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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: Kipo14] - #1758520 - 16.05.2009, 20:40:21
Gelöschter Nutzer
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Kipo? Nur weil man gegen Mord, gegen das Töten von Menschen ist, ist man nicht gleich Migrantenfeindlich.
Da sollte man schon differenzieren.

Zumal ja auch schon gesagt worden ist, dass es in der Türkei auch nicht erlaubt ist, Ehrenmorde zu begehen. Dann ist es das in Deutschland erst recht nicht.

Warum sollte also jemand, der einen Menschen umbringt und das bei vollem Bewusstsein aus Vorsatz getan hat milder beurteilen, nur weil er eine schwierige Kindheit hatte?
Ander Täter haben auch ne schwierige Kindheit oder ein nicht gerade prickelndes Leben gehabt und bekommen die volle Schuld zugesprochen.

Gleiches Recht für alle - oder so.

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: Kipo14] - #1758522 - 16.05.2009, 20:46:00
2ocean
​I'm the sin.

Registriert: 02.12.2003
Beiträge: 5.640
Antwort auf: Kipo14
Was für ein Migrantenfeindliches Forum. :-O
Wir sollten uns den Sitten und Bräuchen der ausländischen Mitbürger anpassen damit wir sie richtig verstehen.

Ich finde dieser Richter hat den ersten Schritt in die richtige Richtung vollbracht. Man muss sich doch das Umfeld des vermeintlichen Täters angucken. In deren Heimat ist sowas an der Tagsordnung. Warum wollt ihr das immer mehr Ausländer zu uns nach Deutschland kommen, wenn ihr ihnen gleichzeitig ihre Traditionen verbietet?

--> PRO EINWANDERUNG: Am 07.06. wird "Die Linke" gewählt.
Meinst du das tatsächlich ernst, was du da von dir gibst?
Oh ja, Ehrenmord ist Tradition, also erlauben wir ihn doch einfach mal.. Scheiß auf Rechtsstaalichkeit.
Traurig sowas, ehrlich.

_________________________
Fairy tales don't come true. Reality is much stormier. Much murkier. Much scarier.
Reality is so much more interesting than living happily ever after.

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: 2ocean] - #1758655 - 17.05.2009, 00:02:11
Titankavu
Forum​sspam​mer​

Registriert: 27.07.2005
Beiträge: 2.342
Also wir erlauben Mord, damit die Ausländer sich besser immigriert fühlen, Check.

Ok, dann frage ich mich wielange es noch dauert bis sich die ersten Grüppchen gegenseitig abschlachten, da es ja um die Ehre geht.

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: hihp] - #1758692 - 17.05.2009, 00:45:19
Gelöschter Nutzer
Nicht registriert


Antwort auf: hihp


Diese Schilder sind völlig falsch - weder strafrechtlich noch zivilrecht haften Eltern für ihre Kinder.

Allenfalls haften sie für eigene Aufsichtspflichtverletzungen, aber nicht für die Handlungen ihrer Kinder. Das ist eine typische Urban Legend.


Sicher, dass ich dem Fall nicht das Hausrecht des Spielplatzbetreibers in Kraft tritt? Wenn ein Kind etwas kaputt macht muss ja schließlich auch die Versicherung der Eltern dafür zahlen.

Antwort auf: hihp

Herr Hassemer (dessen Ansicht ich übrigens nicht teile - irgendwie scheint niemand wirklich gelesen zu haben, daß ich dahingehend überhaupt nichts schrieb) argumentiert nicht, daß die Täter nicht wissen, daß Morde strafbar sind, sondern daß sie davon ausgehen, daß "Mord zur Rettung der Ehre" nicht strafbar ist.


Wo sollen sie sich denn ihr bisheriges Leben aufgehalten haben, dass ihnen das entgehen kann? Wann will der Herr Hassemer denn dann durchsetzen, dass Mord aus Notwehr schon gilt, wenn der "Angreifer" nur kratzt? Weil der "Mörder" ja nicht wusste, dass bei Notwehr schon etwas mehr Gefahr um Leib und Leben bestehen muss?
Leute kriegen horrende Strafsummen aufgebrummt, weil sie ihren Hund ohne Leine rumlaufen lassen, oder das Häufchen mal nicht aufheben können, weil sie ein Tütchen vergessen haben. Aber man darf Leute wegen der "Ehre" umbringen und wird freigesprochen, weil man das ja nicht wusste, dass das verboten ist. Was glaubst der Hassemer denn, was die "Ehrenmörder" sich dabei denken? "Och, das ist aber nett von mir, dass ich meine Schwester von ihrem unehrenvollen Leben befreie. Da wird sie mir sicher später im Himmel für dankbar sein." ?

