ich kenn ja die Sekten von heute) und dass du also allen Leuten, die nicht gerne in Sekten sind, auf die nerven gehst.

Das ist aber bestimmt nicht so, also lass im Gegenzug auch bitte Verallgemeinerungen wie die 300€-Jeans-Kommentare und ähnliches. Nicht jeder schmeißt sein Geld nur für Marken-Klamotten, Schnapps und Kippen/Kiff raus.

Also was auch immer so subjektiv hier gedacht wird sollte auch nur gedacht werden. Alles was objektives Wissen darstellt kann dann auch gepostet werden.

Ich würde bei so speziellen Fragen doch vielleicht eher auf etwas spezifischere Foren verweisen, wie www.123recht.net oder ähnliches. Da sind dann doch eher Leute unterwegs, die sich mit solchen Sachen auskennen. Die Frage gehört ja nicht zu den standard-Behörden-Fragen wie wieviel BaFög bekommt man o.ä.

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: BloodyRebirth] - #2040359 - 14.07.2010, 13:33:41
Gismo the first
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Zitat:
Und ich find das toll, dass du jeden Jugendlichen gleich stellst, du kennst die betroffene Person, kannst du nicht sachlich bleiben, dann lass es.


Ich bin doch sehr sachlich, es ist einfach nur eindeutig: Sie weiss gar nicht was ihr zusteht und was nicht, sie weiss gar nicht was für sie bezahlt werden muss und was nicht. Das hat nichts mit unsachlichkeit zutun, ich erklärte lediglich wies aussieht. ;-)

Zitat:
Sorry, besser gefragt: Muss der Vater Unterhalt bezahlen? Weil er ist der Meinung, nicht mehr zu bezahlen.


Unter 18: Ja.
Ab 18: Wenn Du Deinen normalen Schulweg fertig gegangen bist und keine Ausbildung machst: Dann nein. Machst Du ne Ausbildung oder gehst noch zur Schule, dann ja.
Bei der Berufsausbildung gibts aber noch den Haken: Hast Du bereits eine Ausbildung gemacht oder eine Ausbildung abgebrochen und machst eine 2. dann muss er nicht mehr zahlen.

Zitat:
Du hast keine Ahnung, wies da zu Hause aussieht, noch von den Umständen und Ähnlichem.


Jetzt weiss ich das doch schon so in etwa. Es wird gejammert man habe kein Geld für Anziehklamotten und solche Sachen, dann stellt sich aber raus: Das liegt daran dass die Person Geld das eben genau für solche Sachen wie Anziehsachen gedacht ist für einen Handyvertrag und dergleichen "missbraucht" wird.
Also wenn man nicht mti Geld umgehen kann oder Geld Zweckentfremdet brauch man auch nich jammern, das man kein Geld habe für die eigentlichen Sachen die man benötigt.

Zitat:
Gismo the First hat keine Ahnung von eurer Kostensituation, sowas muss man sich detailliert anschauen und keine Pauschalaussage treffen.


Davon muss ich auch keine Ahnung haben. Jeder Mensch der einigermaßen intelligent ist wird selbst drauf kommen wie er die Kosten in dme Fall zur Not einfach etwas hochtreiben kann. Und genau das sagte ich ja, ist die Muttern icht blöd wie 100m Landstraße bei Kassel, dann wird sie definitiv Recht zugesprochen bekommen - auch wenn sie keines hat.

Zitat:
Da ich kein Taschengeld o.ä. bekomme, ist mein Kindergeld quasi mein Taschengeld.


Dann ruf mal bei der Familienkasse an und frag nach zu welchem Zweck genau das Kindergeld gedacht. Und was "kein Taschengeld" angeht: Kein Elternteil ist verpflichtet seinem Kind Taschengeld zu geben, das ist ein KANN, kein muss. Jugendämter etc. empfehlen zwar Taschengeld zu geben damit die Kinder lernen mit Geld umzugehen, aber ein muss ist das nicht.

Zitat:
Danke, mein Lieber Gismo, aber so eine bin ich nun wirklich nicht.


