Zitat:
naja der richter bekommt sein lohn..und auch der kann nicht willkürlich und allein entscheiden,oder?


Der Admin auch nicht => Strafkatalog und AGB .
Wenn du nun aber 3 mal beleidigt hast und danach noch gewaltverherrlichende Videos auf der HP hast merkt man, dass du bewusst gegen die AGB verstößst und somit keine Milde erwarten kannst.
Somit wird eben von dem Richtlinienwert abgewichen auf einen höhere Strafe - eben weil du dich nicht in der Lage siehst die AGB einzuhalten.

Zitat:
ein gerichtsurteil kann ich anfechten.

Zitat:
klar..der beschwerdeweg soll eingehalten werden,


So what?

Zitat:
aber der kann sehr langatmig sein


Ein reales Gerichtsurteil etwa nicht?
Du verrennst dich da in etwas, für was du schlicht keine Gründe hast, denn "sich durch die AGB durchsperren" kann und soll hier nicht möglich sein.

Zitat:
denn kein notruf kann so eilig sein wenn der verursacher doch längst off ist! stimmts?


Stimmt - also belästige ich demnächst ein Kind sexuell, reiße rechtsextreme Aussagen und beleidige noch anwesende Chatter => kann ja offline gehen und nicht mehr online kommen, dann kann mich ja auch keiner sperren. :-)
Klar soweit?

Manu.