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Mildere Strafe für "Ehrenmorde" - #1756751 - 13.05.2009, 23:52:12
Martini Sprite
​natural selection.

Registriert: 13.08.2008
Beiträge: 1.622
Hallo.

Soeben habe ich diesen Artikel des "Berliner Kuriers" gelesen - und was man dort zu lesen bekommt, macht einen irgendwie sauer, wenn sauer das ueberhaupt richtig ausdrueckt..

Hier der Artikel:

Antwort auf: berlinonline.de
Ehrenmorde

Richter fordert mildere Urteile

Erziehung und Umfeld der Täter berücksichtigen
[img]http://img220.imageshack.us/img220/6200/hassemer170x130.jpg[/img]
Winfried Hassemer ddp

Hamburg - Winfried Hassemer, früherer Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, fordert, dass so genannte Ehrenmorde milder bestraft werden sollen.

Bei der Bestrafung sollten nach Meinung Hassemers Erziehung und das menschliche Umfeld des Täters berücksichtigt werden. Wer nicht darüber aufgeklärt war, dass Ehrenmorde in Deutschland verboten sind, könnte auch freigesprochen werden.

Die Absicht Hassemers ist es, durch eine "moderne und menschenfreundliche" Sicht die Gründe der Taten stärker zu betonen, meinte er in einem Interview für "Spiegel Online".

Zweit weitere Artikel dazu: #1 #2

Ehrenmorde sollen demnach also mindestens milder verurteilt, wenn nicht sogar ganz ausser Acht gelassen werden - wo kommen wir denn hin, wenn es sowas auch noch bald als ernsthaften Vorschlag gibt. "Unwissen schuetzt vor Strafe nicht" dachte ich bisher immer - und ein ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts sollte sowas doch wissen? Besonders Ehrenmorde sind nicht zu verzeihen. Das sollte sich dieser Mann einmal klarmachen!

Bei solchen Aussagen wird man echt sprachlos...

Marc.
_________________________
»I wish there was a way to know you're in the good old days before you've actually left them.«
Andy Bernard, The Office

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: Martini Sprite] - #1756782 - 14.05.2009, 01:21:10
hihp

Registriert: 05.06.2007
Beiträge: 1.444
Ort: Gießen
Antwort auf: Martini Sprite
"Unwissen schuetzt vor Strafe nicht" dachte ich bisher immer - und ein ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts sollte sowas doch wissen?

Herr Hassemer kennt sich besser aus als du und kennt die §§ 16, 17 StGB.

Der Satz "Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht" stimmt einfach nicht.
_________________________
Ich bin nicht Holgi. Die Holgers sind Legion: wir sind viele.

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: hihp] - #1756785 - 14.05.2009, 01:55:43
unnaboy1991

Registriert: 17.03.2008
Beiträge: 5.891
Zu den rechtlichen Einzelheiten kann ich nichts grossartig sagen, da mir dort schlicht und ergreifen das nötige Wissen fehlt, die oben angeführten Paragraphen, soweit ich es richtig verstanden habe, sagen im Groben aus, das Täter, denen die Einsicht Unrecht zu tun fehlt, keine Schuld trifft.
Dies gilt aber auch nur, wenn dieser Irrtum nicht vermeidbar ist.(§17)
§16 sagt meinem Verständnis nach aus, das ein Täter, der annimmt, etwas zu tun was etwas weniger Schlimmes ist, als es eigentlich ist, nach dem weniger Schlimmen bestraft wird, ergo eine mildere Strafe erhält


Diese Regelung finde ich einleuchtend, allerdings glaube ich nicht, das sie an dieser Stelle greift.
Ein Moslem hat auch nach der Scharija nicht das Recht, seine Schwester zu töten, in keinem Falle.
Ausserdem reden wir hier von Fällen, die in Deutschland stattfinden und von Tätern mit deutscher Staatsbürgerschaft, sonst würde das Ganze wohl nicht hier verhandelt.
Mit dieser Staatsbürgerschaft erkennt man geltendes Recht an.

Ganz davon abgesehen, das in den meisten Fällen keinesfalls Unwissenheit herrscht
Deswegen muss ja auch immer der jüngste Bruder die Schwester töten.

Ausserdem, da kennt Holger sich wohl besser aus, aber so wie ich §211 STGB entnehme, gibt es bei Mord keinen Bemessungspielraum für die Richter?!?
Zitat:

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,einen Menschen tötet.


