Die Frage ist zwar schon ziemlich alt, aber:
Grundsätzlich darf man ein Foto ohne Einverständniserklärung der Abgebildeten nur dann veröffentlichen, wenn
...entwer eine Person des öffentlichen Interesses darauf zu sehen ist
...oder mehr als (ich glaube) 12 Personen auf dem Bild zu sehen sind.
Wenn jedoch mehr als 12 Personen auf dem Bild zus ehen sind und er explizit darauf hinweist, wer auf dem Foto du bist und wie du heißt, ist das wiederum ein Gesetzesverstoß.
Des Weiteren sollte eine Anzeige der letzte Schritt sein.
Sollte das Foto auf einer Knuddels-Seite veröffentlicht worden sein, so solltest du dich zuerst an die Zuständigen Stellen in Knuddels wenden und diese Auffordern, das Foto zu löschen, da du nicht dein Einverständnis gegeben hast, dies zu veröffentlichen.
Das Gleiche gilt für soziale Netzwerke wie Facebook, StudiVZ etc.
Sollte das Foto jedoch auf seinem eigenen Webspace angesiedelt sein, hilft nur eine erneute Aufforderung, es zu löschen und bei Misserfolg anschließend der Gang zum Rechtsanwalt.