Antwort auf: Martini Sprite
"Unwissen schuetzt vor Strafe nicht" dachte ich bisher immer - und ein ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts sollte sowas doch wissen?

Herr Hassemer kennt sich besser aus als du und kennt die §§ 16, 17 StGB.

Der Satz "Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht" stimmt einfach nicht.
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Ich bin nicht Holgi. Die Holgers sind Legion: wir sind viele.