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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: hihp] - #1760435 - 19.05.2009, 20:18:09
007 Goldeneye

Registriert: 31.12.2004
Beiträge: 2.572
Antwort auf: hihp
ein aufgebrachter Mensch, der sich in seiner Ehre zutiefst gekränkt fühlt und sich das Messer schnappt, um es jemandem in die Rippen zu rammen, ist da irgendwie anders zu behandeln.


Klar ist er das in diesem Fall weil man hier mE von eine Affekttötung ausgehen kann und es dann wenns hoch kommt meiner Definition höchstens auf Totschlag hinauslaufen kann.

Entweder wird Ehrenmord hier falsch definiert oder man sollte es in ach kp was weiß ich umbenennen.
Wenn das von dir aufgeführte Handlungsmuster aber einem Ehrenmord entsprechen würde dann wäre das Wort Ehrenmord aber falsch.
Um das Wort Mord in einer Anklageschrift verwenden zu dürfen müssen doch eines der 4 Mordmerkmale Habgier,Heimzücke,Arg und-wehrlosigkeit und die tötung eines menschen zur Verdeckung einer Straftat vorliegen oder????
Diese Tötungen aus Ehre werden aber in 99% der Fälle geplant bzw so ausgeführt das eines der anderen Mordmerkmale erfüllt werden.
_________________________
Ich bin nur für das verantwortlich was ich sage und nicht für das was ihr versteht

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: 007 Goldeneye] - #1760453 - 19.05.2009, 20:29:00
hihp

Registriert: 05.06.2007
Beiträge: 1.444
Ort: Gießen
Antwort auf: 007 Goldeneye
Antwort auf: hihp
ein aufgebrachter Mensch, der sich in seiner Ehre zutiefst gekränkt fühlt und sich das Messer schnappt, um es jemandem in die Rippen zu rammen, ist da irgendwie anders zu behandeln.


Klar ist er das in diesem Fall weil man hier mE von eine Affekttötung ausgehen kann und es dann wenns hoch kommt meiner Definition höchstens auf Totschlag hinauslaufen kann.

Nur um das mal deutlich zu sagen, weil viele Leute da falsche Vorstellungen haben: sowohl Mord als auch Totschlag verlangen Vorsatz des Täters, aber keinen "Vorbedacht", lange Planung oder dergleichen.

Mord ist es, wenn der Täter aus niedrigen Beweggründen (insb.: Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier), heimtückisch/grausam/mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken handelt.

Nur, wenn das vorliegt, ist es Mord. wenn das vorliegt, ist es Mord. Wenn also in meinem obigen Beispiel der Täter dem Opfer das Messer unerwartet von hinten in die Rippen rammt (Heimtücke), ist es Mord, ganz egal, was dabei sonst noch so eine Rolle gespielt hat.

Zitat:
Wenn das von dir aufgeführte Handlungsmuster aber einem Ehrenmord entsprechen würde dann wäre das Wort Ehrenmord aber falsch.
Um das Wort Mord in einer Anklageschrift verwenden zu dürfen müssen doch eines der 4 Mordmerkmale Habgier,Heimzücke,Arg und-wehrlosigkeit und die tötung eines menschen zur Verdeckung einer Straftat vorliegen oder????

"Arg- und Wehrlosigkeit" spielt eine Rolle für die Bestimmung des Mordmerkmals "Heimtücke". Die Mordmerkmale sehen so aus, wie ich sie oben beschrieb.

Zitat:
Diese Tötungen aus Ehre werden aber in 99% der Fälle geplant bzw so ausgeführt das eines der anderen Mordmerkmale erfüllt werden.

Wobei "Planung" wie gesagt für die Einordnung als Mord oder Totschlag völlig irrelevant ist. Und das "Verletzung der Ehre" keineswegs automatisch niederer Beweggrund ist, habe ich auch schon ausgeführt.

Bei einer "Pflicht zum Nachfragen" kommt übrigens noch hinzu, daß man vom Täter irgendwie annehmen muß, er habe Zweifel gehabt. Wer sich in Bezug auf die Rechtslage hundertprozentig sicher ist...
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Ich bin nicht Holgi. Die Holgers sind Legion: wir sind viele.

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: hihp] - #1760473 - 19.05.2009, 20:40:38
2ocean
​I'm the sin.

