Hier steht recht genau erklärt, wie das geht.

Zitat:
Die zu dieser Berechnung verwendeten Äquivalenzskalen werden teilweise unterschiedliche Gewichtungsfaktoren für Erwachsene und Kinder an. In Deutschland erhält laut Statistischem Bundesamt der Haupteinkommensbezieher des Haushalts das Gewicht 1,0, weitere Personen des Haushalts, die älter als 14 Jahre sind, den Gewichtungsfaktor 0,5 und Kinder bis zu 14 Jahren den Faktor 0,3.

Beispiel: In einer fünfköpfigen Familie erzielt die Ehefrau 5000 Euro Einkommen, der Ehemann arbeitet nicht, zwei Kinder sind 6 bzw. 8 Jahre alt, ein weiteres 15. Das Nettoäquivalenzeinkommen beträgt 5000/(1 + 0,5 + 0,5 + 0,3 + 0,3) = 1923 EUR.



Ansonsten schau eben bei Google. ;-)


Bearbeitet von Nabura (11.12.2008, 17:22:23)