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: ] - #1758843 - 17.05.2009, 10:36:46
FuerstThador
​TeutonischerSturm

Registriert: 19.12.2003
Beiträge: 5.630
Ort: NRW
Nun der Witz ist das hier wirklich ehemalige Richter und Möchtegern Richter/innen meinen sie müssten dinge bereden die sogar gegen unsere Gesetzgebung sind.

Ehrenmorde sind Morde aus Niederen beweggründen, soetwas wird in Deutschland jeher härter bestraft als der gewöhnliche Mord.
Daher sollte jener Richter einfach nochmal das Strafgesetzbuch durchlesen und auch einmal einen Blick in unser Grundgesetz werfen.
Dann würde manch Richter/in nicht mehr so einen Müll fabrizieren wie jener Richter hier.

Und jeder der hier in Deutschland lebt hat sich nunmal an unsere Gesetze zu halten und auch unsere Kultur zu achten und zu Respektieren, daher darf der Deutsche Staat auch niemals egal in welcher Form auch immer, auch nicht als Justiz Sonderrechte für irgend eine Ausländergruppe oder Imigrantengruppe oder wie auch immer man es nennen will einfügen.

Für mich gehört so nen Richter eh das Recht weggenommen sich jemals wieder zu Deutscher Rechtsprechung zu Äußern, genauso wie solche leute niemals wieder in der Justiz eine Arbeit ausführen dürfen sollten.
_________________________
Die meisten Leute arbeiten an EILIGEN Dingen,nicht an den WICHTIGEN.

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: Kipo14] - #1758858 - 17.05.2009, 10:53:44
BOND
Spamm​legen​de​

Registriert: 12.09.2004
Beiträge: 3.212
Antwort auf: Kipo14

Wir sollten uns den Sitten und Bräuchen der ausländischen Mitbürger anpassen damit wir sie richtig verstehen.


Nein, die ausländischen Mitbürger müssen sich unseren Sitten und Bräuchen anpassen und nicht andersrum. Du verwechselst wohl, in welchem Land du bist. Es steht den meisten frei in ihrem Heimatland zu bleiben.


Antwort auf: Kipo14
Ich finde dieser Richter hat den ersten Schritt in die richtige Richtung vollbracht. Man muss sich doch das Umfeld des vermeintlichen Täters angucken. In deren Heimat ist sowas an der Tagsordnung.


Guter Witz. An der Tagesordnung...

Antwort auf: Kipo14
Warum wollt ihr das immer mehr Ausländer zu uns nach Deutschland kommen, wenn ihr ihnen gleichzeitig ihre Traditionen verbietet?


Wer will denn noch mehr Ausländer in Deutschland? Die meisten Deutschen wollen das nicht. Und bestimmt will keiner solche Spinner, die dann aus "Ehre" andere Menschen abschlachten.
_________________________
bäh bäh bäh Wer suchet, der findet.
bäh bäh bäh Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
bäh bäh bäh Spammen for Life.

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: ] - #1759650 - 18.05.2009, 14:28:47
hihp

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Ort: Gießen
Antwort auf: Sunny9438
Antwort auf: hihp
Diese Schilder sind völlig falsch - weder strafrechtlich noch zivilrecht haften Eltern für ihre Kinder.

Allenfalls haften sie für eigene Aufsichtspflichtverletzungen, aber nicht für die Handlungen ihrer Kinder. Das ist eine typische Urban Legend.


Sicher, dass ich dem Fall nicht das Hausrecht des Spielplatzbetreibers in Kraft tritt?

Ja. Wie soll das denn gehen? Die Kinder können ihnen nachteiligen Verträge gar nicht ohne Zustimmung der Eltern abschließen. Durch Betreten eines mit solchen Schildern gekennzeichneten Ortes durch die Kinder kommt also schon mal kein Vertrag zustande, in dem vereinbart sein soll, daß die Eltern dafür haften; daß man das aus Hausrecht nicht einseitig auferlegen kann, ist hoffentlich klar. Und wo soll dann sonst ein Vertrag herkommen?

Zitat:
Wenn ein Kind etwas kaputt macht muss ja schließlich auch die Versicherung der Eltern dafür zahlen.

Ähm... nö. Dee Versicherung muß nämlich vor allem sowieso nur an die Versicherungsnehmer zahlen, also die Eltern. (Immer vorausgesetzt, die haben überhaupt eine Privathaftpflichtversicherung; zwingend ist das nicht.) Ob die das Geld dann weitergeben oder nicht, ist allein ihre Sache. Und wofür die Versicherung der Eltern ersatzpflichtig ist, ergibt sich aus dem Vertrag. Da ist dann eben typischerweise vereinbart, daß diese nicht nur für aus Auifsichtspflichtverletzungen der Eltern resultierende verschuldete Schäden haftet, sondern auch für von dem Kindern verschuldete Schäden. Wenn das da nicht steht, muß die Versicherung auch nicht leisten.

