Soll ich damit nun zum Anwalt gehen und in wegen Urheberrechtverstoß wegen Designklau verklagen?
In wie weit es sich um einen Urheberrechtsverstoß handelt, kann ich nicht sagen. Geistiges Eigentum und eingetragene Marken/Geschmacksmuster etc. sind eben Zweierlei.
Verklagt wird derjenige erstmal nicht, sondern ihm wird erstmal eine Unterlassungserklärung zugesandt. Alles Weitere nach und nach.
Und wenn ich trotzdem ein Anwalt holle und den Prossez gewinne, kann ich das dann auch so machen das der Verurteilte die Kosten des Anwaltes übernehmen muss?
Das muss er sowieso allerdings musst DU in Vorkasse treten und der Beschuldigte muss dir das dann zurückzahlen.