Daher müssen den Tätern wohl niedrige Beweggründe nachgewiesen werden, bzw. es gibt eine Verurteilung wegen Totschlags, die gleich mal wesentlich niedriger ausfallen kann, nämlich zwischen 5 und 15 Jahren Freiheitsstrafe.

Ich verstehe beide Positionen, aber halte geltendes Recht nach meinem natürliche laienhaften Bild für gut.
Es gibt ausreichend Möglichkeiten, bei entsprechenden Umständen Milde walten zu lassen, nämlich durch die oben angesprochenen §16,17 StGB sowie dadurch, das keine niedrigen Beweggründe erkannt werden und dadurch eine Verurteilung nach § 212 StGB möglich ist.

Auf der anderen Seite gibt es diese Möglichkeiten eben schon und es muss wirklich nicht milder sein, da ich den Eindruck habe, das im internationalen Vergleich deutsches Recht nicht wirklich hart ist, vom religösen Recht der Scharija mal gar nicht zu sprechen.


#
Eric


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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: unnaboy1991] - #1756976 - 14.05.2009, 14:59:46
Titankavu
Forum​sspam​mer​

Registriert: 27.07.2005
Beiträge: 2.342
Naja, das ist halt Deutschland am besten geben wir jemanden demnächst einen Gutschein, damit er angespornt ist nur "wirkliche" Ehrenmorde zu machen und nicht blind zu töten.

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: Titankavu] - #1757012 - 14.05.2009, 15:12:55
silver fall
Forum​user​

Registriert: 05.07.2008
Beiträge: 83
... So Ehrenmorde sollten Gänzlich ausser acht gelassen werden oder Milder Bestraft, am besten duerfen andere Nationen schon mit Waffen hierrein und uns Deutsche ohne Grund abschiessen... Also nein... irgendwo geht es mir schon zuweit... Ich meine klar ich bin noch Jung aber ein MORD!!!! egal ob EHRENMORD oder nicht Milder zu Bestrafen oder Gänzlich ausser Acht zulassen -.- Das geht irgendwie zuweit... soweit meine Meinung dazu...
_________________________
Warum bin ich wie Ich bin?, Warum lach ich wenn ich Traurig bin? kann ich sehen oder bin ich Blind?

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: Martini Sprite] - #1757198 - 14.05.2009, 17:52:32
Gelöschter Nutzer
Nicht registriert




Schon - aber jeder Mensch in Deutschland sollte wissen, dass Tötungen aus niederen Motiven in einem demokratischen Land wie der BRD nicht erlaubt sind. Und da wir hier kein islamisches Recht haben kann er auch davon ausgehen, dass Morde aus (falschverstandener) Ehre hier nicht machbar sind.

Ganz ehrlich: Herr Hassemer sollte sich sputen, sowas zu sagen, nur um ins Gerede zu kommen. Sonst erzieh ich mein Kind irgendwann mal so, dass es erlaubt ist Polizisten ans Bein zu pinkeln. Mal schauen welcher Richter ihn dafür freisprechen würde.

Sorry, aber für diesen Vorstoß habe ich kein, wirklich GAR kein Verständnis. Steuersünder werden auch permanent bestraft, obwohl durchs Steuerrecht auch keine Sau durchsteigt. Sozial"betrüger" auch, obwohl niemand durch die Sozialgesetze durchblickt.
Insofern: absoluter Nonsens und mindestens genauso verfassungsfeindlich wie die Richterin, die damals den Muslimen freisprechen wollte, der seine Frau zusammengeschlagen hat, bloß weil "er Muslime ist und das da erlaubt ist".

Manu.

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: ] - #1757210 - 14.05.2009, 18:03:50
Gelöschter Nutzer
Nicht registriert


WTF? Mildere Strafen? Sind die noch zu retten?

Vor allem bei folgendem Vorschlag,
Zitat:
Wer nicht darüber aufgeklärt war, dass Ehrenmorde in Deutschland verboten sind, könnte auch freigesprochen werden

kann man nur noch den Kopf schütteln.

Ja Super, jetzt können solche Leute ihre ganzen Schwestern töten, die nicht verkauft werden wollen. %-)
Man kann sich ja dann dumm stellen & sagen man hätte keine Ahnung gehabt.


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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: Martini Sprite] - #1757250 - 14.05.2009, 18:40:35
Gelöschter Nutzer
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Und dahin ist meine Gute Laune. Innerhalb wenieger Sekunden am Siedepunkt. Und ich glaube es hackt.