Zitat:
Antwort auf: hihp

Herr Hassemer (dessen Ansicht ich übrigens nicht teile - irgendwie scheint niemand wirklich gelesen zu haben, daß ich dahingehend überhaupt nichts schrieb) argumentiert nicht, daß die Täter nicht wissen, daß Morde strafbar sind, sondern daß sie davon ausgehen, daß "Mord zur Rettung der Ehre" nicht strafbar ist.


Wo sollen sie sich denn ihr bisheriges Leben aufgehalten haben, dass ihnen das entgehen kann?

Zum Beuispiel in einem zutiefst islamischen Land wie dem Iran, Saudi-Arabien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten? Oder als möglicherweise wenig gebildeter Staatsbürger in einem relativ wenig von der Zivilisation betroffenen Gebiet?

Zitat:
Wann will der Herr Hassemer denn dann durchsetzen, dass Mord aus Notwehr schon gilt, wenn der "Angreifer" nur kratzt? Weil der "Mörder" ja nicht wusste, dass bei Notwehr schon etwas mehr Gefahr um Leib und Leben bestehen muss?

Muß es nicht. Alle persönlichen Rechtsgüter sind notwehrfähig. Auch Eigentum. Bei einem konkreten Angriff auf dein Eigentum drafst du auch Notwehr leisten, und Notwehr kennt grundsätzlich kein Verhältnismäßigkeitslimit. Udiags.

Zitat:
Leute kriegen horrende Strafsummen aufgebrummt, weil sie ihren Hund ohne Leine rumlaufen lassen, oder das Häufchen mal nicht aufheben können, weil sie ein Tütchen vergessen haben. Aber man darf Leute wegen der "Ehre" umbringen und wird freigesprochen, weil man das ja nicht wusste, dass das verboten ist. Was glaubst der Hassemer denn, was die "Ehrenmörder" sich dabei denken?

Wenn du nicht wissen konntest, daß du deinen Hund nicht ohne Leine rumlaufen lassen durftest, kann man dir auch kein Bußgeld auferlegen. Wo ist da also das Problem?



Antwort auf: FuerstThador
Nun der Witz ist das hier wirklich ehemalige Richter und Möchtegern Richter/innen meinen sie müssten dinge bereden die sogar gegen unsere Gesetzgebung sind.

Die "gegen die Gesetzgebung sind"? Was soll das heißen? Herr Hassemer will nur die bestehenden (!) Vorschriften anders ausgelegt wissen.

Zitat:
Ehrenmorde sind Morde aus Niederen beweggründen, soetwas wird in Deutschland jeher härter bestraft als der gewöhnliche Mord.
Daher sollte jener Richter einfach nochmal das Strafgesetzbuch durchlesen[quote]
  1. Herr Hassemer bezieht sich auf § 17 StGB. Der steht jetzt schon so, wie ihn Herr Hassemer seiner Argumentation zugrunde legt, im Gesetz. Du solltest dir das Strafgesetzbuch einfach nochmal durchlesen.
  2. Es gibt genau drei Arten von Mord: aus niederen Beweggründen, mit besonders übler betätigungsweise oder mit der Absicht zur Ermöglichung oder Verdeckung einer Straftat. Es gibt keine[b] Bestrafung als besonders schwer, wenn es ein Ehrenmord ist, weil es ohne niedere Beweggründe schon [b]gar kein Mord wäre. Übrigens ist "zur Rettung der Familienehre" nicht per se ein niederer Beweggrund.


[quote]Für mich gehört so nen Richter eh das Recht weggenommen sich jemals wieder zu Deutscher Rechtsprechung zu Äußern, genauso wie solche leute niemals wieder in der Justiz eine Arbeit ausführen dürfen sollten.

Nix gegen dich, aber für mich stellt es sich so dar, daß du dich erstmal über die geltende Rechtslage informieren solltest, bevor du derartige Dinge sagst.
_________________________
Ich bin nicht Holgi. Die Holgers sind Legion: wir sind viele.

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: hihp] - #1759685 - 18.05.2009, 15:19:20
Gelöschter Nutzer
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Zitat:
Wenn du nicht wissen konntest, daß du deinen Hund nicht ohne Leine rumlaufen lassen durftest, kann man dir auch kein Bußgeld auferlegen. Wo ist da also das Problem?


Weil bei jedem Furz gesagt wird "Das müssen sie einfach wissen!" - sei es bei der Steuer, bei den Sozialleistungen oder auch beim Hundi-Gassiführen. Und bei Ehrenmorden plötzlich nicht?