Hab ich ja auch nicht behauptet. Es waren lediglich ein paar Beispiele wofür eben Unterhalt und Kindergeld nicht gedacht sind, wer alles mögliche persönlich nimmt - selber Schuld.

Zitat:
Das Problem ist nur, dass meine Mutter mir ja eben nicht eine Hose von KIK kauft, auch keine für 20€ oder sonstwas, das muss ich nämlich selbst tun mit dem Kindergeld, richtig.


UND HIER kommen wir zum Springenden Punkt: DAFÜR ist Dein Kindergeld unter anderem da. Da Du das Kindergeld bekommst, kannst Du Dir auch selber ne Hose kaufen. Ob die nun 100€ oder 1€ kostet ist dabei völlig Latte, in dem Fall ist es nämlich deine Entscheidung, Du musst selber lernen mit dem Geld umzugehen.

Zitat:
Ist ja auch so verwerflich, jaaa.


Wenn man dann rumjammert das man kein Geld habe - ja.
Nehmen wir nur mal an Du gehst vor Gericht, Deine Mutter bzw. ihr Anwalt wird sicher die selben Argumente bringen wie ich und Du antwortest dann "ich krieg kein Taschengeld also bezahl ich von 184€ Kindergeld 130€ für eine Fahrkarte jeden Monat und 30€ für mein Handy (bevor wieder einer rumajmmert, es ist en Beispiel)" dann würde der Richter genau das selbe sagen wie ich auch: Du kriegst Dein Kindergeld, ... ich spar mri das nun es zum 100.x zu schreiben.

Zitat:
Es ist nirgendwo vorgeschrieben, wofür das Geld, sobald es an mich ausgezahlt wird, zu verwenden ist. Also bitte, die Zugtickets darf ich wohl noch kaufen.


Und hier liegst Du nur teilweise richtig. Es ist festgelegt wofür das Geld zu verwenden ist - nämlich zum begleichen der Kosten, die im alltäglichen Leben entstehen, für Erziehung, oder auch z.B eine Tagesstätte bei Kleinkindern, ... Es gibt nur keine Strafe dafür wenn nen Rabenvater das fürn Puff ausgibt oder ne Kaufsüchtige Mutter für Teleshopping.

Zitat:
Was anderes kann ich bei dir ja anscheinend nicht erwarten, Hilfe zumindest nicht.


Hast Du doch bekommen, Du hast Antworten auf Deine Fragen erhalten und ich habe Dir erläutert wie es genau aussieht. Nur weil Dir das so nicht in den Kram passt - na da kann ich auch nichts für. Ich schnauz meinen Steuerberater auch nicht an weil es mir nicht passt das sich irgendwelche Kosten nicht als Werbungskosten o.Ä absetzen kann.

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2040401 - 14.07.2010, 14:25:19
BloodyRebirth
​humorlos.

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Also.. mir wird unterstellt, ich wüsste nicht, wofür ich mein Geld auszugeben habe. Aha, okay, also muss ich mein Kindergeld für das ausgeben, was meine Mutter eigentlich mit ihrem Unterhalt zahlen sollte, denn Unterhalt ist ja unter anderem auch für Nahrung und Kleidung da oder seh ich das falsch?

Ich weiß, was mir zusteht und genau so weiß ich, was ich nämlich nicht bekomme. Und damit meine ich NICHT, dass ich eine 300€ Jeans haben will oder sonstwas. Ich habe nirgendwo gesagt, dass ich von meinen Eltern will, dass sie mir ein tolles Leben finanzieren mit massig Geldgeschenken oder sonstwas, ich sage nur, dass zum Unterhalt auch andere Dinge außer Miete und Strom gehören, von denen ich leider nichts zu sehen bekomme.
Ich mein, ich bin nicht die einzige, die sagt, dass meine Ma das Geld wohl für etwas anderes ausgibt, mein Pa sagt es auch. Klar, beweisen können wir das im Endeffekt nicht, aber das ist auch gar nicht nötig.