Mord ist Mord. Egal warum man es getan hat. Und es kann mir keine sagen das Mord in der Türkei erlaubt ist. Dort würde man auch bestraft werden.

Ehrenmorde sind etwas total ekelhaftes. Leute die mit zweifelhaften "Ehrgefühlen" denken sie können über Leben und Tod bestimmen. Und das kann doch nicht sein. Und dann kommt noch so ein Richter an und meint man solle die Freisprechen? HALLO? Wo leben wir bitte? Natürlich wissen diese Schweine was sie tun und was sie getan haben. Neulich in ZDF haben die einen Türken befragt der ganz frech sagte er würde es genauso machen. Er sei ja ein Mann.

Dann kommt bald jeder Täter an, egal was er gemacht hat, und will freigesprochen werden. Er hatte ja keine Ahnung davon.

Und gerade bei Mord hört der Spaß auf. Ich will nicht wissen was der Richter fühlen/denken würde wenn jemand z.B. seine Familie umbringt und dann von einem anderen Richter freigesprochen wird. "Er hatte keine Ahnung das es verboten ist."

Diesen Richter müsste man mal echt fragen ob er noch alle Tassen im Schrank hat. Normalerweise kann ein Mensch nicht so bekloppt sein.

Ganz toll? Gönne ich niemanden. Das will ich unbedingt betonen.

Armes, armes Deutschland! Hoffe es wird NIE so weit kommen. Ansonsten würde ich mir echt Mühe geben meine Auswanderung zu beantragen.



Bearbeitet von Federschwung (14.05.2009, 18:41:47)

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: Martini Sprite] - #1757369 - 14.05.2009, 19:59:06
Gelöschter Nutzer
Nicht registriert


Wenn ich in ein Land auswander, sollte ich mich vorher mit den Gesetzen befassen und mich über Sitten, Brauchtümer und Gewohnheiten, Moralvorstellungen und Tugenden der Bewohner dieses Landes erkundigen.
Tue ich das nicht und lebe nach meinen Regeln, entsteht eine Art Kluft zwischen zwei Welten. Der eine möchte Verständnis, die anderen Anpassung. So entsteht ein Konflikt und bei Sturheit ist es schwer einen Konsens oder Kompromiss zu finden.

Alle, die diese Ehrenmorde befürworten werden jetzt natürlich "Hurra" schreien - ich persönlich schreie eher "Bitte nicht".
Wie schon erwähnt Mord IST Mord - unabhängig von was-auch-immer-für-welche-Beweggründe.
Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben und kein Mensch hat das Recht über Leben und Tod des anderen zu bestimmen.
Meine Meinung: Jemand der nicht weiß, dass in Deutschland Ehrenmord verboten ist, hat hier nichts zu suchen.
Ich bringe auch nicht einfach einen Menschen um, weil er nicht meinen Moralvorstellungen entspricht.
Wenn ein Mord passiert, werden meistens auch nicht die Erziehung und das menschliche Umfeld mit einbezogen - warum dann also bei Ehrenmorden?
Totaler Blödsinn, dieses Gesetz.
Ich denke auch nicht, dass er damit durchkommen wird.

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: ] - #1757394 - 14.05.2009, 20:16:20
unnaboy1991

Registriert: 17.03.2008
Beiträge: 5.891
Mord ist Mord - Richtig, Immer lebenslange Freiheitshaft(also 15 Jahre, ich sag mal nichts :-D), aber Mord ist nicht Totschlag, und davon ausgegangen wird, das die Täter nicht wussten, das sie einen Mord begehen, wird nach dem Milderen beurteilt, also nach §212, also Totschlag, was natürlich mit 5 bis 15 Jahren schon wesentlich weniger ist.

Aber das ist nichts Neues.
Das ist schon immer so und wird sich auch mit grosser Wahrscheinlichkeit auch nicht ändern.

Worum es jetzt geht, das das Urteil noch milder wird, und dem kann ich nicht positiv gegenüber stehen, ich denke, die jetzige Vorgehensweise ist wirklich "rücksichtsvoll" genug.

Und etwas zum durchkommen gibt es nicht, der Herr Hassemer fordet keine neuen Gesetze sondern eine grössere Tendenz zum milderen Urteil.
Und da seine Stimme wohl nicht ungehört verhallt, wird man sehen, wie zukünftige Urteile in derartigen Fällen ausfallen...