Sorry, ich bleibe dabei: Herr Hassemer "labert" da einen Mist, das ist unglaublich. Ich finde es schon komisch, dass mancherlei Gericht "Haustyrannenmorde" schon als Mord deklarieren, aber nicht lebenslang geben und sich dabei noch auf das BVG stützen können.

Du kannst seine Äusserungen so relativieren wie du willst, Holger, ich sehe daran absolut nix, was ein ehem. Richter des BVG so sagen darf. Das wäre wie wenn Frau Merkel oder Herr Köhler plötzlich zum Krieg gegen den Islam aufrufen würden.

Manu.

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: ] - #1759758 - 18.05.2009, 17:03:51
hihp

Registriert: 05.06.2007
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Antwort auf: Wacken Open Air
Zitat:
Wenn du nicht wissen konntest, daß du deinen Hund nicht ohne Leine rumlaufen lassen durftest, kann man dir auch kein Bußgeld auferlegen. Wo ist da also das Problem?


Weil bei jedem Furz gesagt wird "Das müssen sie einfach wissen!" - sei es bei der Steuer, bei den Sozialleistungen oder auch beim Hundi-Gassiführen. Und bei Ehrenmorden plötzlich nicht?

Wenn du erst einen Tag in Deutschland bist und aus einem Land kommst, wo man die Hunde nie an der Leine führen muß, wird beileibe nicht pauschal gesagt werden "Das müssen Sie einfach wissen". Sorry, aber so läuft unser Rechtssystem nunmal nicht. Wer nicht weiß und auch nicht wissen muß, wie eine rechtliche Strafregelung aussieht, den trifft keine persönliche Vorwerfbarkeit, also keine Schuld.

Zitat:
Sorry, ich bleibe dabei: Herr Hassemer "labert" da einen Mist, das ist unglaublich. Ich finde es schon komisch, dass mancherlei Gericht "Haustyrannenmorde" schon als Mord deklarieren, aber nicht lebenslang geben und sich dabei noch auf das BVG stützen können.

Bei den "Haustyrannenmorden" spielt typischerweise Heimtücke eine Rolle. Heimtücke ist ein objektives Mordmerkmal. Da bedarf es dann schon einiges an Klimmzügen, um davon runterzukommen. Mit Nichtwissen um die Strafbarkeit hat das aber nichts zu tun.

Zitat:
Du kannst seine Äusserungen so relativieren wie du willst, Holger, ich sehe daran absolut nix, was ein ehem. Richter des BVG so sagen darf. Das wäre wie wenn Frau Merkel oder Herr Köhler plötzlich zum Krieg gegen den Islam aufrufen würden.

Wir haben hier immer noch Meinungsfreiheit. Herr Hassemer hat selöbstverständlich das Recht, swoas zu sagen, ansonsten müßte man klar sagen, daß du angesichts deiner rechtlichen Unkenntnis ja wohl erst recht keinerlei recht dazu hättest, dich in dieser Diskussion überhaupt zu äußern.

Anderen den Mund verbieten zu wollen, nur weil sie eine andere Meinung haben, ist eigentlich nie gut.

Übrigens weise ich strikt deine implizite Behauptung zurück, ich würde Herrn Hassemers Worte relativieren o.ä. Ich stelle hier nur rechtliche Falschheiten klar, die hier von Rechtslaien geäußert werden, weil ich zufällig davon Ahnung habe und es nicht gut finde, wenn sich Diskussion ausbreiten, die sich auf völlig falsche rechtliche Annahmen stützen.
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Ich bin nicht Holgi. Die Holgers sind Legion: wir sind viele.

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: hihp] - #1759778 - 18.05.2009, 17:20:23
Gelöschter Nutzer
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Zitat:
Wenn du erst einen Tag in Deutschland bist und aus einem Land kommst, wo man die Hunde nie an der Leine führen muß, wird beileibe nicht pauschal gesagt werden "Das müssen Sie einfach wissen". Sorry, aber so läuft unser Rechtssystem nunmal nicht. Wer nicht weiß und auch nicht wissen muß, wie eine rechtliche Strafregelung aussieht, den trifft keine persönliche Vorwerfbarkeit, also keine Schuld.


Das mag ja alles sein - aber ist dann eine so andere Sachlage, wenn der Ottonormalverdiener von den ganzen Sozialgesetzbüchern und Steuergesetzbüchern keine Ahnung hat, sodass er nicht weiß, dass Steuer X in Höhe Y angegeben werden muss wenn Zustand A eintritt und Ergebnis Z absehbar ist? Ich meine: da kann man 20 Jahre hier wohnen und weiß das nicht. Und da wird dann pauschal gesagt "Das müssen Sie jetzt aber wirklich wissen". Selbst wenn du in deinem Studium gelernt hast, dass es de jure so ist - das ist eine der Stellen, an denen sich de jure und de facto gegenseitig an den Füßen kraulen.

