Antwort auf: Wacken Open Air
Zitat:
Wenn du nicht wissen konntest, daß du deinen Hund nicht ohne Leine rumlaufen lassen durftest, kann man dir auch kein Bußgeld auferlegen. Wo ist da also das Problem?


Weil bei jedem Furz gesagt wird "Das müssen sie einfach wissen!" - sei es bei der Steuer, bei den Sozialleistungen oder auch beim Hundi-Gassiführen. Und bei Ehrenmorden plötzlich nicht?

Wenn du erst einen Tag in Deutschland bist und aus einem Land kommst, wo man die Hunde nie an der Leine führen muß, wird beileibe nicht pauschal gesagt werden "Das müssen Sie einfach wissen". Sorry, aber so läuft unser Rechtssystem nunmal nicht. Wer nicht weiß und auch nicht wissen muß, wie eine rechtliche Strafregelung aussieht, den trifft keine persönliche Vorwerfbarkeit, also keine Schuld.

Zitat:
Sorry, ich bleibe dabei: Herr Hassemer "labert" da einen Mist, das ist unglaublich. Ich finde es schon komisch, dass mancherlei Gericht "Haustyrannenmorde" schon als Mord deklarieren, aber nicht lebenslang geben und sich dabei noch auf das BVG stützen können.

Bei den "Haustyrannenmorden" spielt typischerweise Heimtücke eine Rolle. Heimtücke ist ein objektives Mordmerkmal. Da bedarf es dann schon einiges an Klimmzügen, um davon runterzukommen. Mit Nichtwissen um die Strafbarkeit hat das aber nichts zu tun.

Zitat:
Du kannst seine Äusserungen so relativieren wie du willst, Holger, ich sehe daran absolut nix, was ein ehem. Richter des BVG so sagen darf. Das wäre wie wenn Frau Merkel oder Herr Köhler plötzlich zum Krieg gegen den Islam aufrufen würden.

Wir haben hier immer noch Meinungsfreiheit. Herr Hassemer hat selöbstverständlich das Recht, swoas zu sagen, ansonsten müßte man klar sagen, daß du angesichts deiner rechtlichen Unkenntnis ja wohl erst recht keinerlei recht dazu hättest, dich in dieser Diskussion überhaupt zu äußern.

Anderen den Mund verbieten zu wollen, nur weil sie eine andere Meinung haben, ist eigentlich nie gut.

Übrigens weise ich strikt deine implizite Behauptung zurück, ich würde Herrn Hassemers Worte relativieren o.ä. Ich stelle hier nur rechtliche Falschheiten klar, die hier von Rechtslaien geäußert werden, weil ich zufällig davon Ahnung habe und es nicht gut finde, wenn sich Diskussion ausbreiten, die sich auf völlig falsche rechtliche Annahmen stützen.
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Ich bin nicht Holgi. Die Holgers sind Legion: wir sind viele.