Personen unter 14 Jahren sind stets schuldunfähig. Sie können nicht verurteilt werden. Der Staat kann sie nicht ins Gefängnis stecken. Fallen sie aber mit Straftaten auf, gibt es die Möglichkeiten
erzieherischer Einflussnahme durch spezielle Einrichtungen. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren und Heranwachsende von 18 bis 21 Jahre können in
leichteren Fällen mit sogenannten
Zuchtmitteln, wie
Verwarnung oder Erteilung von
Auflagen und einem
Jugendarrest von maximal vier Wochen belegt werden.
(Quelle)