Antwort auf: Scnappi

Bei uns in der Parallelklasse gingen ein paar Schüler auch zum Schulleiter, weil ein Schüler (wohl aus Spaß) eine Todesliste erstellt hatte. Bei uns hatte das dann keine Konsequenzen für diesen Schüler, sondern die drei Schüler, die diese Verdächtigungen ausgesprochen haben, erhielten mit der Begründung von Verleumdung und Ausgrenzung des Schülers für ein oder zwei Wochen ein Schulverbot und ein Schüler musste anschließend diesen Klassenverband verlassen und in unseren wechseln.


Wenn das die Konsequenz war, dann wird die Geschichte mit der Todesliste wohl erlogen worden sein.
Denn sonst wäre Verläumdung nicht gegeben.

Antwort auf: TobiasHH14
Zitat:
Und wenn jemand über proxy on ist?
oder wenn jmd. das nur so aus spaß sagt oder besoffen ist und scherze macht was dann?

proxy kann man auch verfolgen und man hat dann eine volle wohnung :)


Es gibt einfache Möglichkeiten sich zu anonymisieren. Aber der Polizei einen vorfall nicht zu melden, weil jemand anonym im Internet sein könnte, ist aberwitzig.
Selbst wenn derjenige behauptet anonym im Internet zu sein, könnte ihm bei der Anonymisierung ein Fehler unterlaufen sein, und die Spur immernoch zurückverfolgbar sein.

Ich ruf doch auch die Polizei bei einem Überfall, egal ob die Person erkennbar ist, oder einen schwarzen Strumpf über dem Gesicht trägt ^^