Hey, in Deutschland ist es ab dem vierzehnten Lebensjahr.
Steht auch hier noch einmal - wenn du es in Gesetzesform haben möchtest..

Antwort auf: § 1 JGG Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich


(2) Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist. (Quelle)