Antwort auf: hiphopboy0105


Also verstehe ich nicht, für welche "Verhandlungen" der Beschuldigte benötigt wird?

Somit könnte man die Möglichkeit sich zu rechtfertigen gleich gänzlich aus dem System entfernen.
Zitat:

Letztendlich besteht immer die Möglichkeit eine Notrufentscheidung zu ändern und somit aus einem "berechtigt" ein "unberechtigt" zu machen und die entsprechende Sanktion zu korrigieren (beispw. Nick entsperren)


Vermeidbarer Mehraufwand.