#
Eric

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: unnaboy1991] - #1757401 - 14.05.2009, 20:25:28
hihp

Registriert: 05.06.2007
Beiträge: 1.444
Ort: Gießen
Antwort auf: unnaboy1991
Zu den rechtlichen Einzelheiten kann ich nichts grossartig sagen, da mir dort schlicht und ergreifen das nötige Wissen fehlt, die oben angeführten Paragraphen, soweit ich es richtig verstanden habe, sagen im Groben aus, das Täter, denen die Einsicht Unrecht zu tun fehlt, keine Schuld trifft.

Das ist § 17. Der betrifft die Schuld. Das heißt: jemand weiß, was er tut, weiß aber nicht, daß es verboten ist.

Zitat:
§16 sagt meinem Verständnis nach aus, das ein Täter, der annimmt, etwas zu tun was etwas weniger Schlimmes ist, als es eigentlich ist, nach dem weniger Schlimmen bestraft wird, ergo eine mildere Strafe erhält

Das ist der Täter, der nicht weiß, daß er gerade eine Straftat begeht. Beispiel: du schießt im Wald auf was, das sich bewegt, weil du denkst, es ist ein Tier. Ist aber ein Mensch. Totschlag? Nein, du hast dich darüber geirrt, daß da ein Mensch war (du nahmst an, es sei keiner). Folge: kein Vorsatz. Kommt also nur noch Fahrlässigkeit in Betracht.

Und das heißt: Unwissenheit schützt in unserem Rechtssystem dann doch des öfteren vor Strafe. Bei allen Vorsatztaten zum Beispiel.

Zitat:
Diese Regelung finde ich einleuchtend, allerdings glaube ich nicht, das sie an dieser Stelle greift.

Man geht typischerweise davon aus, daß Leute wissen, daß man gar nicht töten darf, ja, aber das sieht Herr Hassemer ja gerade anders. Wenn man also nun davon ausgeht, eine solche Person wisse das nicht...
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Ich bin nicht Holgi. Die Holgers sind Legion: wir sind viele.

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: hihp] - #1757439 - 14.05.2009, 21:07:39
BOND
Spamm​legen​de​

Registriert: 12.09.2004
Beiträge: 3.212
Die wissen aber ganz genau, was sie tun...
Braucht doch keiner erzählen, dass die nicht wissen, dass sowas in Deutschland verboten ist. In den Heimatländern gibts durchaus härtere Strafen als in Deutschland, da ist es nicht so leicht "den Kopf aus der Schlinge zu ziehen" wie hier.
_________________________
bäh bäh bäh Wer suchet, der findet.
bäh bäh bäh Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
bäh bäh bäh Spammen for Life.

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: BOND] - #1757542 - 14.05.2009, 23:10:26
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Das Lächerliche ist ja, dass es nicht nur in Deutschland verboten ist sondern (soweit ich weiss) in ganz Europa, wir haben Menschenrechte hier!
Da können die erzählen was sie wollen, wenn jemand Richtung Westen umzieht und sein im Mittelalter stecken gebliebenes Heimatland verlässt, wird derjenige schon recht schnell feststellen dass die Gesetze hier anders sind.

Was soll den bitteschön Toleranz denjenigen gegenüber bringen, die unsere europäischen Gesetze und Moralvorstellungen mehr oder weniger verspotten!?

Ich zweifel nicht daran, dass sie aus moralischer Sichtweise nicht wissen dass das was sie machen falsch ist. Aber ich bin komplett überzeugt davon dass sie ganz genau wissen dass es strafbar ist.

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: ] - #1757671 - 15.05.2009, 12:07:42
Gelöschter Nutzer
Nicht registriert


Hey,

das Ding ist ja, dass es (wie BOND sagte) viele Dinge gibt, die in den Heimatländer der Familien verboten sind, hier aber einfach so praktiziert werden.

Hm, Beispiel. In der Türkei dürfen Frauen an Hochschulen und so nicht mit Kopftuch hin - und was gab es hier für eine Diskussion darüber?! Dass es unmenschlich sei, wenn man nicht damit unterrichten darf usw. - man verlangt Rechte aufgrund der Religion, die nicht einmal in dem Land erlaubt sind, wo die Religion Staatsreligion ist.
Gut, ich komme zu weit vom Thema ab. ;)

Zitat:

Bei der Bestrafung sollten nach Meinung Hassemers Erziehung und das menschliche Umfeld des Täters berücksichtigt werden. Wer nicht darüber aufgeklärt war, dass Ehrenmorde in Deutschland verboten sind, könnte auch freigesprochen werden.


