Zitat:


Es ist _nicht_ grundsätzlich verboten für die beiden, miteinander zu schlafen - auch wenn dies ein weit verbreiteter Irrglaube ist und man mir das wahrscheinlich auch posten wird, aber ich empfehle einfach das lesen von StGB § 182, in diesem Fall Absatz 2.., bitte nicht nur Punkt 1 und 2 sondern auch den "und"-Anhang ! Das Strafmaß beläuft sich auf bis zu 5 Jahre, wenn ich das richtig sehe..


Die 5 Jahre gelten für Absatz 1. Für Absatz 2 gelten maximal 3 Jahre zwinker


Bearbeitet von vW2 (28.08.2008, 11:03:18)