Fragethread: Musik- und Videoeinbindung =>
Somit ändert sich grundsätzlich rechtlich nichts daran, dass die unerlaubte Verwendung von urheberrechtlich geschützen Werken gemäß §106 UrhG mit einer Geldstrafe und / oder einer bis zu dreijährigen Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Lediglich die Kontrolle seitens Knuddels.de fällt weg, was bisher zum Schutz der Mitglieder geschah.
Wir raten auch an dieser Stelle weiterhin von einer solchen Einbindung zum eigenen Schutz ab!
Davon abgesehen, dass man selber bei Youtube eigentlich auf der sicheren Seite ist und man sich keine Sorgen machen muss: Die Verantwortung liegt seit der AGB-Änderung vollständig beim User, Knuddels behält sich allerdings
vor Homepages zu sperren - aber nicht bei Youtubevideos.
Manu.