Die meisten "Ehrenmörder" (wenn ich dieses Wort schon höre..) sind nicht erst einen Tag in Deutschland, sondern sind zum Teil entweder hier groß geworden oder sogar hier geboren.
Ich verbiete dem Mann seine Meinung keineswegs - ich attestiere ihm lediglich, dass er nicht klar bei Verstand gewesen sein kann als er das sagt. Und, dass er als eine solche Vorbilfunktion nunmal nicht immer seine Meinung sagen sollte, zumindest nicht der Presse. Sobald ein Schauspieler mal etwas ansatzweise kritisierbares sagt schmeißt sich die Presse drauf - oftmal schwachsinnig, aber mal eben auch gerechtfertigt. Und so auch hier. Deswegen sprach ich auch nicht von Recht oder nicht Recht, sondern lediglich von dem, was ER so sagen darf, in seiner Position.

Manu.


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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: ] - #1759834 - 18.05.2009, 18:32:28
Gelöschter Nutzer
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Machen wirs doch mal einfach HiHp, Mord ist in allen Ländern der Welt Verboten, somit gibt es keinerlei Spielraum für ausreden das man nicht gewusst haben kann, das in Deutschland Mord nicht erlaubt wäre.
Egal wie man das Kind nun nennt, ob Mord wegen Gel(Auch Raubmord genannt) oder ob Mord aus Eifersucht oder eben Mord wegen der Ehre, all das ist Mord aus niederen beweggründen und hat somit nun mal nicht zu geschehen und somit gibt’s auch keine Ausrede so nach dem Motto, Oh Sorry ich nix Deutsch ich nix Christ ich Moslem ich töten um Ehre meiner Familie wegen…
Und ein Richter der allen ernstes einen Ehrenmord milder bestrafen will als andere Mordgründe der sollte sich aufs Altenteil zurück ziehen denn er hat als Richter damit Versagt!

Da gibts nunmal nix dran schön zu reden, Ehrenmorde sind Morde aus den niedersten beweggründen überhaupt und somit gehören sie sogar härter Bestraft als bisher.

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: ] - #1760043 - 18.05.2009, 23:08:17
hihp

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Antwort auf: Wacken Open Air
Das mag ja alles sein - aber ist dann eine so andere Sachlage, wenn der Ottonormalverdiener von den ganzen Sozialgesetzbüchern und Steuergesetzbüchern keine Ahnung hat, sodass er nicht weiß, dass Steuer X in Höhe Y angegeben werden muss wenn Zustand A eintritt und Ergebnis Z absehbar ist?

Das Nebensteuerrecht ist ein schönes Beispiel für einen Bereicht, wo gerade für Otto Normalbürger in der Tat gerne mal § 17 StGB zur Anwendung kommt, vor allem, wenn er noch einen Steuerberater gefragt hat. Dann wird er nicht bestraft.

Die Steuern muß er natürlich dennoch zahlen, aber das ist ja keine Strafe.

Zitat:
Ich meine: da kann man 20 Jahre hier wohnen und weiß das nicht. Und da wird dann pauschal gesagt "Das müssen Sie jetzt aber wirklich wissen". Selbst wenn du in deinem Studium gelernt hast, dass es de jure so ist - das ist eine der Stellen, an denen sich de jure und de facto gegenseitig an den Füßen kraulen.

Das hab ich sogar in praxi mitbekommen, daß es in den tieferen Gefilden des Steuerrechts gerade nicht so ist, aber sei's drum, du kennst dich im Recht natürlich besser aus als ich. Da kann ich natürlich nicht gegen an, gegen deine umfassende Erfahrung.

Zitat:
Die meisten "Ehrenmörder" (wenn ich dieses Wort schon höre..) sind nicht erst einen Tag in Deutschland, sondern sind zum Teil entweder hier groß geworden oder sogar hier geboren.
Ich verbiete dem Mann seine Meinung keineswegs - ich attestiere ihm lediglich, dass er nicht klar bei Verstand gewesen sein kann als er das sagt. Und, dass er als eine solche Vorbilfunktion nunmal nicht immer seine Meinung sagen sollte, zumindest nicht der Presse.

Dann lies auch, was er sagte. Er sagte nicht "Leute, die seit Jahrzehnten hier leben und eigentlich wissen, wie es hier abläuft und welche Werte und Vorstellungen hier herrschen", sondern "wenn er von dem Ehrenmord-Verbot keine Kenntnis besaß". Das heißt, es kommt darauf an, wie es tatsächlich ist.

Zitat:
Sobald ein Schauspieler mal etwas ansatzweise kritisierbares sagt schmeißt sich die Presse drauf - oftmal schwachsinnig, aber mal eben auch gerechtfertigt. Und so auch hier. Deswegen sprach ich auch nicht von Recht oder nicht Recht, sondern lediglich von dem, was ER so sagen darf, in seiner Position.

