"Unwissen schuetzt vor Strafe nicht" dachte ich bisher immer - und ein ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts sollte sowas doch wissen?
Herr Hassemer kennt sich besser aus als du und kennt die §§ 16, 17 StGB.
Der Satz "Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht" stimmt einfach nicht.