Ich sehs nicht ein, mich von irgendeinem Heini blöd anmachen zu lassen, weil ich - und das tut mir wirklich außerordentlich leid - eine spezifische Frage zu meiner Lebenssituation gestellt hab. Ich hab halt kein Jurastudium. Deswegen werd ich mir jetzt Rat von jemandem holen, der keine Pauschalantworten gibt, egal ob der Fragesteller im Ghetto oder in einem Penthouse lebt.
(Soll heißen: Pa hat sich an seine Rechtsschutzversicherung gewandt und bekommt dort nun ein Beratungsgespräch. Man wird ja sehen, was sich dann da genau ergibt.)


Falls jetzt noch irgendwelche Beanstandungen sind von dir, lieber Gismo, ich bin per /m im Chat zu erreichen, ich glaube nicht, dass dieser Thread jetzt wegen einer persönlichen Diskussion vollgespammt werden muss.
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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: BloodyRebirth] - #2040405 - 14.07.2010, 14:33:59
BloodyRebirth
​humorlos.

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Ort: Recklinghausen
Bitte den Doppelpost entschuldigen, aber die Editierzeit war leider schon vorüber.

So, die Beratung hat er bekommen. Mit 18 wird tatsächlich ein neues Bedarfsgeld für das Kind errechnet, wie sich das genau zusammensetzt, das müsse er mit einem Anwalt besprechen, wo er sich demnächst dann auch beraten lassen wird.
Einen Teil des Bedarfsgeldes muss ich dann wegen Strom und Miete an meine Mutter zahlen und wie hoch der Betrag genau ist, das wird uns dann der Anwalt sagen.

So schnell hätte die Sache auch gegessen sein können. :/
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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: BloodyRebirth] - #2040420 - 14.07.2010, 14:55:24
Milkahase84
​» When I listen to music.

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Ort: Herzogenrath
Antwort auf: BloodyRebirth
Aha, okay, also muss ich mein Kindergeld für das ausgeben, was meine Mutter eigentlich mit ihrem Unterhalt zahlen sollte, denn Unterhalt ist ja unter anderem auch für Nahrung und Kleidung da oder seh ich das falsch?


Das Kindergeld ebenfalls

Zitat:
Ich sehs nicht ein, mich von irgendeinem Heini blöd anmachen zu lassen, weil ich - und das tut mir wirklich außerordentlich leid - eine spezifische Frage zu meiner Lebenssituation gestellt hab. Ich hab halt kein Jurastudium. Deswegen werd ich mir jetzt Rat von jemandem holen, der keine Pauschalantworten gibt, egal ob der Fragesteller im Ghetto oder in einem Penthouse lebt.
(Soll heißen: Pa hat sich an seine Rechtsschutzversicherung gewandt und bekommt dort nun ein Beratungsgespräch. Man wird ja sehen, was sich dann da genau ergibt.)


Antwort auf: BloodyRebirth

So schnell hätte die Sache auch gegessen sein können. :/


Wenn man sich direkt an einem fachkundigen Menschen gewandt hätte, dann ja. Wenn man aber seine rechtlich relevanten Fragen in einem Forum los wird, in dem User wie du und ich rumgeistern, dann kann man nicht erwarten das man Antworten bekommt, auf die man sich rechtlich verlassen kann und es so läuft, wie man es gerne hätte.
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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: BloodyRebirth] - #2040427 - 14.07.2010, 15:15:51
Gismo the first
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Zitat:
Ich mein, ich bin nicht die einzige, die sagt, dass meine Ma das Geld wohl für etwas anderes ausgibt, mein Pa sagt es auch.


Und? Woher soll ich nun wissen wofür Deine Mutter Geld ausgibt und vorallem wofür? Du gibst nur Pauschalangaben, dann kann ich auch nur Pauschalantworten geben, willst Du genaue Antworten braucht man dafür auch genaue Angaben von Dir.