Registriert: 02.12.2003
Beiträge: 5.640
Antwort auf: SweetAngelSilke

Denn wir leben hier in Deutschland und der EU und wer meint in einer Welt leben zu wollen wo Ehrenmorde und dergleiche OK ist, der solle gefälligst nicht in der Eu leben sondern dahin gehen wo er so leben könnte.
Hier jedoch sollte der Staat niemals Milde zeigen.
Achso, ja, also verschieben wir die Probleme doch einfach dorthin, wo es uns nichts angeht und wo wir im besten Falle nichtmal etwas davon mitbekommen. Was interessiert es mich, ob Frauen in islamisch-geprägten Gesellschaften aus verletztem Ehrgefühl heraus umgebracht werden.. Hauptsache es passiert nicht vor meiner Haustür (schonmal was von dem "Not in my back yard"-Phänomen gehört? ;).
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Fairy tales don't come true. Reality is much stormier. Much murkier. Much scarier.
Reality is so much more interesting than living happily ever after.

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: hihp] - #1762560 - 22.05.2009, 11:55:39
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Antwort auf: hihp
Antwort auf: Sunny9438

Leute kriegen horrende Strafsummen aufgebrummt, weil sie ihren Hund ohne Leine rumlaufen lassen, oder das Häufchen mal nicht aufheben können, weil sie ein Tütchen vergessen haben. Aber man darf Leute wegen der "Ehre" umbringen und wird freigesprochen, weil man das ja nicht wusste, dass das verboten ist. Was glaubst der Hassemer denn, was die "Ehrenmörder" sich dabei denken?

Wenn du nicht wissen konntest, daß du deinen Hund nicht ohne Leine rumlaufen lassen durftest, kann man dir auch kein Bußgeld auferlegen. Wo ist da also das Problem?



Natürlich muss man trotzdem Strafe zahlen, weil man es ja hätte wissen können auch wenn man dafür vielleicht irgendwas gelesen habe müsste was hinterm Zaunpfahl oder in sonst welchen Akten steht. Man hätte können hätte man härter versucht und muss somit zahlen. Und wenn man nur ein bisschen versucht fällt einem schon auf, dass Morden verboten ist.

Um es mal übertrieben darzustellen:
Ein Mann steht auf der Straße und erschießt Menschen um sich herum, da tritt ein Überlebender an ihn heran und sagt "Entschuldigen sie, aber wussten sie, dass es verboten ist Menschen zu erschießen?" "Neee", sagt der Mörder, "sagen sie, sind sie sich da wirklich sicher? Habe ich ja noch nie gehört sowas, darum sieht man das so selten. Habe mich schon gewundert... Danke Ihnen für die Information. Das tut mir jetzt aber leid was hier passiert ist." "Da machen sie sich jetzt mal nicht zuviele Sorgen" sagt der Andere, "man kann ja nicht alles wissen, da wird der Richter sicher für Verständnis haben.".


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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: ] - #1762731 - 22.05.2009, 15:49:07
Gelöschter Nutzer
Nicht registriert


Zitat:
Ein Mann steht auf der Straße und erschießt Menschen um sich herum, da tritt ein Überlebender an ihn heran und sagt "Entschuldigen sie, aber wussten sie, dass es verboten ist Menschen zu erschießen?" "Neee", sagt der Mörder, "sagen sie, sind sie sich da wirklich sicher? Habe ich ja noch nie gehört sowas, darum sieht man das so selten. Habe mich schon gewundert... Danke Ihnen für die Information. Das tut mir jetzt aber leid was hier passiert ist." "Da machen sie sich jetzt mal nicht zuviele Sorgen" sagt der Andere, "man kann ja nicht alles wissen, da wird der Richter sicher für Verständnis haben.".



So übertrieben finde ich dein Beispiel garnicht. In Deutschland muss man scheinbar mit allem rechnen. Es gäbe nur noch Mord und Totschlag. Und ich kenne gerade kein vernünftiges Land wo sowas der Fall wäre.

Aber scheinbar gibt es Menschen, die für bestimmte Personengruppen, Ausnahmen einführen wollen.


Antwort auf: hihp
Wenn du nicht wissen konntest, daß du deinen Hund nicht ohne Leine rumlaufen lassen durftest, kann man dir auch kein Bußgeld auferlegen. Wo ist da also das Problem?


Hm. Also ich habe einmal extrem großen Ärger vom Ordnungsamt bekommen weil mein Hund nicht angeleint war. Ich hatte gerade das Hundeauslaufgebiet verlassen, merkte es aber nicht. Ein Schild war zwar vorhanden - ich habe es aber nicht gesehen. Daher war ich "unwissend". Das war denen aber egal, und ich durfte das Verwarngeld brav überweisen. Von daher stimmt dein Beispiel nicht.

Antwort auf: Sunny9438
Leute kriegen horrende Strafsummen aufgebrummt, weil sie ihren Hund ohne Leine rumlaufen lassen, oder das Häufchen mal nicht aufheben können, weil sie ein Tütchen vergessen haben. Aber man darf Leute wegen der "Ehre" umbringen und wird freigesprochen, weil man das ja nicht wusste, dass das verboten ist. Was glaubst der Hassemer denn, was die "Ehrenmörder" sich dabei denken?


