Hmm laut §30 StGB "(1) Wer einen anderen zu bestimmen versucht, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften, wird nach den Vorschriften über den Versuch des Verbrechens bestraft. Jedoch ist die Strafe nach § 49 Abs. 1 zu mildern. § 23 Abs. 3 gilt entsprechend." ist es doch eine Straftat jemanden zu einem Verbrechen anzustiften.
Könnte man jetzt wegen solcher Leute nicht einfach eine Anzeige bei der Polizei erstellen?