Hi,

zu 1 kann ich noch nichts genaueres sagen... Was ich mich bei dir jedoch frage, ist, ob du überhaupt zugelassen wirst, den Grundwehrdienst abzuleisten, wenn du im stätig wiederkehrenden Rhythmus zum Arzt musst...

Ich frag mich grad auch, ob du überhaupt schon gemustert wurdest... sonst hätte der Amtsarzt beim Kreiswehramt eigtl. darüber hin unterrichtet werden sollen.

zu 2: Gem. § 5 I SUV (Soldatenurlaubsgesetz) hast du einen Anspruch in deiner Grundwehrdienstzeit auf Erholungsurlaub. Dieser beträgt i. d. R. 20 Werktage.

Darüber Hinaus sei es dir auch freigestellt, für den besonderen Anlass der Hochzeit Sonderurlaub, (ohne Verdienstbezügen also) gem. § 12 SUV, zu nehmen.