Hi,

grundsätzlich ist vorab schon zu sagen, dass die Schulordnung einzuhalten ist.

Das Mobiltelefon jedoch für drei Wochen oder länger als 24h einzubehalten ist schon rechtswidrig.

Es ist dein Eigentum und die Lehrer haben kein Recht, es dir für längere Zeit zu verwehren.

Richtige Handlung wäre:

a) es dir nach dem Unterricht; spätestens nach Schulschluss unversehrt wieder zu übergeben
b) es deinen Eltern zu übergeben.


Um nun noch genaueres zu sagen, wäre es sinnvoll, wenn du noch dein Bundesland nennst, denn jedes unserer 16 Bundesländer hat leider verschiedene Schulgesetze. Also insgesamt 16 Schulgesetze.

Bei mir in Niedersachsen gibt es z. B. das NSchG und dort ist geregelt, dass "Erziehungsmaßnahmen" auch einen pädagogischen Sinn, also sinnvoll sein sollen.

Die Wegnahme eines Handys für 3 Wochen ist jedoch ganz klar nicht im Verhältnis.