Du kannst ja auch Deiner Mutter sagen sie soll ein oder 2 Monate Buch führen und dort alle kosten aufführen, nicht nur die, die Du verursachst, sondern alle.
Und daraus kann man dann sehr genau ausrechnen wieviel sie wirklich für Dich bezahlt. Hab ja nie behauptet, dass Deine Mutter den Unterhalt wirklich nur für Dich ausgibt und nicht für sich. Aber nach Deinen Schilderungen bist Du auch nicht sonderlich besser im Umgang mit dem Geld, was Dir gegeben wird um dir Anziehsachen, Schulsachen, ... zu finanzieren.
Soll ich Dir mal erzählen wieviel Geld ich jeden Monat für Anziehsachen, Essen, Trinken, ... hatte als ich in meiner Ausbildung auszog? 100€, für alles, der Rest ging für Rechnungen drauf. Du hast 184€ und hast keinerlei Lebensnotwendige Kosten die Du davon zahlst und kommst trotzdem nicht zurecht. Also kann ich Dir das, was Du Deiner Mutter vorwirfst genausogut vorwerfen. Statt Dir das zu kaufen was Du wirklich brauchst verschleuderst Du es für nen Handyvertrag und solche Sachen. Du bist also kein deut besser. Und ich glaub ich will gar nicht wissen ob es Dir wirklich besser geht wenn Du das ganze Geld bekommst. Nach den Schilderungen von Dir bisher bezweifel ich das wirklich.
Ist aber auch nicht mein Problem. Ich mags nur nicht wenn Leute sich aufregen die keine Miete, Strom, Telefon, ... zahlen müssen, sie würden mit 184€ nicht zurecht kommen und dann liest man "130€ für ne Fahrkarte jeden Monat, Handyvertrag" logisch das man dann nicht auskommt und wenn Du so verschwenderisch mit Geld umgehst wirst Du wahrscheinlich auch mit 500€ nicht auskommen. Das Geld richtet sich eben nicht nach Dir, sondern Du musst Dich nach dem Geld richten.

Geht ja bei manchen Leuten zu wie "Pump auf Pöms" :-D

Fall abgeschlossen, nächster Fall bitte. :-D

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: BloodyRebirth] - #2040449 - 14.07.2010, 15:38:39
Romantic18mBln
​Your Worst Nightmare

Registriert: 07.05.2003
Beiträge: 4.485
Ich will nichts kaputt machen oder so - ich hatte nur mal gehört, dass Rechtsauskünfte eigentlich nicht Gratis sein dürfen (außer bei allgemeinen Fällen).

Wie weit stimmt das? (Passt ja auch eigentlich bissle rein :-D).

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: Romantic18mBln] - #2040480 - 14.07.2010, 16:32:18
jellybaby1987
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Naja von einer Rechtsberatung spricht man aber erst, wenn die Beratung von einem Volljuristen (Anwalt, Steuerberater) kommt.
Dann ist es tatsächlich verboten (gegoogelt) - aber da hier alles Laien sind: Entwarung ;-)
Das Rechtsberatungsgesetz


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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2040490 - 14.07.2010, 16:49:50
Gismo the first
Nicht registriert


Zitat:
Naja von einer Rechtsberatung spricht man aber erst, wenn die Beratung von einem Volljuristen (Anwalt, Steuerberater) kommt.


Eben nicht, genau das ist ja der Grund für die Strafbarkeit. Die Menschen sollen vor "falscher" Rechtsberatung geschützt werden. Aber es gibt selten Anzeigen dafür und wenn doch werden die meisten zurückgewiesen. Jeder der kein Anwalt ist, macht sich strafbar wenn er eine Rechtsberatung gibt. Du machst Dich sogar schon Strafbar wenn Dir jemand ein Problem erzählt und Du gibst den Rat zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten.

Nur findet hier ja keine Rechtsberatung in dem Sinne statt, die nun auch Strafrechtlich relevant wäre.

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: Chica911] - #2040552 - 14.07.2010, 18:12:51
phoenixsoul w
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Antwort auf: Chica911
Antwort auf: phoenixsoul w
Die erste Mahnung ist eine Zahlungserinnerung, aber es ist keine nötig um zu klagen. Aber eine Mahnung ist nötig, dass der Schuldner in Verzug gerät, dann kann man auf ihn die Kosten "abwälzen", die aufgrund des Verzugs den Gläubiger treffen.
Die erste Mahnung kann dann nicht angerechnet werden, weil der Gläubiger erst ab Verzug (also Zahlungsverzögerung + Mahnung) die zusätzlichen Kosten tragen muss. Mahnt man also selbst, spart man sich Geld, welches man beim Gläubiger nicht holen kann.



