Fehlende Einsicht des Beschuldigten wenn er zum Zeitpunkt des Notrufes nicht online war.

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Hallo,

ich finde es persönlich sehr schade, dass man als User nicht erkennen kann was einem überhaupt genau zu lasten gelegt wird. In dem eingefügten Notruf ging es um eine Profilbeschwerde. Da ich nicht online war ist für mich überhaupt nicht ersichtlich was überhaupt gemeint ist und dieses sollte dringend geändert werden.
Der Beschwerdeführer sollte dazu verpflichtet werden anzugeben was er genau meint (Motto, Stadt, Name etc.).


Mir bleibt jetzt nichts anderes übrig als auf die gesprächsbereitschaft des Admins zu setzen nur damit ich überhaupt mal erfahre was ich den gemacht haben soll und das kann ja nicht Ziel des Notrufsystem gewesen sein ... %-)

Das Grab


Bearbeitet von Grabroiber (02.01.2010, 04:25:39)