Er darf sagen, was er will. Das Risiko, daß sich die Presse draufstürzt, ist er sicherlich bewußt eingegangen; auch das ist seine Entscheidung.

Und es ist völlig okay, daß du findest, daß er nicht das Recht hat, sowas zu sagen, und es ist m.E. völlig okay, daß ich deine Ansicht für ziemlich arm halte.






Antwort auf: SweetAngelSilke
Machen wirs doch mal einfach HiHp

sWeEtAnGeLsIlKe, würde es dir was ausmachen, meinen Nick richtig, nämlich als "hihp" zu schreiben? Das ist keine Abkürzung, bei der es sinnvoll wäre, die Hs groß und den Rest klein zu schreiben. Darum wäre ich dir sehr verbunden dafür. Danke.

Zitat:
Mord ist in allen Ländern der Welt Verboten, somit gibt es keinerlei Spielraum für ausreden das man nicht gewusst haben kann, das in Deutschland Mord nicht erlaubt wäre.

Es gibt Rechtfertigungsgründe. Nimm § 32 StGB - der erfaßt auch Verletzungen der Ehre. (Allerdings wird er da nicht zu einer Tötung berechtigen, weil der woh nie geeignet sein wird, einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf die persönliche Ehre in gebotener Weise abzuwehren.) Wenn Leute in entsprechenden Gebieten aufgewachsen sind, kann es sehr wohl problemlos sein, daß sie der Überzeugung sind, daß eine Tötung zur "Rettung der Familienehre" sei zulässig.

Zitat:
Egal wie man das Kind nun nennt, ob Mord wegen Gel(Auch Raubmord genannt)

Nein, "Mord wegen Geld" ist kein Raubmord. Tatsächlich gibt's strafrechtlich keinen "Raubmord". "Raub" ist eine Wegnahme unter Anwendung von oder Drohung mit Gewalt. Raub mit Todesfolge ist eine Qualifikation des Raubes. Dann natürlich Totschlag. Und dann gibt es noch Mord aus Habgier - Habgier ist dann das Mordmerkmal, das aus einem Totschlag einen Mord macht.

Zitat:
oder ob Mord aus Eifersucht

Schönes Beispiel. Der BGH sagt in BGHSt 3, 180:
Antwort auf: BGH
Eifersucht kann ein niedriger Beweggrund sein; so, wenn der Täter, ohne daß ihm ein berechtigter und verständiger Anlaß für seine Gefühle gegeben worden war, ein Mädchen tötet, weil, wenn er es nicht haben könne, es auch kein anderer haben solle, und einen länger erwogenen Plan aus solchen Erwägungen und Antrieben durchführt.
(Hervorhebung von mir.)

Daraus ergibt sich: Hat der Täter einen "berechtigten und verständigen Anlaß", ist eine Tötung aus Eifersucht kein Mord. "Eifersucht" ist nämlich gerade nicht automatisch ein niederer Beweggrund.

Zitat:
Da gibts nunmal nix dran schön zu reden, Ehrenmorde sind Morde aus den niedersten beweggründen überhaupt und somit gehören sie sogar härter Bestraft als bisher.


Übrigens sagt selbst der BGH sowas, beispielsweise in BGH NJW 2004, 1466:
Antwort auf: BGH
Die - rechtliche - Bewertung der Handlungsantriebe als niedrig braucht der Täter nicht vorzunehmen oder nachzuvollziehen, auf seine eigene Einschätzung oder rechtsethische Wertung kommt es nicht an (BGHR aaO Niedrige Beweggründe 13, 23). Er muß aber zu einer zutreffenden Wertung in der Lage sein; die Fähigkeit dazu kann etwa bei einem Persönlichkeitsmangel oder bei einem ausländischen Täter, der den in seiner Heimat gelebten Anschauungen derart intensiv verhaftet ist, daß er deswegen die in Deutschland gültigen abweichenden sozialethischen Bewertungen seines Motivs nicht in sich aufnehmen und daher auch nicht nachvollziehen kann, fehlen (BGH GA 1967, 244; BGH bei Dallinger MDR 69, 723; BGH bei Holtz MDR 77, 809; BGH NStZ 1981, 258; BGHR aaO Niedrige Beweggründe 24; Jähnke in LK-StGB aaO Rdn. 33, 37).

Der BGH lehnt das in dem Urteil zwar ab, schreibt aber weiter noch
Zitat:
Daß der Angeklagte so fest mit seinen anatolischen Überzeugungen verhaftet war, daß er außerstande war, die (deutsche) Bewertung dieses Handlungsantriebes als niedrig nachzuvollziehen, ist in den Urteilsgründen nicht hinreichend belegt.