Man gerät nicht nur durch Mahnung in Zahlungsverzug, sondern auch wenn die vereinbarte Zahlungsfrist abgelaufen ist, außerdem auch automatisch 30 Tage nach Rechnungseingang.


30 Tage nach Rechnungseingang ist das automatisch, aber wenn man davor mahnt ist man auch in Verzug.

Der Schuldner gerät durch Mahnung in Verzug siehe §286 I BGB, das ist die erste Mahnung. Und die kann man dementsprechend, wenn man sie vom Anwalt machen lässt, nicht auf den Schuldner abwälzen (kostenmäßig), da der Schuldner nur für alle Kosten ab Verzug zahlt und man durch die Mahnung erst in Verzug gerät. Somit muss er die Kosten der Mahnung nicht zahlen.

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2067935 - 20.08.2010, 12:25:41
WiNo2k
​Knuddelsteam

Registriert: 28.04.2006
Beiträge: 1.134
Ort: North Cost
Man kann ja auch auf die Idee kommen und auf der Mahnung pauschal 5,00 € draufrechnen als "Mahnkosten".

Ob die dann letztendlich mitbezahlt werden.. Naja, gibt viele, die das Kommentarlos machen würden :-D

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: WiNo2k] - #2459872 - 03.06.2012, 15:50:44
MindChaoz
Nicht registriert


Moin moin,

ich hole den Thread grade mal wieder hoch, weil das Problem vielleicht den ein oder anderen betrifft.
Es geht um das Kindergeld - man hat ja Anspruch darauf, sofern man sich noch in einer beruflichen oder schulischen Ausbildung befindet.
Die Frage dreht sich nun darum - wie lange der Anspruch besteht. Soweit ich herausfinden konnte, besteht der Anspruch bis zu dem Monat, in dem man die Ausbildung abschließt - also bis zu dem Tage der Bekanntgabe der Ergebnisse der mündlichen Prüfung. Ich bin mir aber nun nicht sicher, ob das wirklich so ist. Wenn die Ausbildung nicht bestanden wird, erlischt laut meinen Informationen der Anspruch dann, wenn man nicht mehr beschäftigt ist.

Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob das nun alles noch so stimmt, damals gab es ja noch die Jahreseinkommensgrenze, die bei der Berechnung noch eine Rolle spielte. Hat jemand Erfahrungen mit dieser Thematik?

Der Fall selbst ist dieser: Sofern ich bestehe, endet meine Ausbildung direkt am 21. Juni, weil an diesem Tag die mündliche Prüfung stattfindet. Bestehe ich nicht, endet sie zum 31. Juli. Übernommen werde ich so oder so nicht, bin also danach arbeitslos. Im November werde ich 24. Ferner habe ich eine eigene Wohnung.

Ist es also korrekt, dass ich den Anspruch in diesem Monat noch habe, habe ich auch Anspruch auf den vollen Satz oder nur auf einen Teil davon? Erlischt der Anspruch bei Nichtbestehen wirklich am 31. Juli, werde ich also im Juli auch noch Kindergeld bekommen?

Vielleicht hat der eine oder andere bereits Erfahrungen damit und kann mir weiterhelfen. Meine Mutter hat Angst, dass wir das Kindergeld für diesen Monat zurückzahlen müssen, bisher kam noch keine Rückmeldung von der Familienkasse.

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2460165 - 04.06.2012, 02:22:26
BundSchuh
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Zitat:
Der Fall selbst ist dieser: Sofern ich bestehe, endet meine Ausbildung direkt am 21. Juni, weil an diesem Tag die mündliche Prüfung stattfindet.


