zitat Wacken Open Air:
Stimmt - also belästige ich demnächst ein Kind sexuell, reiße rechtsextreme Aussagen und beleidige noch anwesende Chatter => kann ja offline gehen und nicht mehr online kommen, dann kann mich ja auch keiner sperren.

Klar soweit?
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was für ein beispiel... tztz.
jeder mensch hat doch wohl das recht auf eine anhörung oder nicht? da frage ich mich schon warum dann der notruf erst dann abgegeben wird wenn der "schuldige" off ist!!!
zumal stimmt es das ein gerichtsurteil langatmig ist...aber das knuddels den gleichen weg gehen muß ist doch wohl nicht dein ernst^^ ich frage und gebe beispiele und i-wie wird alles,aber auch alles nieder gelabbert!
wie wäre es mal mit einer sinnvollen erklärung bitte? und wenn jemand tatsächlich ein kind sexuel belästigt (was ich auch nicht grade klasse finde) so kann die sogenannte strafe auch später verhängt werden...zumindest sollte jeder chatter das recht und die chance bekommen stellung zu ziehen- und nicht erst gesperrt werden. ist das denn so unlogisch?