Ich weiß nun nicht, obs bereits vorgeschlagen wurde, aber ich hätte da was,
was ich hier bereits erwähnte:

Notrufe, die gegen Chatter gestartet werden, die nicht mehr online sind,
erst dann an einen Bearbeiter zu geben, sobald der Chatter wieder online
kommt, und die Möglichkeit hatte sich zu der Angelegenheit zu äußern.
Ob er dies dann tut bleibt ihm überlassen.
Der Beschwerdeführer wird mit einer Nachricht nach dem Starten
des Rufes auf diese Gegebenheit hingewiesen.
Dürfte kein allzugroßer Aufwand sein.
Würde verhindern, daß Notrufe absichtlich gestartet werden, wenn
der Nutzer offline ist, um ihm die Chance zu nehmen, sich dazu
zu äußern. Soetwas kommt sicher nicht selten vor.

Man könnte dies auch Kategorieabhängig machen, so daß zum Beispiel
Notrufe wegen Fakeseiten auf der Homepage immer durchgestellt werden.
Leute die soetwas dann für unwichtige Dinge missbrauchen erhalten halt einfach
eine Notrufsperre.


Bearbeitet von Siun (08.09.2009, 12:45:51)
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