Hier ist der Knackpunkt. Deine Ausbildung endet im Falle des Bestehens nicht am Tag der letzten Prüfung, sondern am Tag der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse durch den Prüfungsausschuss.
Werden die Prüfungsergebnisse vor dem 01.07. bekannt gegeben und du hast die Prüfung bestanden, so erlischt dein Kindergeldanspruch zum 30.06., da du ja ab dem 01.07. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und somit grundsätzlich Leistungsberechtigt nach dem SGB II bist (Grundsicherung/Hartz IV).
Werden die Prüfungsergebnisse erst im Juli, also ab dem 01.07. bekannt gegeben, so endet deine Ausbildung im Juli und du bist somit bis zum 31.07. leistungsberechtigt nach dem Bundeskindergeldgesetz.

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2460167 - 04.06.2012, 02:28:58
MindChaoz
Nicht registriert


Alles klar, danke dir!

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2460689 - 05.06.2012, 18:55:34
Jennyhamster
Nicht registriert


Wenn man eh nicht übernommen wird, kann man EVENTUELL noch einen Bonus rausholen, wenn der Arbeitgeber nicht aufpasst:

Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Tag der Prüfung bzw. mit dem Tag der Bekanntgabe der Ergebnisse, wurde ja auch schon gesagt.

Wenn du nun NACH der Bekanntgabe der Ergebnisse (Beispiel 15ter des Monats) am 16ten dort noch auftauchst und arbeitest, so ist das sehr gut für dich. Denn dann hat dich dein Arbeitgeber NACH der Ausbildung beschäftigt, dazu braucht es keinen Vertrag, denn er hat dann dein "Arbeitsangebot" angenommen und es ist dann ein Arbeitsverhältnis nach gesetzlichen Bedingungen. Das bedeutet ersten volle Bezahlung und zweitens die üblichen Kündigungsfristen, um dich "loszuwerden".
Wenn ihm das erst ab 17ten oder 20sten einfällt, ist es z spät, dann BIST du normal beschäftigt. Wenn er dich DANN erst nach Hause schickt, musst du täglich deine Arbeitskraft anbieten, aber dann ist es schon zu spät und er muss "löhnen".

Weil die das meist wissen und beachten, wird man im Prüfungsmonat nach der Prüfung meist freigestellt, aber WENN eben nicht ....

Für Azubis, die übernommen werden, gilt das auch .. die haben Anspruch auf volles Geld ab dem Tag der Prüfungsergebnisse und nicht erst ab dem Folgemonat oder Ende des Termins, der im Ausbildungsvertrag steht.
Aber da wird man ja nicht unbedingt darauf bestehen und möglicherweise klagen .. aber wenn man eh nicht übernommen werden soll, kann man das eher tun.


Bearbeitet von Jennyhamster (05.06.2012, 18:59:29)

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Re: Anträge? Behörden? Ämter? HIER gibts Hilfe! [Re: ] - #2482094 - 31.07.2012, 17:15:20
Gismo the first
Nicht registriert


Ich hab mal eine etwas andere Frage, hat mit dem Amtsgericht zu tun.

Ich hatte vor einiger Zeit mal eine Anzeige gegen Person A gestellt. Die Anzeige habe ich selber verfasst und mit allen nötigen Beweisen bei der Polizei eingereicht.

Als es zur Verhandlung kam, hab ich zwar die Ladung als Zeuge erhalten, kurz darauf aber noch einen weiteren Brief in dem Erklärt wurde, dass ich vom persönlichem Erscheinen befreit bin, da meine Aussage detailliert und unterschrieben in Schriftform vorliegt und ich aufgrund der Entfernung des Gerichts nicht dazu gekommen wäre dort wirklich zu erscheinen.

Da ich die Anzeige aufgrund einer Straftat gegen meine Person gestellt habe, habe ich da nicht ein Recht darauf zu erfahren, was bei der Verhandlung geschehen ist? Bzw. wenigstens das Urteil und die Begründung zu erhalten?

Erhalten habe ich nämlich nichts von alledem - wäre ich als Zeuge da gewesen, hätte ich das ja auch mitbekommen - und die Verhandlung ist auch bereits seit rund 6 Monaten vorbei.

Und wenn ich dieses Recht habe: Wo und wie kann ich mir die Einsicht dazu besorgen?

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