Und das heißt nix anderes als: wenn der Täter so fest in seinen anatolischen Überzeugungen verhaftet gewesen wäre, daß er außerstande war, die deutsvhe Bewertung dieses Handlungsantriebes als niedrig nachzuvollziehen, dann wäre es kein Mordmerkmal.
_________________________
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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: hihp] - #1760052 - 18.05.2009, 23:22:38
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Nun ich find es Arm wenn man für Mörder auch noch nach Entschuldigungen sucht nur um als Anwalt dann durch sie und durch das Leid das sie anderen bringen auch noch Geld zu verdienen.
Für mich wäre es nur eines Sinnvoll, man würde für Mord egal aus welchem Grund wieder die Todesstrafe einführen.
Denn wir leben hier in Deutschland und der EU und wer meint in einer Welt leben zu wollen wo Ehrenmorde und dergleiche OK ist, der solle gefälligst nicht in der Eu leben sondern dahin gehen wo er so leben könnte.
Hier jedoch sollte der Staat niemals Milde zeigen.
Und HiHp war nur nen versehen da aus nem anderem Chat kenn ich einen der sich so schreibt, daher wars keine Absicht oder Respektlosigkeit wie eben von deiner Seite aus mir gegenüber.

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: hihp] - #1760070 - 19.05.2009, 00:28:24
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Antwort auf: hihp

Dann lies auch, was er sagte. Er sagte nicht "Leute, die seit Jahrzehnten hier leben und eigentlich wissen, wie es hier abläuft und welche Werte und Vorstellungen hier herrschen", sondern "wenn er von dem Ehrenmord-Verbot keine Kenntnis besaß". Das heißt, es kommt darauf an, wie es tatsächlich ist.


Und was glaubst du wozu so sein Gesetz führt? Da wird mal eben der Verwandte in der Türkei angerufen "Ey, magste paar tage Urlaub in Deutschland machen in meiner Wohnung? Musste nur die Aische töten, weil die beschmutzt die Ehre der Familie! Kriegste auch keinen Ärger, weil du wohnst ja nicht hier und kennst die Gesetze nicht. Flug zahl ich dir auch!"
Super, da freuen sich die Fluggesellschaften!

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: ] - #1760072 - 19.05.2009, 00:35:18
hihp

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Ort: Gießen
Antwort auf: SweetAngelSilke
Nun ich find es Arm wenn man für Mörder auch noch nach Entschuldigungen sucht nur um als Anwalt dann durch sie und durch das Leid das sie anderen bringen auch noch Geld zu verdienen.
Für mich wäre es nur eines Sinnvoll, man würde für Mord egal aus welchem Grund wieder die Todesstrafe einführen.

Übrigens gehört es zur klaren Überzeugung der allermeisten Unterzeichner der Europäischen Menschenrechtskonvention und insbesondere auch der Bundesrepublik Deutschland, daß die Todesstrafe schlicht unmenschlich ist. Deutschland kann auch gar nicht mehr die Todesstrafe einführen, da wir das entsprechende Zusatzprotokoll zur EMRK unterzeichnet haben.

Aber gut, ist ja nicht schlimm, wenn deine Überzeugungen nicht mit den in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Wertvorstellungen übereinstimmen. Halt ne, moment, du findest das doch schlimm, oder?!






Antwort auf: Sunny9438
Antwort auf: hihp
Dann lies auch, was er sagte. Er sagte nicht "Leute, die seit Jahrzehnten hier leben und eigentlich wissen, wie es hier abläuft und welche Werte und Vorstellungen hier herrschen", sondern "wenn er von dem Ehrenmord-Verbot keine Kenntnis besaß". Das heißt, es kommt darauf an, wie es tatsächlich ist.


Und was glaubst du wozu so sein Gesetz führt?

Dieses Gesetz gibt es schon. § 17 StGB sagt:
Zitat:
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
_________________________
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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: hihp] - #1760283 - 19.05.2009, 16:36:34
Gelöschter Nutzer
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hihp, etwas kleines vorweg: mit dir zu diskutieren mach keinen Spaß. Vorallem, wenn du an anderer Stelle einforderst, man solle doch bitte nicht so agieren. Aber sei's drum.

Und auch ansonsten: wie es drehst und wendest => ich sehe keinerlei Anlass, wie wir hier in Deutschland jemandem attestieren können, dass er aufgrund seiner selbstdefinierten Erde jemanden morden darf. Paragraph 17 hin, her, hoch,runter, rüber usw - das darf man bei jedem Menschen erwarten, dass er auch die Konsequenzen trägt, wenn er sowas in einem nicht-islamisch/nicht-derartig-kulturell-geprägte Land macht, weil man auch von denen erwarten darf, dass "der Westen" es anders sieht.