Geht aufgrund meiner Moral ja mal gar nicht. Für mich ist Mord Mord. Und es nicht zu wissen, ob es verboten ist.. Ich weiß nicht, entweder, man ist sich drüber im Klaren und weiß zumindest ungefähr, was man da tut oder man wird als nicht schuldfähig o.ä. eingestuft bzw. verbringt dann eben seine Strafe nicht im Gefängnis, sondern woanders.


Lisa. :-)

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: ] - #1757701 - 15.05.2009, 13:31:52
xXxDarkninjaxXx
Regen​waldw​urst​

Registriert: 10.04.2004
Beiträge: 654
Ort: Köln/Hamburg
Meine Meinung zu Ehrenmorden ist, dass das eine so unglaublich egoistische Tat ist... nur um die eigene "Ehre" (dieses Wort wird von entsprechenden Menschen ja sowieso komplett falsch aufgefasst..) wieder herzustellen, wird ein Familienmitglied getötet? Also ganz ehrlich, mir wär das doch Scheissegal, wenn jemand n problem mit dem Lebensstil meiner Schwester hat... mir kanns ja egal sein, und Blut is sowieso dicker als Wasser.

Aber Leider ist das nicht nur in Islamischen Kreisen so, sondern auch hierzulande passiert sowas, wenn auch nicht unbedingt gleich mit einem Mord... als Beispiel: Im Behindertenheim, in dem ich arbeite, haben wir eine junge Frau, die, seit sie den Unfall (!!!) hatte, von ihrer Familie ignoriert wird. Als z.B. ihre Mutter gestorben is, wollten die nicht, dass sie auf die Beerdigung kommt... ich hab die nie kennen gelernt, aber das scheinen wohl Menschen zu sein, von denen man Gott bewahre bloß kein Schlechtes Bild haben darf, und dazu zählt wohl auch, niemanden wissen zu lassen, dass die Tochter einen Autounfall hatte. Sonst wird ja getuschelt... die einzige Person, die dabei zu Schaden kommt, ist natürlich die, die sowieso schon genug leidet, aber wer intressiert sich schon für die Behinderten?

ich finde, man kann diese Situation genau auf die Ehrenmordangelegenheit übertragen... Statt nem Unfall heiratet ne Islamistin nen Deutschen, und statt Gleichgültigkeit verhindert man, dass jemals irgendjemand auf den Gedanken kommen könne, man würde sie in ihrem Lebensstil fördern, also besser gleich ma Rubbeldikatz und tot. Ist ja auch viel einfacher, muss man zum Ramadan keine Karten mehr verschicken.


Ich finde, durch einen Mord verliert man eher seine Ehre als durch das fördern des Lebensstils seiner Familie- und auch, wenn die ganze Welt dagegen ist. Gradu zu Verwandten sollte man immer stehen.


MfG
T
_________________________
Glaub nicht alles, was im Internet geschrieben wird - Abraham Lincoln

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: hihp] - #1758063 - 16.05.2009, 00:11:26
Gelöschter Nutzer
Nicht registriert


Antwort auf: hihp

Man geht typischerweise davon aus, daß Leute wissen, daß man gar nicht töten darf, ja, aber das sieht Herr Hassemer ja gerade anders. Wenn man also nun davon ausgeht, eine solche Person wisse das nicht...


Das erinnert mich an die Schilder an Karussels & Spielplätzen... "Eltern haften für ihre Kinder".
Es ist nunmal die Pflicht der Eltern die lieben Kleinen über Recht und Unrecht aufzuklären, das gilt allerdings soweit ich weiss in vollem Masse nur bis das "Kind" das 14 Jahre alt ist. Weil man bei dem Alter davon ausgeht, dass das "Kind" zumindest zum Lernen grundlegender Gesetze, wie dem Verbot von Mord & Diebstahl kaum herumgekommen sein kann.
Wie kann es also sein, dass ein 14 jähriges Kind schon als begrenzt Strafmündig zählt, wenn es etwas im Supermarkt klaut und ein erwachsener Mann nun so unwissend dargestellt werden soll, dass er nichtmal wusste, dass Mord verboten ist? Tritt in diesem Fall von offensichtlicher geistiger Unterentwicklung wieder das "Eltern haften für ihre Kinder" Schild in Kraft?

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: ] - #1758408 - 16.05.2009, 17:58:55
hihp

Registriert: 05.06.2007
Beiträge: 1.444
Ort: Gießen
Antwort auf: Sunny9438
Das erinnert mich an die Schilder an Karussels & Spielplätzen... "Eltern haften für ihre Kinder".
Es ist nunmal die Pflicht der Eltern die lieben Kleinen über Recht und Unrecht aufzuklären

Schönes Beispiel.

