Diese Schilder sind völlig falsch - weder strafrechtlich noch zivilrecht haften Eltern für ihre Kinder.
Allenfalls haften sie für eigene Aufsichtspflichtverletzungen, aber nicht für die Handlungen ihrer Kinder. Das ist eine typische Urban Legend.
Sicher, dass ich dem Fall nicht das Hausrecht des Spielplatzbetreibers in Kraft tritt?
Ja. Wie soll das denn gehen? Die Kinder können ihnen nachteiligen Verträge gar nicht ohne Zustimmung der Eltern abschließen. Durch Betreten eines mit solchen Schildern gekennzeichneten Ortes durch die Kinder kommt also schon mal kein Vertrag zustande, in dem vereinbart sein soll, daß die Eltern dafür haften; daß man das aus Hausrecht nicht einseitig auferlegen kann, ist hoffentlich klar. Und wo soll dann sonst ein Vertrag herkommen?
Wenn ein Kind etwas kaputt macht muss ja schließlich auch die Versicherung der Eltern dafür zahlen.
Ähm... nö. Dee Versicherung muß nämlich vor allem sowieso nur an die Versicherungsnehmer zahlen, also die Eltern. (Immer vorausgesetzt, die haben überhaupt eine Privathaftpflichtversicherung; zwingend ist das nicht.) Ob die das Geld dann weitergeben oder nicht, ist allein ihre Sache. Und wofür die Versicherung der Eltern ersatzpflichtig ist, ergibt sich aus dem Vertrag. Da ist dann eben typischerweise vereinbart, daß diese nicht nur für aus Auifsichtspflichtverletzungen der Eltern resultierende verschuldete Schäden haftet, sondern auch für von dem Kindern verschuldete Schäden. Wenn das da nicht steht, muß die Versicherung auch nicht leisten.
Herr Hassemer (dessen Ansicht ich übrigens nicht teile - irgendwie scheint niemand wirklich gelesen zu haben, daß ich dahingehend überhaupt nichts schrieb) argumentiert nicht, daß die Täter nicht wissen, daß Morde strafbar sind, sondern daß sie davon ausgehen, daß "Mord zur Rettung der Ehre" nicht strafbar ist.
Wo sollen sie sich denn ihr bisheriges Leben aufgehalten haben, dass ihnen das entgehen kann?
Zum Beuispiel in einem zutiefst islamischen Land wie dem Iran, Saudi-Arabien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten? Oder als möglicherweise wenig gebildeter Staatsbürger in einem relativ wenig von der Zivilisation betroffenen Gebiet?
Wann will der Herr Hassemer denn dann durchsetzen, dass Mord aus Notwehr schon gilt, wenn der "Angreifer" nur kratzt? Weil der "Mörder" ja nicht wusste, dass bei Notwehr schon etwas mehr Gefahr um Leib und Leben bestehen muss?
Muß es nicht. Alle persönlichen Rechtsgüter sind notwehrfähig. Auch Eigentum. Bei einem konkreten Angriff auf dein Eigentum drafst du auch Notwehr leisten, und Notwehr kennt grundsätzlich kein Verhältnismäßigkeitslimit. Udiags.
Leute kriegen horrende Strafsummen aufgebrummt, weil sie ihren Hund ohne Leine rumlaufen lassen, oder das Häufchen mal nicht aufheben können, weil sie ein Tütchen vergessen haben. Aber man darf Leute wegen der "Ehre" umbringen und wird freigesprochen, weil man das ja nicht wusste, dass das verboten ist. Was glaubst der Hassemer denn, was die "Ehrenmörder" sich dabei denken?
Wenn du nicht wissen konntest, daß du deinen Hund nicht ohne Leine rumlaufen lassen durftest, kann man dir auch kein Bußgeld auferlegen. Wo ist da also das Problem?
Nun der Witz ist das hier wirklich ehemalige Richter und Möchtegern Richter/innen meinen sie müssten dinge bereden die sogar gegen unsere Gesetzgebung sind.
Die "gegen die Gesetzgebung sind"? Was soll das heißen? Herr Hassemer will nur die bestehenden (!) Vorschriften anders ausgelegt wissen.
Ehrenmorde sind Morde aus Niederen beweggründen, soetwas wird in Deutschland jeher härter bestraft als der gewöhnliche Mord.
Daher sollte jener Richter einfach nochmal das Strafgesetzbuch durchlesen[quote]
- Herr Hassemer bezieht sich auf § 17 StGB. Der steht jetzt schon so, wie ihn Herr Hassemer seiner Argumentation zugrunde legt, im Gesetz. Du solltest dir das Strafgesetzbuch einfach nochmal durchlesen.
- Es gibt genau drei Arten von Mord: aus niederen Beweggründen, mit besonders übler betätigungsweise oder mit der Absicht zur Ermöglichung oder Verdeckung einer Straftat. Es gibt keine[b] Bestrafung als besonders schwer, wenn es ein Ehrenmord ist, weil es ohne niedere Beweggründe schon [b]gar kein Mord wäre. Übrigens ist "zur Rettung der Familienehre" nicht per se ein niederer Beweggrund.
[quote]Für mich gehört so nen Richter eh das Recht weggenommen sich jemals wieder zu Deutscher Rechtsprechung zu Äußern, genauso wie solche leute niemals wieder in der Justiz eine Arbeit ausführen dürfen sollten.
Nix gegen dich, aber für mich stellt es sich so dar, daß du dich erstmal über die geltende Rechtslage informieren solltest, bevor du derartige Dinge sagst.