In der Öffentlichkeit nicht. Aber daheim juckts soweit keinen, was Du machst.
(Vorausgesetzt, Deine Eltern machen mit. Du bist nicht zu jung, dass das Jugendamt eingreifen könnte. Du Dich nicht abschießt und randalierst ^^ )
Wie gesagt, solang kein Kläger, keine Anklage.
In der Öffentlichkeit kann Dich das Ordnungsamt (?) / Polizei entsprechend verwarnen.
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Es gibt genau 10 Arten von Menschen. Die, die binär verstehen, und die, die es nicht verstehen.