Antwort auf: Tidus90
Trotzdem können mehrere Faktoren dazu beigetragen haben, dass sie überhaupt den Drang bekommen hat, dieses Getränk zu trinken. (durch (ältere) Freunde kam sie auf den Geschmack, durch Depression/will ihre Sorgen "runter schlucken", Gruppenzwang kann durchaus ein Grund sein (Mutprobe, andere trinken alle schon ein Bier vor dem Laden, ...), usw. usf.)

Wären der entsprechenden Person beispielsweise gesellschaftliche Verhaltensweisen wie "Anstand" anerzogen worden, würde sie nicht ansatzweise überlegen müssen, ob sie dem Drängen ihrer Freunde nun nachgibt oder konsequent standhaft bleibt.
Denn um alkoholische Getränke auf einem öfftl. Platz zu konsumieren mit dem erklärten Ziel, sich hemmunglos, aus welchen Gründen auch immer, zu besaufen, muss schon eine gehörige Portion Asozialität gehören.
Bei guter Erziehung wäre die Hemmschwelle, sich öfftl. dermaßen deplaziert zu verhalten, gigantisch, praktisch unüberwindbar.
Antwort auf: Tidus90
Finde ich trotzdem nicht dämlich, da es wohl sehr gut zeigt, dass man keineswegs sagen kann, dass es ihre eigene Schuld ist, da sie minderjährig ist. Aus diesem Grunde tragen rein rechtlich gesehen derjenige Beschaffer eine Mitschuld - und das ist auch gut so.

Einem Mensch mit 14 Jahren ist es möglich, rational zu denken, was bedeutet, dass er Dinge/Sachverhalte auf langfristige Sicht einschätzen kann.
D.h., ein 14-jähriger sollte & ist sich (Ausnahmen bestätigen die Regel) sehr wohl über die Folgen seines Handelns bewusst.
Ich sehe nicht ein, weshalb der Gesetzgeber einen 16-jährigen rechtlich belangen sollte, wenn jener einem U16-jährigen Bier besorgt.
Anders verhält es sich bei Verkäufern, welche aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit (Verkäufer) professionell agieren und deren langfristiges Ziel es darstellt, möglichst hohe Gewinne zu generieren, u.a. indem sie Minderjährigen Alk verkaufen.
Dies bedeutet, dass beispielsweise der Verkäufer m.E. vorsätzlich handelt, während der 16-jährige praktisch "im Affekt" Alk weitergibt.