Antwort auf: 007 Goldeneye
Antwort auf: hihp
ein aufgebrachter Mensch, der sich in seiner Ehre zutiefst gekränkt fühlt und sich das Messer schnappt, um es jemandem in die Rippen zu rammen, ist da irgendwie anders zu behandeln.


Klar ist er das in diesem Fall weil man hier mE von eine Affekttötung ausgehen kann und es dann wenns hoch kommt meiner Definition höchstens auf Totschlag hinauslaufen kann.

Nur um das mal deutlich zu sagen, weil viele Leute da falsche Vorstellungen haben: sowohl Mord als auch Totschlag verlangen Vorsatz des Täters, aber keinen "Vorbedacht", lange Planung oder dergleichen.

Mord ist es, wenn der Täter aus niedrigen Beweggründen (insb.: Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier), heimtückisch/grausam/mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken handelt.

Nur, wenn das vorliegt, ist es Mord. wenn das vorliegt, ist es Mord. Wenn also in meinem obigen Beispiel der Täter dem Opfer das Messer unerwartet von hinten in die Rippen rammt (Heimtücke), ist es Mord, ganz egal, was dabei sonst noch so eine Rolle gespielt hat.

Zitat:
Wenn das von dir aufgeführte Handlungsmuster aber einem Ehrenmord entsprechen würde dann wäre das Wort Ehrenmord aber falsch.
Um das Wort Mord in einer Anklageschrift verwenden zu dürfen müssen doch eines der 4 Mordmerkmale Habgier,Heimzücke,Arg und-wehrlosigkeit und die tötung eines menschen zur Verdeckung einer Straftat vorliegen oder????

"Arg- und Wehrlosigkeit" spielt eine Rolle für die Bestimmung des Mordmerkmals "Heimtücke". Die Mordmerkmale sehen so aus, wie ich sie oben beschrieb.

Zitat:
Diese Tötungen aus Ehre werden aber in 99% der Fälle geplant bzw so ausgeführt das eines der anderen Mordmerkmale erfüllt werden.

Wobei "Planung" wie gesagt für die Einordnung als Mord oder Totschlag völlig irrelevant ist. Und das "Verletzung der Ehre" keineswegs automatisch niederer Beweggrund ist, habe ich auch schon ausgeführt.

Bei einer "Pflicht zum Nachfragen" kommt übrigens noch hinzu, daß man vom Täter irgendwie annehmen muß, er habe Zweifel gehabt. Wer sich in Bezug auf die Rechtslage hundertprozentig sicher ist...
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