Wie ich schonmal gesagt habe: MORD ist MORD!!! Und auch in anderen Ländern verboten. Ob es üblich ist, ist eine andere Sache. Aber auch dort würde man bestraft werden.



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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: ] - #1762825 - 22.05.2009, 18:27:43
hihp

Registriert: 05.06.2007
Beiträge: 1.444
Ort: Gießen
Antwort auf: Sunny9438
Antwort auf: hihp
Wenn du nicht wissen konntest, daß du deinen Hund nicht ohne Leine rumlaufen lassen durftest, kann man dir auch kein Bußgeld auferlegen. Wo ist da also das Problem?

Natürlich muss man trotzdem Strafe zahlen, weil man es ja hätte wissen können auch wenn man dafür vielleicht irgendwas gelesen habe müsste was hinterm Zaunpfahl oder in sonst welchen Akten steht. Man hätte können hätte man härter versucht und muss somit zahlen. Und wenn man nur ein bisschen versucht fällt einem schon auf, dass Morden verboten ist.

Das Recht ist wie gesagt nicht so pauschal. Das "wissen können" wird im Einzelfall bewertet. Jemand, der lange hier ist, muß beispielsweise das Kernstrafrecht kennen. Jemand, der hingegen erst vor kurzem eingewandert ist, muß jedenfalls noch nicht alles kennen. Da wird dann genau gekuckt.

Zitat:
Um es mal übertrieben darzustellen:
Ein Mann steht auf der Straße und erschießt Menschen um sich herum, da tritt ein Überlebender an ihn heran und sagt "Entschuldigen sie, aber wussten sie, dass es verboten ist Menschen zu erschießen?" "Neee", sagt der Mörder, "sagen sie, sind sie sich da wirklich sicher? Habe ich ja noch nie gehört sowas, darum sieht man das so selten. Habe mich schon gewundert... Danke Ihnen für die Information. Das tut mir jetzt aber leid was hier passiert ist." "Da machen sie sich jetzt mal nicht zuviele Sorgen" sagt der Andere, "man kann ja nicht alles wissen, da wird der Richter sicher für Verständnis haben.".

Das ist nicht übertrieben, das ist absolut lächerlich.

Übrigens sind weder der Gesetzgeber noch die Gerichte dumm. So eine dämliche Schutzbehauptung wie das obige würde das Gericht aus dem Saal lachen. Vermutlich gibt es noch eine höhere Strafe wegen mangelnder Einsichtigkeit des Täters.





Antwort auf: Federschwung
Also ich habe einmal extrem großen Ärger vom Ordnungsamt bekommen weil mein Hund nicht angeleint war. Ich hatte gerade das Hundeauslaufgebiet verlassen, merkte es aber nicht. Ein Schild war zwar vorhanden - ich habe es aber nicht gesehen. Daher war ich "unwissend". Das war denen aber egal, und ich durfte das Verwarngeld brav überweisen. Von daher stimmt dein Beispiel nicht.

Doch, das Beispiel paßt hervorragend. In deinem Beispiel konntest du ja grad problemlos wissen, daß du das nicht darfst. Die fehlte lediglich die tatsächlich Kenntnis.

Was anderes wäre es gewesen, wenn das Schild dort gefehlt hätte.

Zitat:
Wie ich schonmal gesagt habe: MORD ist MORD!!! Und auch in anderen Ländern verboten. Ob es üblich ist, ist eine andere Sache. Aber auch dort würde man bestraft werden.

Und Rechtfertigungsgründe sind Rechtfertigungsgründe. Bei uns beispielsweise gibt es die Notwehr (§ 32 StGB) und den rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB). Die Ehre ist grundsätzlich ein notwehrfähiges Rechtsgut. Wir sehen in Deutschland zwar eine Ehrverletzung nie als ausreichend an, um eine Tötung in Notwehr geboten zu halten, aber warum sollte das nicht in anderen Ländern anders sein? Ich kann mir vorstellen, daß in abgelegenen Bergen in der Türkei beispielsweise durchaus die Menschen der Auffassung sein könnten, "Ehrenmorde" seien als Ausnahme vom Tötungsverbot zulässig. Wenn so jemand nun beispielsweise politisch verfolgt wird, nach Deutschland kommt, hier Asyl erhält und dann kurz nach seiner Einreise in eine entsprechende Situation gerät, würde sicherlich auch der BGH ganz genau kucken, wie es da mit dem Unrechtsbewußtsein und der Anwendung von § 17 S. 1 StGB ist.
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Ich bin nicht Holgi. Die Holgers sind Legion: wir sind viele.

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