Hey,

Ich meine mal gelesen zu haben, das es eine Sonderbehandlung von Wirbeltieren gibt, ist dem nicht so? Wenn das explizit so genannt wird, wären zumindest diese Tiere rechtlich keine Dinge....
Aber wenn die Tötung von Pferden als Sachbeschädigung zählt können es keine 5 Jahre sein. Auf Sachbeschädigung stehen maximal 2 Jahre.


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Eric


Bearbeitet von unnaboy1991 (17.02.2010, 01:18:26)