Antwort auf: SweetAngelSilke
Nun ich find es Arm wenn man für Mörder auch noch nach Entschuldigungen sucht nur um als Anwalt dann durch sie und durch das Leid das sie anderen bringen auch noch Geld zu verdienen.
Für mich wäre es nur eines Sinnvoll, man würde für Mord egal aus welchem Grund wieder die Todesstrafe einführen.

Übrigens gehört es zur klaren Überzeugung der allermeisten Unterzeichner der Europäischen Menschenrechtskonvention und insbesondere auch der Bundesrepublik Deutschland, daß die Todesstrafe schlicht unmenschlich ist. Deutschland kann auch gar nicht mehr die Todesstrafe einführen, da wir das entsprechende Zusatzprotokoll zur EMRK unterzeichnet haben.

Aber gut, ist ja nicht schlimm, wenn deine Überzeugungen nicht mit den in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Wertvorstellungen übereinstimmen. Halt ne, moment, du findest das doch schlimm, oder?!






Antwort auf: Sunny9438
Antwort auf: hihp
Dann lies auch, was er sagte. Er sagte nicht "Leute, die seit Jahrzehnten hier leben und eigentlich wissen, wie es hier abläuft und welche Werte und Vorstellungen hier herrschen", sondern "wenn er von dem Ehrenmord-Verbot keine Kenntnis besaß". Das heißt, es kommt darauf an, wie es tatsächlich ist.


Und was glaubst du wozu so sein Gesetz führt?

Dieses Gesetz gibt es schon. § 17 StGB sagt:
Zitat:
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
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Ich bin nicht Holgi. Die Holgers sind Legion: wir sind viele.