Wenn du nicht wissen konntest, daß du deinen Hund nicht ohne Leine rumlaufen lassen durftest, kann man dir auch kein Bußgeld auferlegen. Wo ist da also das Problem?
Natürlich muss man trotzdem Strafe zahlen, weil man es ja hätte wissen
können auch wenn man dafür vielleicht irgendwas gelesen habe müsste was hinterm Zaunpfahl oder in sonst welchen Akten steht. Man hätte
können hätte man härter versucht und muss somit zahlen. Und wenn man nur ein bisschen versucht fällt einem schon auf, dass Morden verboten ist.
Das Recht ist wie gesagt nicht so pauschal. Das "wissen können" wird im Einzelfall bewertet. Jemand, der lange hier ist, muß beispielsweise das Kernstrafrecht kennen. Jemand, der hingegen erst vor kurzem eingewandert ist, muß jedenfalls noch nicht alles kennen. Da wird dann genau gekuckt.
Um es mal übertrieben darzustellen:
Ein Mann steht auf der Straße und erschießt Menschen um sich herum, da tritt ein Überlebender an ihn heran und sagt "Entschuldigen sie, aber wussten sie, dass es verboten ist Menschen zu erschießen?" "Neee", sagt der Mörder, "sagen sie, sind sie sich da wirklich sicher? Habe ich ja noch nie gehört sowas, darum sieht man das so selten. Habe mich schon gewundert... Danke Ihnen für die Information. Das tut mir jetzt aber leid was hier passiert ist." "Da machen sie sich jetzt mal nicht zuviele Sorgen" sagt der Andere, "man kann ja nicht alles wissen, da wird der Richter sicher für Verständnis haben.".
Das ist nicht übertrieben, das ist absolut lächerlich.
Übrigens sind weder der Gesetzgeber noch die Gerichte dumm. So eine dämliche Schutzbehauptung wie das obige würde das Gericht aus dem Saal lachen. Vermutlich gibt es noch eine höhere Strafe wegen mangelnder Einsichtigkeit des Täters.
Also ich habe einmal extrem großen Ärger vom Ordnungsamt bekommen weil mein Hund nicht angeleint war. Ich hatte gerade das Hundeauslaufgebiet verlassen, merkte es aber nicht. Ein Schild war zwar vorhanden - ich habe es aber nicht gesehen. Daher war ich "unwissend". Das war denen aber egal, und ich durfte das Verwarngeld brav überweisen. Von daher stimmt dein Beispiel nicht.
Doch, das Beispiel paßt hervorragend. In deinem Beispiel
konntest du ja grad problemlos wissen, daß du das nicht darfst. Die fehlte lediglich die
tatsächlich Kenntnis.
Was anderes wäre es gewesen, wenn das Schild dort gefehlt hätte.
Wie ich schonmal gesagt habe: MORD ist MORD!!! Und auch in anderen Ländern verboten. Ob es üblich ist, ist eine andere Sache. Aber auch dort würde man bestraft werden.
Und Rechtfertigungsgründe sind Rechtfertigungsgründe. Bei uns beispielsweise gibt es die Notwehr (§ 32 StGB) und den rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB). Die Ehre ist grundsätzlich ein notwehrfähiges Rechtsgut. Wir sehen in Deutschland zwar eine Ehrverletzung nie als ausreichend an, um eine Tötung in Notwehr geboten zu halten, aber warum sollte das nicht in anderen Ländern anders sein? Ich kann mir vorstellen, daß in abgelegenen Bergen in der Türkei beispielsweise durchaus die Menschen der Auffassung sein könnten, "Ehrenmorde" seien als Ausnahme vom Tötungsverbot zulässig. Wenn so jemand nun beispielsweise politisch verfolgt wird, nach Deutschland kommt, hier Asyl erhält und dann kurz nach seiner Einreise in eine entsprechende Situation gerät, würde sicherlich auch der BGH ganz genau kucken, wie es da mit dem Unrechtsbewußtsein und der Anwendung von § 17 S. 1 StGB ist.