Antwort auf: Kiddy Kai
Was verstehst du unter bestrafen?

Grundsaetze gelten doch fuer jeden, also muss es doch verboten sein Hausarrest zu geben. Wieso wird da das gesetz ausser Kraft gesetzt? Wuerd ich gern ne Quelle haben. x)


Wie schon von Data erklärt hat in diesem Fall die Elterliche Sorge Vorrang.
Alles, was du dazu wissen musst, steht im BGB 4 Abschnitt 2, Titel 5 - Elterliche Sorge (das wären §§ 1626 - 1698b)

So, das war die Quelle. Hier noch einige Anmerkungen:

Strafen müssen immer verhältnismäßig sein und dürfen das Kind weder physisch noch psychisch beeinträchtigen.
Eltern und Kinder sind gesetzlich(!) dazu verpflichtet, rücksichtsvoll miteinander umzugehen und gemeinsame Lösungen zu finden.
Eigentlich kann man sagen, dass Eltern für alle Strafen und Verbote, die sie aussprechen, einen Grund haben müssen.
So dürfen dir Eltern den Umgang mit bestimmten Personen verbieten, wenn diese schädigend für deine Entwicklung sein können.
Nicht jedoch dürfen sie dir beispielsweise den Umgang mit deinem Freund/deiner Freundin verbieten, nur weil diese/r ihrem Ermessen anch nicht für dich geeignet ist.
Das Gleiche gilt für Strafen: Strafen sollen Fehlverhalten des Kindes sanktionieren und müssen daher pädagogisch begründet und verhältnismäßig sein.
Dadurch ist ein Hausarrest erlaubt, wenn er beispielsweise eine Sanktion auf ein verspätetes Nachhausekommen des Kindes ist.
Es kommt immer darauf an, wofür und wie lange du Hausarrest bekommst (wieder die Verhältnismäßigkeit). Diese Einschätzungen sind Fallspezifisch und müssen im Ernstfall vom Familiengericht geklärt werden