Whatsoever, ich halte mich jetzt aus diesem Thread raus und lass dem Juristen seine Thematik. %-)


Manu.

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: ] - #1760298 - 19.05.2009, 17:06:32
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hihp, solche schwachsinns § sind doch eh nur erfunden worden von Anwälten die am Leid der Opfer dank der täter verdienen wollen.
Also spar dir deine Arroganz die Du hier an den tag legst und denk lieber darüber nach wie schwachsinnig es ist Mörder auch noch in Schutz zu nehmen wenn sie aus Falscher Ehre heraus Menschen ermorden!
Und ich machs nu auh wie Wacken Open Air und verlass diesen Thread da mit Dir zu Diskutieren hihp hat eh keinen Sinn!

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: ] - #1760310 - 19.05.2009, 17:37:54
Ravenblack Dragon
​Beste MittelFingerZeit

Registriert: 08.04.2003
Beiträge: 11.629
Ort: Kailua, Hawaii

Wenn einem die Argumente ausgehen... köstlich.


Zitat:
solche schwachsinns § sind doch eh nur erfunden worden von Anwälten die am Leid der Opfer dank der täter verdienen wollen

Btw wusste ich gar nicht, dass in Deutschland Anwälte befähigt sind, Gesetzesparagraphen zu bestimmen und für alle als RECHT darzustellen.


MfG M.
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"Be a voice not an echo!"

Wenn ich über's Wasser gehen könnte, würden meine Kritiker sagen: "Nichtmal schwimmen kann der."

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: Ravenblack Dragon] - #1760334 - 19.05.2009, 18:32:17
Gelöschter Nutzer
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Eine kleine Sache fiel mir gerade ein, wo ich es ja war, der das Steuerbeispiel brachte:

nun, es wird dann aber vom Richter verlangt, man "habe versuchen müssen, sich zu informieren und fachkundigen Rat einzuholen" - und Leute aus einem anderen Kulturkreis müssen dies nicht und dürfen hier sagen "sie haben es nicht gewusst"? das ist doch paradox, was der Mann da fordert.


So jetzt aber raus hier.


Manu.

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: ] - #1760419 - 19.05.2009, 20:10:15
hihp

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Antwort auf: Wacken Open Air
hihp, etwas kleines vorweg: mit dir zu diskutieren mach keinen Spaß. Vorallem, wenn du an anderer Stelle einforderst, man solle doch bitte nicht so agieren. Aber sei's drum.

Keine Ahnung, was ich angeblich wo gefordert haben soll. Mußt du ja auch nicht sagen, wenn du nicht willst.

Zitat:
Und auch ansonsten: wie es drehst und wendest => ich sehe keinerlei Anlass, wie wir hier in Deutschland jemandem attestieren können, dass er aufgrund seiner selbstdefinierten Erde jemanden morden darf.

Ist ja völlig okay. Ich will ja auch keine Änderung. Aber es ist mir wichrtig, den völlig haltlosen Behauptungen entgegenzuwirken, Herr Hassemer hätte irgendwas völlig weltfremdes, abgefahrenes oder dergleichen gefordert, und ich lasse ungern rechtlich völlig falsche Aussagen stehen, von denen hier einige gemacht wurden.

Zitat:
Paragraph 17 hin, her, hoch,runter, rüber usw - das darf man bei jedem Menschen erwarten, dass er auch die Konsequenzen trägt, wenn er sowas in einem nicht-islamisch/nicht-derartig-kulturell-geprägte Land macht, weil man auch von denen erwarten darf, dass "der Westen" es anders sieht.

Deine Meinung hin oder her, aber das Gesetz - und wie gezeigt auch die Gerichte - sehen das durchaus etwas differenzierter, und das ist m.E. auch gut so, denn Schuld ist nun einmal persönliche Vorwerfbarkeit. Pauschalitäten helfen da nicht weiter, da muß man sich das jeweilige Individuum ansehen.


Antwort auf: Wacken Open Air
nun, es wird dann aber vom Richter verlangt, man "habe versuchen müssen, sich zu informieren und fachkundigen Rat einzuholen" - und Leute aus einem anderen Kulturkreis müssen dies nicht und dürfen hier sagen "sie haben es nicht gewusst"? das ist doch paradox, was der Mann da fordert.

Sag mir Bescheid, wenn du das nächste Mal ungeplant spontan irgend welche Einnahmen in deinen Büchern kreuzverbuchen willst, dann reden wir darüber, wann man sich wie wo informieren muß.

Ich persönlich würde ja sagen: ein aufgebrachter Mensch, der sich in seiner Ehre zutiefst gekränkt fühlt und sich das Messer schnappt, um es jemandem in die Rippen zu rammen, ist da irgendwie anders zu behandeln. Aber das ist eben nur meine Meinung.
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