Diese Schilder sind völlig falsch - weder strafrechtlich noch zivilrecht haften Eltern für ihre Kinder.

Allenfalls haften sie für eigene Aufsichtspflichtverletzungen, aber nicht für die Handlungen ihrer Kinder. Das ist eine typische Urban Legend.

Antwort auf: Sunny9438
Wie kann es also sein, dass ein 14 jähriges Kind schon als begrenzt Strafmündig zählt, wenn es etwas im Supermarkt klaut und ein erwachsener Mann nun so unwissend dargestellt werden soll, dass er nichtmal wusste, dass Mord verboten ist?

Herr Hassemer (dessen Ansicht ich übrigens nicht teile - irgendwie scheint niemand wirklich gelesen zu haben, daß ich dahingehend überhaupt nichts schrieb) argumentiert nicht, daß die Täter nicht wissen, daß Morde strafbar sind, sondern daß sie davon ausgehen, daß "Mord zur Rettung der Ehre" nicht strafbar ist.
_________________________
Ich bin nicht Holgi. Die Holgers sind Legion: wir sind viele.

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: hihp] - #1758515 - 16.05.2009, 20:30:21
Kipo14
Dageg​en.​

Registriert: 04.05.2005
Beiträge: 2.281
Ort: Bielefeld
Was für ein Migrantenfeindliches Forum. :-O
Wir sollten uns den Sitten und Bräuchen der ausländischen Mitbürger anpassen damit wir sie richtig verstehen.

Ich finde dieser Richter hat den ersten Schritt in die richtige Richtung vollbracht. Man muss sich doch das Umfeld des vermeintlichen Täters angucken. In deren Heimat ist sowas an der Tagsordnung. Warum wollt ihr das immer mehr Ausländer zu uns nach Deutschland kommen, wenn ihr ihnen gleichzeitig ihre Traditionen verbietet?

--> PRO EINWANDERUNG: Am 07.06. wird "Die Linke" gewählt.
_________________________
Antwort auf: Bayernfreak94
Wie oft werdet ihr an mich denken, wenn ihr arbeitet und ich am Chat sitze oder penne oder Zocke und schön fifty! Spiele


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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: Kipo14] - #1758517 - 16.05.2009, 20:39:23
Gelöschter Nutzer
Nicht registriert


Hey,

noch einmal muss ich einwerfen, dass ich nicht der Meinung bin, dass es überall an der Tagesordnung ist.

Zitat:
In der Türkei werden Ehrenmörder seit einem knappen Jahr hart bestraft - wenn man ihnen denn auf die Schliche kommt


Zitat:
Seit Sommer vergangenen Jahres nun werden diese Familienverbrechen mit der gleichen Härte bestraft wie der gemeine Mord. Deshalb erstaunt es nun viele Türken, dass die Ehrenmord-Patriarchen der Familie Sürücü in Deutschland wegen Mangels an Beweisen freikommen, während nur der minderjährige Täter ins Gefängnis muss. Warum lassen die Deutschen Milde walten, wo sie vorher von den Türken Härte verlangten? Die Antwort heißt Rechtsstaat: Ohne Beweis oder zwingende Indizien kann eben niemand verurteilt werden.

Quelle -klick-

Klar kann man sagen: Vielleicht gucken die Behörden ja immer weg. Aber DÜRFEN tut mans sicherlich nicht.


Lisa. :-)

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Re: Mildere Strafe für "Ehrenmorde" [Re: Kipo14] - #1758519 - 16.05.2009, 20:39:41
007 Goldeneye

Registriert: 31.12.2004
Beiträge: 2.572
Wenn zb die Türkei Ehrenmorde erlaubt bzw duldet können die ihren EU Beitritt bis auf alle Ewigkeiten vergessen.
Außerdem ist das eh schwachsinn.
Sie töten um ihre Ehre zu retten?
Wo bitte erlaubt der Koran solch eine Art des Mordes???
Meines Wissens nach verabscheut der Koran sogar jegliche Ausführung von Geewalt.

Traditionen können sie ausüben so lang sie lustig sind meiner Meinung nach solange sie sich an die gesetze der BRD halten.
Mord ist Mord egal mit welcher Tratdition oder Rechtfertigung und gehört für mich somit auch bestraft.
_________________________
Ich bin nur für das verantwortlich was ich sage und nicht für das was ihr versteht

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